Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1855)
- Date
- 1855-08-06
- Page
- Seite 407 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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407 sich zugleich subvenirend ins Mittel legt und Unterstützung gewährt. Andererseits soll dadurch die Nothwendigkeit gerechtfertigt sein, bei uns denselben Weg einzuschlagen und auf dieselbe Weise Abhülfe zu suchen, wie es ja auch auf Veranlassung des würdigen Herrn Redacteurs dieser Blatter in Preußen versucht worden ist. Das Letzte ist nun zwar auch bei unS schon zum Theil eingetreten. Diejenigen jüdischen Gemeinden, welche Schulen unterhalten, beziehen jährlich einen Zuschuß aus der Staatskasse von 25 bis 50 Thalern. So lange wir aber noch mit dem andern Punkte im Rückstände find, der hoffentlich bald seine Erledigung findet und wozu auch das Versprechen gegeben ist, darf man zwar die Hoffnung nicht aufgeben, daß die bessere Einsicht und — die Noch die Gemeinden dahin führen werde, ihre Furcht zu überwinden. Wer indessen die große Gewalt kennt, die Furcht und Gewohnheit in der Regel auSüben, der weiß, daß dieser Weg, zum Ziele zu gelangen, nicht der kürzere und nicht der sichere ist. Es ist daher bei uns schon wiederholt vorgekommen, daß jüdische Lehrer, welche sich etabliren wollten, vom Lehrfache abgingen und einen anderweitigen Nahrungszweig ergriffen, und da bei unö in dieser Beziehung weniger Engherzigkeit, weniger Aengstlichkeit und Vorurtheil das Regiment führen, als in manchen andern Ländern, so bleibt doch jedenfalls den Lehrern, die hier im Lande angeftellt werden, ein Hoffnungsanker auSgeworfen, bis die Frage ihre rechte, zeitgemäße Lösung gefunden, und, wills Gott, recht bald. Aber — aber — darf denn die Lösung auf diesem Wege gesucht werden? Darf denn die staatliche Gesetzgebung, dürfen denn die Potenzen, aus welchen sonst die Regulirung derartiger Wirren fließt, dabei rhätig sein? Dürfen sie in — jüdische Angelegenheiten sich mischen? Wer die Monatsschrift „Jeschurun" zum Orakel nimmt, dem schallet ein donnerndes: Nein! entgegen, denn diese verdammt und verketzert AlleS, was nicht von den Gemeinden selbst auSgeht und predigt eine Autonomie derselben, die ich nicht näher bezeichnen darf, um nicht in ihren Denunciationston zu verfallen. Es ist auch meine Absicht nicht, zu diesem Terte heute weitere Noten zu machen. Nur etwas Komisches, was diesem Prediger begegnet ist und waS mit dem hiesigen Lande zusammenhängt, wollte ich zum Schlüsse noch als eine heitere Zugabe den Lesern, die dieser Artikel vielleicht gelangweilt hat, zum Besten geben. Da ist nämlich im Jjarhefte in einem fulminanten Artikel über die jüdischen Gemeindezustände in Kurhessen, wo diesen Zuständen alles jüdische Element abgesprochen und behauptet wird, „eS gebe dort im buchstäblichen Sinne keine jüdisch-religiöse Gemeinde mehr", weil, weil — nur die Gemeinde ihre Vertreter wählen kann, in Kurheffen aber „die Gemeinde, die priesterliche, freie, unantastbar berechtigte heilige Gortesgemeinde" bei den Wahlen nicht thätig genug ist — daß der wackere Adler in Kassel Rabbiner ist, mag freilich dem Jeschurun ein Pfahl im Fleische sein — wörtlich Folgendes zu lesen: Nur die Wahl der Gemeinde, nur das von der Gemeinde geschenkte Vertrauen macht den jüdischen Gelehrten zum Rabbineir. Ein nicht von der Gemeinde gewählter Rabbiner mag alles andere sein, ein Rabbiner ist er nicht, har nicht die Autorität zu beanspruchen u. s. w." (S. 440). Nun war aber der Redacteur des Jeschurun zehn Jahre im hiesigen Lande Rabbiner. Wie wurde erS? Durch die Wahl der Gemeinde? Nein! Durch die Wahl der mrrs ->upr? Nein! Durch irgend welche Betheiligung, durch irgend ein zu Tage getretenes Merkmal des von der Gemeinde ihm geschenkten Vertrauens? Nein! Die Regierung hat ihn berufen, angeftellt, autorisirt, der Regierung allein und Niemandem anders war er für sein Thun und Lassen verantwortlich. Verdient es nicht ein homerisches Gelächter, wenn ein Mann, der zehn Jahre lang, ohne Gewissensbisse auf solche Berufung hin, unter der Firma eines „großherzoglich oldenburgischen Landrabbiners" funclionirr, Gehalt bezogen (auch sein Gehalt wurde ihm von der Regierung ausgezahlt —), Autoritär aller Art ausgeübt, copulirt, Lehrer und Schächter installirt, sogar einmal in rationeller Richtung •’-n: bb abrogirr und im nächsten Jahre wieder eingesetzt hat, jedoch reducirt auf das „Einmaleins" — sich jetzt so geberdet, so den Stab bricht über seine Collegen in Kurheffen und wer weiß wen sonst noch? Genug, und ich sage nur noch von unserer heiligen Religion, von unserem alten, ehrwürdigen Judenthume, das Kraft genug hat, Auswüchse nach beiden Seiten hin auszuscherden: Wenn daS seine Freunde sind, so möge es Gott vor denselben beschützen! —r.