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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-08-06 · Heft 32 (6.8.1855) · p. Seite 406

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 32 (6.8.1855)
Date
1855-08-06
Page
Seite 406 (sequence 4)
Language
German
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406 er fcie Kraft stählt und frisches Blut in die Adern gießt. Dieser äußere Sporn ist jetzt nicht mehr vorhanden; die bürgerliche Zurücksetzung, durch das Slaatsgrundgesetz auch nach der Revision desselben aufgehoben und auS den Gesetzbüchern gestrichen, kein Bindemittel mehr und kein Antrieb des Zusammenhaltens. Die Vergleichung mit den Zuständen, mit den Leistungen der Bekenner anderer Confefsionen läßt sich nicht mehr wie früher zurückweisen durch den Gedanken: wir sind im Golust! Und die Wirkung? Ganz ist sie nicht ausgeblieben, konnte sie nicht ausbleiben. Seit dem Weichen deS GolustgefühlS ist vielfach die Spannung und — die Spannkraft gewichen; wo man früher bei eingeengter Lebenssphäre, bei beschränkter Lebensbewegung ohne Murren zu Gotteshaus, Schule und sonstigen Erfordernissen das Nothige aufbrachte, da hört man jetzt, nachdem die Arena des Erwerbes weit geöffnet, nachdem die Schranke der Thärigkeit und Bewegung niedergeriffen ist, nicht selten die Klage: die Religion legt uns zu große Lasten auf, nimmt — unfern Geldbeutel zu sehr in Anspruch. Hat diese Erscheinung gewiß ihre betrübende Seite, hat sie einen Beigeschmack von Undankbarkeit und materieller Richtung, dem Krebsschaden unserer Zeit, so kann man doch nicht umhin, ihr auch eine Lichtseite abzugewinnen und sie aus einem andern und bessern Gesichtspunkte zu würdigen. Die Umstände fordern nun einmal zu Vergleichungen der erwähnten Art heraus, rufen sie häufig hervor, und — giebt man die Berechtigung dieser Vergleichungen zu — so zeigt sich, trotz der Abnahme, doch noch, wie Gott Lob im Allgemeinen, so auch bei unfern Glaubensgenossen in hiesiger Gegend im Ganzen immer noch viel, viel mehr Energie und Willfährigkeit, als bei den Bekennern anderer Consessionen. Ich weiß auS Berichten christlicher Behörden, daß darin hervorgehoben wurde, wie wenig die christlichen Bekenner im Vergleiche mir den jüdischen Glaubensgenossen zu leisten härten für die Kirche, und dennoch — wie oft ist auch da Proteftation und Streit über die Aufbringung dieses Wenigen. Das Gebiet der Vergleichungen führt mich auf einen andern gewichtigen Punkt, der auf die Gestaltung deS religiösen Lebens einwirkr. Die Kleinheit der Gemeinden, die Rücksicht, welche gerade da auf das Einzelne und den Einzelnen zu nehmen ist, die schlimmen Folgen, welche es hier noch mehr als sonst hat, wenn Fehlgriffe gemacht werden, das Alles erschwert der Gesetzgebung die Entwerfung fester Formen und Normen, erschwert eS, eine Verfassung für die jüdischen Gemeinden zu finden, die den Verhältnissen angemessen ist. Während daher die christlichen Kirchen und Schulen auf dem Wege der Gesetzgebung sich in der letzten Zeit organisirt und dadurch einen Fortschritt gemacht haben, fehlt uns noch eine solche Organisation, haspelt sich Alles noch an der Spindel früherer, zum Theile antiquirter Verordnungen ab und dieser Mangel ist in gar vieler Beziehung fühlbar und zu beklagen, besonders in Beziehung auf die Schule. Denn die leidige Abneigung der Gemeinden, die in diesen Blättern schon oft gerügt worden ist, aus eigenem Entschlüsse und Antriebe ihren Schulen Solidität zu geben durch feste Anstellung von Lehrern, kommt auch hier zu Lande vor, und trägt bittere Früchte. Sie ist um so schwerer zu beseitigen, je mehr man einerseits früher gewohnt war, das Rebbr - Contingent stets aus Polen zu completiren und darin beliebig zu wechseln, und je mehr andererseits wirkliche, reelle Hindernisse entgegenstehen. Denn auch in diesem Punkte muß man nicht ungerecht sein und nicht blind anklagen, wo mehr noch die Verhältnisse zu beklagen find und einen großen Theil der Schuld tragen. Kleine Gemeinden — in der Abstufung von 25 bis zu 6 Familien — welche einen Lehrer und Cantor fest anstellen sollen mit der Aussicht, daß er bei vermehrter Familie, bei vermehrten Bedürfnissen feine Ansprüche steigern werde, steigern müsse, und mit der wenigstens moralischen Verpflichtung, sich seiner bei einem Unglücksfalle, bei eintretender Unfähigkeit anzunehmen, find nicht so ohne Weiteres zu verdammen, wenn sie gegen die Uebernahme dieser Verpflichtungen sich sträuben, obgleich der Weigerung durchaus nicht daS Wort zu führen ist, da alle diese Befürchtungen nichts find gegen den Schaden, den der jetzige Zustand anrichtet. Die Weigerung mußte aber doch auf ihren wahren berechtigten Gehalt reducirt werben, um einerseits wiederum daran zu erinnern, daß unsere Gemeinden im Vergleiche mit den christlichen doch so gar schlimm nicht sind, denn ähnliche Weigerungen kommen bei christlichen Gemeinden mit so schwachen Kräften und Mitteln täglich vor und werden nur durch das Machtwort deS Gesetzes und dadurch beseitigt, daß der Staat

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