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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-07-30 · Heft 31 (30.7.1855) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 31 (30.7.1855)
Date
1855-07-30
Page
Seite 400 (sequence 10)
Language
German
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400 mäßige Summe zu verwenden, die jedoch nicht diejenige übersteigen darf, welche im Artikel 12. der Instruction für die Ansiedelung der Hebräer zu dm Ausgabm für die Ebräer-ComiteS der westlichen GouvemementS festgesetzt ist. — Im vorigen Jahre ist der hiesige derzeitige ebräische Steuerälteste L. Rappenheim hochobrigkeitlich beauftragt worden, nach den ebräischen Colonien Südrußlands zu reisen, um sich an Ort und Stelle von dem Zustande derselben zu überzeugen, und alle zur Förderung der Colonifation abzweckenden Auskünfte, so wie auch geeignete Ländereien zu neuen Ebräer-Ansiedelungen zu ermitteln, und darüber laut erhaltener Instruction gehörigen Orts zu berichten. Für die Dauer seiner Reise wurde demselben von Seiten der hohen Krone entsprechende Progon- und Diätengelder abgelassen; auch erhielt derselbe an die dortigen Autoritäten officielle Empfehlungen, ihm bei seiner Mission die nöthigen Auskünfte zu ertheilen und jeden erforderlichen Beistand angedeihen zu lassen. Derselbe hat 18 hebräische Colonien im Cherson'schen und 8 im Jekaterineslaw'schen Gouvernement inspicirt. Er fand auch die ebräischen Colonisten, welche im Jahre 1840 auS Kurland auSwanderten, recht glücklich in ihrem Ackerbaustande lebend. An Wasser ist dort kein Mangel, denn die gegrabenen Brunnen bieten ihnen mehr als sie dessen bedürfen, und zwar ein gesundes, gutes Getränk. Ihre Häuser sind entweder aus Bruchsteinen, oder auS Erdziegeln, nach der Art der deutschen Colonistenhäuser, planmäßig ausgeführt, haben besondere Zimmer und find geräumig und vollkommen den Bedürfnissen zweier Familien angemessen. Sie gehen in deutscher Tracht, an Wochentagen nach ländlicher, an Sabbath - und Festtagen nach städtischer Sitte gekleidet. Sie bauen vortrefflichen Weizen, Roggen und türkischen Weizen, und ziehen fast alle hier bekannten Gartengemüse, als Kartoffeln, Weißkohl, Rüben, Gurken, Linsen, Erbsen, Bohnen, Melonen und Kürbisse von merkwürdiger Größe. Fische erhalten sie aus dem Dniepr in großer Menge, namentlich Hechte, Sandarte, Karpfen u. s. w., von besonderer Größe und Schwere. Rindfleisch, Kalb- und Hammelfleisch ist jederzeit mit inschluß der Karrobka für 3 bis 3'/s Kop. Silber (etwa l Ngr.) per Pfund zu haben. Vorzüglich wird in jener Gegend ein ziemlich bedeutender Tabaksbau getrieben, und die Verarbeitung dieses Products, namentlich zu Cigarren, ist mit großen Vortheilen verknüpft, weshalb denn auch dieser Industriezweig daselbst blühmd ist. Gedachter Herr Rappenheim hat zugleich Proben von Getreide, Tabak, Cigarren u. s. w. mitgebracht, wodurch sich Jeder von dem Fleiße und den landwirthschastlichen Kenntnissen dieser Colonisten überzeugen kann. An WohlthätigkeitS - und gemeinnützigen Anstalten eristiren in den Colonien: eine Leihbank, Hospitäler, VersorgungS- und Arbeitshäuser und andere nicht wenig Einfluß auf das Gedeihen der Colonien ausübende Hülfsvereine. Viele dieser Colonien führen hebräische Namen, wie z. B. Nehar tob (d. i. Schöner Fluß), Sede menucha (Ruhefeld), Sede laban (Weißfeld) u. s. w. Die Bevölkerung dieser sämmtlichen ebräischen Colonien beträgt circa 12,000 Seelen und hat 20 Rabbiner, welche alle Gott und dem Monarchen für ihr zuftiedenes und glückliches Leben im Bauernstände herzinniglich danken. — In Folge der von einigen Behörden unterlegten Anfragen wegen der Tracht der ebräischen Frauen und mit Bezug auf die bereits deshalb ergangene frühere Verordnung schreibt der Kurländische Civil- Gouverneur den Stadt- und Landpolizei- Behörden zur pünktlichen Nachachtung vor, daß allen ebräischen Frauen verboten ist, daS Haupthaar zu scheren und zur Bedeckung des rafirren HaupteS Bänder, Mützchen, Haarscheitel u. s. w. zu tragen, wodurch sie sich von den übrigen Bewohnern unterscheiden. — Ausnahmsweise, wie z. B. bei Krankheit, Verlust deS HaareS und dergleichen mehr, ist ihnen jedoch eine Abweichung hiervon gestattet. — ES werden jetzt eine Menge Nachrichten über die Lage der Juden in Rußland und deren Veränderung in den öffentlichen Blättern mitgetheilt. Wir stellen hier einige her. Petersburg, 7. Juni. Die k. Regierung hat eine Verordnung in Bezug auf christlichen und israelitischen Innungen gehörige Immunitäten und Institutionen zu gottgefälligen oder wohlthätigen Zwecken erlaffen, wonach sowohl die christlichen wie die israelitischen von einander getrennt und besonders bewahrt und verwaltet werden sollen, und zwar so, daß bei den christlichen die Israeliten und bei den israelitischen die Christen von jeder Betheiligung und Gemeinschaft ausgeschlossen sein sollen.

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