Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1855)
- Date
- 1855-07-30
- Page
- Seite 399 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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399 dem gedachter Herr Wunderbar als provisorischer Rabbiner hieselbst Von einer hohen kurländischen Gouvernements-Regierung eingesetzt ist, und noch ist eS nicht abzusehen, wann und durch wen diese Stelle destniliv wieder besetzt werden wird. Die Ursache davon halte ich für überflüssig zu erörtern, weil sie als etwas Bekanntes vorauszusetzen ist; Venn das Drama mit seinen tragikomischen Vor- und Nachspielen, welche bei Gelegenheit einer jeden RabbinatSerledigung vor sich zu gehen pflegen, hat in allen Gemeinden fast ein und dasselbe Sujet und liegt der Unterschied nur in den verschiedenen spielenden Personen. — Nachdem unsere hiesige große Synagoge so sehr baufällig geworden war, daß sie von Grund auS abgetragen werden mußte und wir unS vier Jahre hindurch mit einer Noth - Synagoge beholfen haben, erlebten wir nunmehr durch GorreS Hülfe die Freude, selbige zwar in einem einfachen, aber sehr anständigen Style renovirt zu sehen, und ist der Bau bereits so weit gediehen, daß die Synagoge schon am verflossenen Roschhaschanna zum Gottesdienste benutzt werden konnte, an welchem Lage selbige vom stellvertretenden Rabbiner Wunderbar feierlich eingeweiht wurde. — Am 23. Februar d. I. wurde hier ein feierlicher TrauergotteSdienft wegen deS Ablebens Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus abgehalten. Die Heiligthümer dieser großen Synagoge waren schwarz umhüllt, und die jedem Israeliten angeborene Liebe und Treue gegen seinen Monarchen machte es fämmrlichen Mitgliedern der Gemeinde zur Herzenspflicht, ihre Gebete für das Seelenheil der dahingeschiedenen kaiserlichen Majestät an geheiligter Stätte inbrünstig zu verrichten. Nachdem der Cantor in liefergreifender Melodie Psalmenverse, die sich auf die Hinfälligkeit der Menschennatur, aber auch auf die Sellgkeit der Gerechten beziehen, recitirt hatte, bestieg Herr Wunderbar die mit Trauerflor umhüllte Kanzel und hielt eine Rede über Psalm 103, 15 — 18. — Hierauf wurde das Gebet sr'772 2« enam recitirt und von der Gemeinde bei dieser Gelegenheit für das Seelenheil deS hohen Verklärten milde Gaben den Armen gespendet. Uebrigens haben mehrere hiesige ebräische Kaufleute bereits im vorigen Jahre ihren patriotischen Sinn dadurch geäußert, daß dieselben zum Besten der russischen Krieger, gleichviel welcher Confesfion, freiwillig eine Summe von 800 R. S. (circa 900 Thlr. Pr. Crr.) dargebracht haben, wofür ihnen der Dank Sr. Majestät des hochseligen Kaisers officiell eröffnet worden ist. Außerdem brachten einige ebräische Kaufleute, welche zum Charkow'schen Markt gekommen waren, zum Besten der russischen Krieger gleichfalls die Summe von 800 R. Silber dar. Ferner schenkte der ebräische erbliche Ehrenbürger und Kaufmann 1. Gilde auS Bereditschew, Namens Halpern, zum Besten der verwundeten russischen Subaltern in der Krim 400 R. S., und der ebräische Kaufmann 1. Gilde zu Odessa, Abraham Rafaelowitsch, zu demselben Zwecke 2500 Rubel Silber, welche sämmtlich gleichfalls des Dankes Sr. kaiserlichen Majestät gewürdigt worden sind. — Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst zu befehlen geruht, bei der im vorigen Jahre angeordneten 11. Partial-Recruten-Aushebung die Ebräer in Bessarabien, bei der 12. die Ebräer der westlichen GouvernementS und endlich für die gegenwärtige (im Aprilmonat d. I. angeordnete) 13. Partial-Recrutirung sämmtliche Ebräer von der Recrutenstellung zu befreien*). Desgleichen find sämmtliche Ebräer bei der kürzlich Allerhöchst angeordnelen allgemeinen Landes-Bewaffnung (Drushina) laut §. 5. dieser Verordnung, von der persönlichen Leistung dieses Kriegsdienstes befreit, und haben dafür bloS einen entsprechenden Geldbeitrag zu den HeereS-AuSrüstungen zu entrichten. — Gemäß der Allerhöchsten Bestätigung am 26. April v. I. ist die Erhebung von 1V2 Kopeken Silber pr. Druckbogen von den im Königreiche Polen und im AuSlande gedruckten hebräischen Büchern zum Besten der hebräischen Schulen wiederum erneuert worden. — Im Jahre 1853 ist hieselbst zu Mitau mit Allerhöchster Genehmigung eine „Kurländische GouvernementS-Ebräer-Comite zur Uebersiedelung unbemittelter Ebräer-Familien nach Neu-Rußland" niedergesetzt worden. Nach Vorstellung der Orts-Obrigkeit und in Grundlage deS §.71. der Beilage zu Art. 257. der Abgaben-Verordnung ist vom Ministerium des Innern gestattet worden, zu den Unterhaltungskosten dieser Ebräer- Comite auS der Karrobka-Steuer eine verhältniß- *) Gemäß des bestehenden Gesetzes (§. 685. der 16. Fortsetzung des Rccrutcn-Reglcmcnts) haben die Ebräer, welche der Rccrutenpflicht unterliegen, bei jeder im Reiche (entweder in der östlichen oder westlichen Hälfte) verkündeten reibwcisen partiellen Recrutirung jedesmal 1v Mann von je 1000 Seelen zu stellen. 31