Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-07-30 · Heft 31 (30.7.1855) · p. Seite 401

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 31 (30.7.1855)
Date
1855-07-30
Page
Seite 401 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225931-3225963--14745-3300415
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

401 Boa der russischen Grenze, 16. Juni. Den Juden, die sich taufen ließen, war bisher die Befreiung von der Militairpflicht, refp. Recrutengestellung garantirt. Der gegenwärtige Krieg, der die größten Menschenopfer fordert, hat die Staatsregierung veranlaßt, diese günstige Stellung der getauften Juden mehr mit der ihnen anderseitig verliehenen staatsbürgerlichen Gleichberechtigung in Einklang zu bringen. Ein k. Ukas, der diese Erimirung aufhebt, befiehlt die Aushebung von 30 per Mille von dieser bisher bevorzugten Classe. Ausgenommen davon find indessen alle Gildenkaufleute, die nach dem Staalsgrundgesetz in allen Nationalitäten statt der Recrutengestellung mit anderen Leistungen belastet sind. ' Unter den früheren Kaisern bestand die Verordnung, daß nach dem Schluß der angeordneten jedesmaligen Recrutirung die Gemeinden für jeden fehlenden Recruten zur Strafe deren vier gestellen mußten. Der gegenwärtige Herrscher hat diese drückende Bestimmung bereits aufgehoben und bei eintretenden Fällen dieser Art nachgegeben, daß die fehlende Recrutenzahl, aber auch nur diese und nichts darüber, in 14tägiger Nachfrist complettirt wird. Ferner galt die Bestimmung, daß die christlichen Gemeinden bis auf 100 Werste von der nächsten Grenzlinie gegen das Ausland statt eines Recruten 300 Rubel Silber zur Staatskasse einzahlen durften; einzelne vermögende Familien harten dadurch Gelegenheit, ihre Söhne von der Militairpflicht loszukaufen. Die Judenfamilien in den Gemeinden waren von diesem Zugeständnisse dagegen ausgeschlossen. Durch k. Erlaß ist diese Berechtigung gegenwärtig auch den Judengemeinden verliehen. (Nat.-Z.) Bon der polnischen Grenze wird dem C.-B. vom 23. gemeldet: Der UkaS, welcher die Verhältnisse der Juden im Königreich Polen in mehreren Beziehungen neu regelt, ist bereits dem Kaiser zur Vollziehung vorgelegt gewesen, soll aber an höchster Stelle selbst eigenhändige Veränderungen — wie man sagt: Verbesserungen — erhalten haben. — lES wird sehr leicht sein, die Lage der Juden in Rußland zu verbessern. Als einen Commentar hiezu theilt man unS aus Lemberg mit, daß in Rußland den Juden auf's Strengste verboten worden, Sir Moses Montefiore'S Bild zu besitzen. Red. d. A. Z. d. Jud.) Nordamerika. Reue Synagogen sind im Bau begriffen in Cleveland, New-Orleans, Chicago und St. Louis. (The Israel.) Anzeigen. ÄS” Die israelitischen Institute in Dresden für Knaben sowohl wie für Mädchen gebildeter Eltern, sind zur Ausnahme neuer Zöglinge fortwährend siluirt, und ertheilt jede beliebige Auskunft Die Direction derselben M. Schwarzauer. Die Stelle eines Cantors in unserer Synagoge, verbunden mit einem jährlichen Einkommen von circa 300 Lhlrn., ist vacant. — Hierauf Resicctirende, wo möglich unvcrheiralhete Männer, welche Zeugnisse über ihren siltlich -religiösen Charakter, wie über ihre musikalische Ausbildung und die Fähigkeit, einen Chor zu leiten, beizubringen im Stande find, werden aufgefordert, dieselben an Unterzeichneten baldigst frankirt einzusenden oder sich persönlich zu melden. — Für Probeleistungen werden Reisekosten nicht vergütigt. Der Vorstand der Synagoge zum Seilerhof in Breslau, z. H. des vr. Lobethal. Ohlauerstraße Nr. 43. Die Stelle eines Religionslchrcrs und Predigers in hiesiger Gemeinde wird mit dem 1. October d. I. vacant, und wollen sich aualisicirte Bewerber unter stankirter Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Der fire jährliche Gehalt beträgt 300 Thlr. Preuß. Court, außer einigen Nebeneinkünften- Nordhausen, am 20. Juli 1855. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. In unserer Gemeinde ist die Cantor- und Schächter- Stelle, verbunden mit einem jährlichen Einkommen von 400 Thlrn., vacant, und soll möglichst im August e. besetzt werden. Geeignete Candidaten, welche auch die Fähigkeit besitzen, einen Chor zu leiten, wollen sich unter Einreichung ihrer Qualifications- und Führungs-Atteste baldigst in portosteien Briefen an einen der Unterzeichneten wenden. Culm, im Juni 1855. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. B. L. Gabriel. B. I. Meyer. Rosenberg.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.