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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-07-23 · Heft 30 (23.7.1855) · p. Seite 386

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 30 (23.7.1855)
Date
1855-07-23
Page
Seite 386 (sequence 8)
Language
German
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386 „Es lebt schon eine Familie hier, wo der Mann Jude und die Frau Christin war, und die, um sich heirathen zu können, zur freien Gemeinde übertratcn, ohne Taufe von Seiten des Mannes. Derselbe betrachtet sich nun auch in vielen Beziehungen noch als Jude. Wie wäre es namentlich bei einem Sterbefalle, müßte ein solcher Ungetanster nicht jüdisch beerdigt werden? —" Wir haben Folgendes zu antworten. Was das erste Factum betrifft, so ist hinfichtlich des Eides das Judenthum gar nicht betheiligt. Der talmudische Rechtssatz erklärt jeden Eid für heilig, wo ein Jude „Amen" gesagt hat. Der sogenannte Eid more juäsico ist Auferlegung des preußischen Landrechts, und so mag der Staat sehen, wie er damit fertig wird. Z. B. hier im Braunschweigischen ist der Eid für alle Confessionen gleich „so wahr mir Gott Helfel" — Da würde ein solcher Fall also nicht Vorkommen. Was nun das zweite Factum betrifft, so ist die Frage mit dem oben angeführten Satz des orthodoxen Judenthums beantwortet. Mag der Jude hundert protokollarische Erklärungen abgeben, er muß von uns als Jude angesehen, und im Sterbefall beerdigt werden. Wir können seinen Standpunkt verwerfen, bedauern, wir können persönlich Abneigung gegen einen solchen Mann hegen und persönlich nichts mit ihm zu thun haben wollen, aber — wenn er Sonnabend in die Synagoge kommt und will zur Thorah gerufen sein, darf es ihm Niemand wehren, wenn er -iw2--Fleisch nehmen will, darf es ihm Niemand verweigern, wenn er stirbt, so mußt Du ihn auf bNnw -!2p begraben. Dies ist jüdische Toleranz! Zeitungsnachrichten. Preußen. Königsberg, im Juli. (Privatmitth.) Die Besprechung der skandaleusen Beschneidungsgeschichte hat allgemein befriedigt; eine Folge war, daß der Vorstand dem vr. Saalschütz die Einsegnung neugeborner Kinder überhaupt untersagt hat. Bei dieser Gelegenheit wurde auch bemerkt, daß vr. Saalschütz auf seinen Schriften sehr ängstlich jede, noch so unbedeutende Gesellschaft, deren Mitglied er ist, hinter seinem Namen als Titel aufführt, hingegen sein Verhältniß zur hiesigen Gemeinde, also sein Amt als jüdischer Lehrer, mag dieser sich Rabbiner, Prediger oder ReligionSlehrer nennen, gänzlich ignorirt. Thut er dies auS Bescheidenheit, oder Stolz? auS Hochachtung für daS jüdische Amt, so lieb ihm auch jüdisches Brot ist, oder auS Geringschätzung? Berlin, 8. Juli. (Privatmitth.) Der neue Anbau unsrer großen Synagoge schreitet rüstig vor und wenn nicht besondere Hindernisse eintreten, werden sich die frommen Mitglieder der Gemeinde noch vor den hohen Festtagen der neu hergerichteten Gebetstätte erfreuen. Die Kosten der Neubauten sind auf 9000 Thaler veranschlagt, ohne die Einrichtung zur Gasbeleuchtung. Künftigen Herbst werden ein Chor, eine Galerie, viele kostbare Verzierungen und Gasflammen das prachtvolle Gotteshaus schmücken, und außerdem wird ein heizbarer Raum für den Winter innerhalb der Mauern deS Tempels abgezweigt werden. Der Vorstand hatte beschlossen, den Chordirigenten Herrn Levandowsky und den Vorsänger Herrn Lichtenstein nach Wien zu senden, um die Erfahrungen und Einrichtungen SulzerS auf den hier einzuführenden Chor einfließen zu lassen, man scheint aber von diesem Beschlüsse zurückgekommen zu sein, vielleicht weil bei dieser Mission die Kosten jedenfalls unzweifelhafter als der Gewinn gewesen wären. Beim Ausräumen der Synagoge zum Behufe der Bauanstalten hat ein ziemlich merkwürdiger Fund überrascht. Erwarten Sie nicht die Entdeckung einer heiligen Ampula, eines wunderthätigen Geräthes, einer uralten Handschrift, einer vergilbten Gesetzesrolle, oder auch nur eines profanen Schatzes von Edelsteinen und Gold, nein, eS war ein Fund durch den Contrast der Erscheinungen und der durch ihn veranlaßten Gedanken merkwürdig: Man fand die Liste der Mitglieder der von dem früh ern Vorstande eingesetzten Ordnungs-Commission, und welcher Name stand vorn an? der Name Seelig Cassel! Der Commissarius für die Ordnung der Berliner Hauptsynagoge mag, während Sie diese Zeilen lesen, Mitglied einer Commission für die Kirche zu Büßleben sein, so wie er vielleicht jetzt sck modum Eisenmengeri gegen daS Judenthum schreiben wird, nachdem er gegen daS Christenthum polemisirt hat. Der Contrast zwischen dem vergangenen Eifer und dem gegenwärtigen dieses Täuflings ist so abschreckend, daß man schwer begreift, wie er so herausfordernd nächst der väterlichen Religion den Verwandten, Freunden und Gesinnungsbrüdern entsagen konnte. Selbst wenn er von seinem neuen Glauben

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