Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1855)
- Date
- 1855-07-09
- Page
- Seite 359 (sequence 7)
- Language
- German
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359 nen israelitischen Gesangbuche" sang. Das Ganze ward mit Beifall ausgenommen, vorzüglich das Lied, und es ist für die Melodiecn bezeichnend, daß Kinder, die nie sangen und keine Note kennen, dasselbe in fünf Stunden gehörig einstudirten." — Zeitungsnachrichten. Palästina. Gaben füt die Annen in Jerusalem. Von Herrn Rabb. Dr. Schlenker in Regensburg 50 Fl. (d. h. 28 Thlr. Cour, und 1 Fl.) Die Redacrion. Oesterreichischer Kaiserstaat. Ans Galizien, Anfang Juni. (Privatmitth.) Da die Judenschaft Galiziens, wie eine sittsame und anspruchslose Frau, keinen Stoff zu öffentlicher Besprechung bietet, so werden Sie mir wohl gestatten, in meiner Berichterstattung in die Ferne zu greifen, und zwar vorerst nach dem Süden, der Militairgrenze. Der auS officieller Quelle geschöpfte Bericht aus Wien in Nr. 6. dieser Zeitung, die Gestattung deS Aufenthaltes der Israeliten in der Militairgrenze betreffend, scheint entweder provisorischer Natur oder verfrühet zu sein, und hat eS den Anschein, als beabsichtige die Regierung, auch Viesen Punkt in daS noch immer zu erwartende „Judengesetz" mit aufnehmen zu wollen. Eine, bezüglich deS in Rede Stehenden, durch fast alle Wiener Blätter verbreitete, den amtlichen Charakter tragende Mittheilung jüngsten Datums lautet folgendermaßen: „Im hohen Aufträge wurden die Brigadencommandanten in der k. k. Militairgrenze zur Angabe von Gutachten aufgefordert, in wiefern die Beschränkungen, welchen der Aufenthalt als auch die Beschäftigung der Juden daselbst unterliegen, auftecht zu erhalten, zu modificiren oder auszuheben wären; dem Vernehmen nach beabsichtigt die hohe Regierung, dem Aufenthalt der Juden in der k. k. Militairgrenze Erleichterungen zu gewähren, so wie auch deren Zulassung zu Subarrendirungen, wovon sie bis jetzt ausgeschlossen waren, zu gestatten." — *) *) Um sich das Schwanken und Unentschlossensein in diesen Verordnungen betreffs des Aufenthaltes und der Han- Ail vocem Judengesetz, dürfte die Erzählung folgender Thatsache hier an seinem Orte sein. Sie wissen, daß eine kaiserliche Verordnung vom 2. October 1853 die Besitzfähigkeit der Israeliten bis zur bevorstehenden Regulirung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Israeliten wieder in den Status guo sute 1848 zurückgesetzt hat. — Nun hat ein israelitischer Grundbesitzer in Lemberg, ich glaube I. H. Bernstein, der eben im Begriffe war, einen bedeutenden herrschaftlichen Grund an sich zu kaufen, durch das JnSlebentreten dieser Suspension sein Vorhaben aufgeben müssen, was für ihn mit großen pecuniären Nachtheilen verbunden war. Als nun die Regierung durch Ausschreibung eines NationalanlehenS von 500 Millionen den Patriotismus der Staatsbürger in Anspruch thicrung der Juden in der Militairgrenze zu erklären, dürfte es nickt ohne Interesse sein, den Leser ein wenig mit den dortigen Verhältnissen bekannt zu machen. — Die Militairgrenzc macht, vermöge ihrer gesonderten militairischen Verfassung, auch administrativ und legislativ eine Ausnahme von den übrigen Kronländern. Daß von jeher keine Juden in diesem Lande geduldet worden, läßt sich durch seine militairische Fundamentalverfassung erklären. Da die überwiegende Zahl der Bewohner der griechischnicktunirten Kirche angehören, haben sich diese des nickt sehr blühenden, localen Handels bemächtigt, und zwar zum Nachtheil der Konsumenten, da jede Concurren; selbstverständlich ausgeschlossen ist. Es ist Thatsache, daß der Bauer (der Grenzer) dem Juden persönlich zugethan ist und ihn herbeiwünscht, um theils bessere unv billigere Waare zu bekommen, theils seine sehr üppigen Producte besser an den Mann zu bringen. Selbst das Aerar hat schon oft bei Subarrendirungen und Lieferungausschreibungen die Erfahrung gemacht, daß die Zulassung der Juden ihm nur vortheilhast sein würde; aber so oft sich die Regierung anschickre, diesen Concessionen zu machen, scheiterte sie immer; denn die heimischen griechischen Kaufleute setzten Himmel und Erde in Bewegung, um solche gefährliche Konkurrenten von sich fern zu halten, was ihnen um so leichter gelang, da die Verwaltungsofficicre, die ersten und maßgebenden Referenten, mit ihnen verwandt und befteundct find — religiöse Vorurtheile tragen auch das ihrige dazu bei, die in Verbindung mit Brotneid mächtige Hebel find — und die Juden zu wenig Boden daselbst haben, um mit gutem Erfolge contreminiren zu können. — Jetzt scheint es doch der Regierung ernst zu sein. Warten wir geduldig ab, was das Judengesetz in 8pe bringen wird. Die Juden Croatiens, Slavoniens, der Wojwodina und des Temescher Banats aber dürften etwas mehr zur Sache thun, als abzuwarten, bis ihnen das Manna vom Himmel herabfallen wird. Aide toi et le ciel t’aidera! Anmerk. d. Corresp.