Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1855)
- Date
- 1855-06-04
- Page
- Seite 298 (sequence 8)
- Language
- German
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298 lichen sittlichen Entwickelung, zu gefährden! Wenn ich — Gottlob, immer der seltnere Fall! — aus Gleichgültigkeit in dem Besuche der Stunden, auf rasch bereite und gar bezeugte Entschuldigungen wegen Fehlens oder Unterlassender Arbeiten bei einem Schüler oder einer Schülerin stoße, so sehe ich mit Bangigkeit auf die Zukunft deS Zöglings, der, seiner sichersten Stütze, des wahren Pflichtgefühls, beraubt, dem spätern Leben entgegenschwankt. Darum bitte ich euch, ihr Väter und Mütter, wollt ihr, daß eure Kinder einst festen Schrittes wandeln, der wahren Entschlossenheit im Leben nicht ermangeln, daß eS ihnen an der Willenskraft in Ausführung des als recht Erkannten nicht gebricht: so achtet darauf, daß sie in ihrer Jugend die Pflichten, welche sie nun ermessen können, vollkommen erfüllen, daß sie das, was ihnen obliegt, unter keinen Umständen versäumen. WaS sie in der Jugend nicht gelernt, können sie später, wenn sie eS als nothwendig erkennen, wohl noch nachholen, sobald sie daran gewöhnt find, daS Rechte und Nothwendige auszuführen; wenn aber in der Jugend nicht darauf gehalten wird, daß sie unter allen Umstanden ihre Schuldigkeit thun, so werden sie auch in späterer Zeit sich mit derselben leicht abfinden. Die Lücken in der Erkenntniß find weit leichter auSzufüllen, als die Lücken in der Festigkeit und der Pflicht- „ES ist schlimm, wenn die Schule in dieser Beziehung die Stelle des Hauses vertreten muß, wenn sie zu strafen hat, wo die Eltern blos zu gewöhnen haben, wenn sie dem Fehler nachträglich beikommen soll, den diese verhüten müssen. Schwerer ist eö, das Böse zu tilgen, als es in seinem Keime zu ersticken. Soll die Schule allein sich die verlangten Leistungen erzwingen, so wird sie in den Augen des Schülers die böse Mahnerin, die strafende Richterin, und die Unlust an ihr steigert sich, bis er ihr den Rücken zu kehren vermag. Nur die vereinte Wirksamkeit von Schule und Haus wird zu einem gedeihlichen Resultate führen, und Hand in Hand wollen auch wir mit den Ellern unserer Zöglinge in daS neue Schuljahr eintreten." Oesterreichischer Karserstaat. Aus Ungarn, im Mai. (Privatmitth.) In Folge deS neuen Regierungssystems haben auch wir Israeliten mannichfache, die religiöse wie die bürgerliche Stellung tief durchgreifende Veränderungen zu erwarten, wir meinen nämlich die Organisirung der jüdischen Schulen, die Regelung der Rabbinate und CultuSvorstände, endlich die bürgerliche Stellung im Lande. Was den ersten Punkt betrifft, worüber wir heute zu referiren gedenken, so ist zwar die hohe Regierung mit dem lobenSwerthesten Eifer bemüht, daß das alte Cheder-Wesen aufhöre und einem geregelten Schulwesen Platz mache und wirklich treten, wie über Nacht, Schulen über Schulen in allen israelitischen Gemeinden hervor; doch stellen sich diesem löblichen Streben mehrseitige Hindernisse entgegen. Da ist eS erstens der Mangel an tüchtigen diesem Fache sich ausschließlich hingebenden Lehrern. Wäre es nicht rathsam und der Zeitpunkt schon da, daß die hohe Regierung mit der durch daS Rabbiner-Comitv im Jahre 1851 in Aussicht gestellten Errichtung eines jüdischen Lehrerseminars den Anfang mache? Der Schulfond von einer Million, glauben wir, ist bereits eingezahlt. Aber ein nicht minder großes Nebel ist es zweitens, daß die meisten noch aus der alten Schule herstammenden Rabbiner in Ungarn zur Beaufsichtigung der Schulen so wenig befähigt sind, ja sogar hie und da feindlich dagegen auftreten. Wahrscheinlich geschah eS in Folge dessen, daß die hohe Regierung die Bewachung der Schulen den Rabbinen, selbst da, wo es tüchtige Schulmänner sind, völlig entzogen und sie den Händen katholischer Geistlichen übergeben. Aber dadurch wird daS Nebel noch verschlimmert. Da wird der katholische Schuldirector von einem orthodorischen Vater mit Klagen überhäuft, daß sein Kind zu wenig Chummesch lernt, dort wieder von einem andern, daß seine Mädchen nicht geläufig beten können, hier wieder, daß ein siebenjähriger Knabe in den ersten Trauertagen daS Kadifch-Gebet nicht gehörig zu verrichten wußte; ja in diesem letzten Punkte ist mir von einer ansehnlichen Gemeinde der Fall bekannt, daß der christliche Geistliche in Folge einer Klage von Seiten unserer Frommen dieses Todtengebet als obligaten Gegenstand deS Unterrichtes selbst bei Kindern, deren Eltern am Leben find, einführen wollte. Es bleibt mir noch ein drittes Hinderniß hier zu erwähnen übrig, nämlich jenes von Seite der Gemeinden und Eltern, aber „wäre mein Mund voll wie das Meer."... Wir wollen daher über diesen