Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1855)
- Date
- 1855-06-04
- Page
- Seite 297 (sequence 7)
- Language
- German
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297 cher und rührender Rede ermahnt, Alles, waS die Thora, Schrift und Tradition vorschreibt, genau 722 12 zu beobachten, aber nur in wenigen Fällen kennen sie auch nur den Inhalt der 10 Gebote, mit Ausschluß derjenigen, welche sie in der Schule nach dem lutherischen Katechismus erlernt. — Es ist also ziemlich in der Ordnung, wenn die neue Synagogengemeinde in ihren Listen 12 —15 Knaben aufweiset, an welchen der BeschneidungSact nicht mehr vollzogen worden. Fügen wir noch hinzu, daß Prof. Saalschütz, nachdem er sich in ein BreiteS über den Wochenabschnitt 'bn ^ri-ns vrr ausgelassen, nicht beanstandet, diese Verletzung der ersten Grundbedingung deS Judenthums, zum Aergerniß der Synagogenbesucher, durch Namenverleihung, Segen, Gebet und Dank für Kind und Mutter, von heiliger Stätte zu sanctioniren, so drängt sich uns die Frage auf: Wie bringt Prof. Saalschütz diese Handlungsweise mit seinem vorgeblich conservativen Streben in Einklang? — Fern liegt uns vorläufig jedes nähere Eingehen über die Stellung des Vorstandes und der Gemeinde zu ihrem Religionslehrer; wir wollen jedoch einerseits Herrn Prof. Saalschütz veranlassen, uns auf dem betretenen Wege ohne Umschweife zu belehren, und andererseits, den sonst auf dem Felde der Wissenschaft anerkannten Gelehrten, feiner Begriffsverwirrung halber bedauernd, einer Pflicht Nachkommen, welche MoseS lehrt Buch 5, Cap. 13, 9. Wir sehen keinesweges über die schwierige Stellung eines Religionslehrers in hiesiger Gemeinde hinweg und behalten uns ein Weiteres vor. Breslau, im Mai. (Privatmitth.) Vor uns liegt das Einladungsprogramm zur diesjährigen Prüfung der hiesigen „jüdischen ReligionSunterrichtS-Anstalt". Geiger spricht darin einige gewichtige Worte, die wohl überall ihre Anwendung finden, und welche ich daher zum Theil hierher stellen will: „Im Innern sucht die Anstalt immer zu bessern; den Unterricht namentlich im Hebräischen fruchtbarer zu machen, ist sie immer mehr bestrebt, und die Anstrengungen in dieser Beziehung würden ihr noch mehr gelingen, wenn der Ernst in der Schule von einem gleichen Ernste im Hause unterstützt würbe. Es kann dem Knaben bei einem regelmäßigen Besuche der Stunden und bei einem nur ganz geringen Zeitaufwand e zu Hause, um die gegebenen Arbeiten auszuführen, nicht schwer fallen, den Ansprüchen der Schule zu genügen und auch für diesen Zweig des Wissens und des religiösen LebenS angemessen ausgerüstet zu werden. Allein es ist seltsam, daß selbst in den Familien, welche ihrer ganzen Richtung nach einen Werth auf diese Vorbereitung legen sollten, gerade am wenigsten der häusliche Fleiß für diesen Gegenstand beaufsichtigt wird. Während man für alle Wissenschaften und Künste nicht kargt, noch neben dem Schulunterrichte Privatlehrer zu halten, um einzuüben und zu fördern, wird der Unterricht in den Gegenständen der Religionslehre höchst stiefmütterlich behandelt, ja der Unfleiß des Kindes entschuldigt oder gar selbst hervorgerufen. „Aus eines vor allen Dingen müßten Eltern stets bei ihren Kindern sehen, wenn sie sie überhaupt zu pflichttreuen, zuverlässigen Menschen heranbilden wollen, und zwar darauf, daß sie als Kinder der ihnen nun obliegenden Pflicht sich unter keinen Umständen entziehen. Soll in dem Manne das Pflichtgefühl wach sein, sollen die Tugenden der Redlichkeit, der Pünktlichkeit, der Verläßlichkeit den Mann schmücken, so müssen diese Eigenschaften in dem Kinde auf seinem Gebiete geweckt und überwacht werden. Ein Kind, dem die Eltern die Unregelmäßigkeit des Schulbesuchs Nachsehen, wird zur Vernachlässigung in der Pflichterfüllung auch für spätere Zeit erzogen; ein Kind, dem man bei jedem kleinen Lebensereignisse, zur Feier von Geburtstagen und zu häuslichen Verrichtungen ohne Noth Schulversäumnisse gestattet, wird auch später die Pflicht dem Vergnügen, der Bequemlichkeit nachsetzen. Unterstützen die Eltern durch falsche Entschuldigungen solche Unregelmäßigkeiten, so weihen sie eS geradezu in die Umgehung seiner Pflichten durch List und Lüge ein, und die böse Saat, die spielend gestreut wird, wächst zu giftiger Frucht empor. Dem Kinde ist in seinem Besuche der Schule und in seiner Arbeit für dieselbe der wichtigste KreiS seiner Pflichten umschrieben, und werden diese nicht mit heiligem Ernste behandelt, so wird ihm überhaupt daS heilige Sittengesetz nicht faßlich, so wird früh der Bruch der Lehre mit dem Leben bewirkt. Wie traurig ist eS gerade für den Religionslehrer, wenn er solchem innern Zerwürfnisse in dem Kindesherzen begegnen muß, wenn er den Tadel gegen daS Kind nicht schärfen darf, ohne die Ehrerbietung gegen die Eltern, wiederum daS wichtigste Fundament der kind-