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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-06-04 · Heft 23 (4.6.1855) · p. Seite 296

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 23 (4.6.1855)
Date
1855-06-04
Page
Seite 296 (sequence 6)
Language
German
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296 „Ich kann eben darum Ihrem Buche nur die weiteste Verbreitung wünschen. ES wird wesentlich dazu beitragen, die Urtheile über daS Judenthum und dessen religiöse Grundlagen und Institutionen zu läutern, um mithin die Zwecke, die Sie bei der Herausgabe im Auge hatten, Versöhnung und Ausbreitung der Toleranz zu fördern." Dagegen ist eS mir gestattet, ein Schreiben, das genannter Herr Rabbiner Grünwald von Sr. Ercellenz, dem Herrn Minister Freiherrn von Linden erhalten hat, vollständig mitzutheilen. Es lautet: „Euer Wohlgeboren haben mir seiner Zeit Ihre Schrift über die Glaubens- und Sittenlehren des Talmuds zu übersenden die Güte gehabt, wofür ich Ihnen meinen ergebensten Dank schon früher gesagt hätte, wenn nicht ein Uedermaß von Geschäften mir alle und jede Zeit genommen hätte. Indem ich es nachhole, füge ich die Versicherung bei, daß eS insbesondere bei Behandlung deS von Ihnen erwähnten GefetzeSenlwurfs über die Verhältnisse der Israeliten mein sehr angelegentlicher Wunsch ist, solche gesetzliche Einrichtungen inS Leben zu rufen, welche die dauernde Besserung und stets fortschreitende Entwicklung der staatlichen Zustände der Israeliten zur sichern Folge haben mögen. Wenn hiebei theilweise und zeitlich noch manche Ungleichheit stattfinden und sestgehalten werden muß, so wollen Sie solches meinerseits nur der Ueberzeugung beimessen, daß solches zur Sicherung des Zwecks im Ganzen nochwendig, oder durch andere Verhältnisse unabweislich geboten ist. Mit vollkommener Hochachtung Minister Freiherr v. Linden. Stuttgart, den 4. Febr. 1855." Athmet dieses Schreiben den Geist einer würdevollen Herablassung und des edlen Wohlwollens gegen den mehrgenannten Herrn Herausgeber, so ist es zugleich wichtig, bezüglich der Verhältnisse der Israeliten in Württemberg. Der fragliche Gesetzesenlwurf enthalt bekanntlich einige beschränkende Bestimmungen, gegenüber der seit der Verkündigung der Grundrechte bisher geltenden Gesetze; der Herr Minister eröffnet nun in diesem Schreiben die erfreuliche Aussicht, daß diese Beschränkungen bloS temporell und transitorisch seien, und ist somit zu hoffen, daß sie einer bessern Gestaltung der Verhältnisse weichen werden. Möchte diese Hoffnung sich bald verwirklichen, und die Ideen deS Rechts und der Gerechtigkeit zur allgemeinen unverkümmerten Herrschaft gelangen, und ReligionS- und Gewissensfreiheit keine Redensart mehr bleiben, sondern recht bald zur Wahrheit werden. Eine Bemerkung jedoch darf hier nicht unterdrückt werden. Wenn eS für jeden Israeliten eine wohlthuende Erscheinung ist, daß hohe und allerhöchste Personen in christlichen Kreisen jüdische GeisteS-Producte mit aufmunternder Anerkennung und Auszeichnung entgegennehmen, so ist eS dagegen niederschlagend, daß jüdische Autoren der Berücksichtigung und Aufmunterung von Seiten ihrer durch große Reichthümer oder sonst wie hervorragenden Glaubensgenossen nur selten sich zu erfreuen haben. Unsere Reichen sehen leider in der Regel mit erhabener Verachtung auf die jüdische Literatur herab, so daß fast die fpecielle jüdische Wissenschaft genöthigt ist, an christliche Große, als an ihre Beschützer sich zu wenden. Doch Sie, geehrtester Herr Redacteur, haben in Ihrer allgemein anerkannten weitgreifenden Energie bereits das Mittel gefunden, um diesem gerügten Uebelstande wenigstens theilweise zu begegnen und seine traurigen Folgen zu mildern. Es ist nur zu wünschen, daß die Wichtigkeit der von Ihnen projectirten israelitischen Literaturgesellschaft allseitig begriffen und gewürdigt werde, und dieselbe bald ins Leben treten möchte. Schullehrer S. Levi. Preußen. Königsberg, 15. Mai. (Privatmitth.) Sie selbst, Herr Redacteur, haben eS zu oft gesagt, daß eS an der Zeit ist, unumwunden über die Sachlage zu sprechen, und die Sache, ohne Berücksichtigung der Person, in Betracht zu ziehen. Wenn die Uebernahme der Verwaltung der hiesigen Synagogengemeinde von Seiten deS bestätigten Vorstandes als bekannt vorausgesetzt werden kann, so dürfte eS doch minder bekannt sein, daß in dieser fast sOv beitragspflichtige Glieder zählenden Gemeinde gegenwärtig 6 Knaben an dem eigentlichen Religionsunterricht des ReligionSlehrerS Prof. vr. Saalschütz theilnehmen, welcher Unterricht, bis auf einige Erinnerungen an Ziziß, Tfilin, besonders aber über die Feier des SabbathS und der Festtage im Allgemeinen, alles Rituale und Ceremoniale auöfchließt. Die Knaben werden zwar bei der Einsegnung in wortrei-

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