Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1855)
- Date
- 1855-05-07
- Page
- Seite 244 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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statt seit October 1806, also säst nach 49jähriger AmtSthätigkeit, von derselben zu scheiden beabsichtigte. Am Donnerstag Nachmittag wurde die Prüfung vor überaus zahlreicher Versammlung mit den üblichen mündlichen Vorträgen reiferer Schüler und den Proben der Leistungen im Gesänge beschlossen. Hierauf vertheilte Herr vr. Heß zum letzten Male die Anerkennungszeugnisse, und nahm in einer ermahnenden und eindringlichen Rede Abschied von den Zöglingen. Er richtete dann, sichtlich bewegt, noch einige Worte an die Anwesenden, um anzuzeigen, daß er hiemit seine AmtSthätigkeit niederlege. ES bedurfte, wie leicht zu erachten, bei der herrschenden Stimmung, keiner ausführlichen Erörterung; die einfache Eröffnung seines Entschlusses genügte, um das Gemüth aller Zuhörer zu überwältigen. Herr vr. Jost übernahm eS, dies auszudrücken, und that dies in einer ausgezeichneten Rede, welche auch auf Vieler Verlangen gedruckt worden. Hannover, 13. April. (Privatmitth.) AuS öffentlichen Blättern werden Sie gewiß erfahren haben, daß der politische Ausschuß in Frankfurt am Main jetzt beabsichtigt, bei unS die Legislatur von vor 1848 wieder herzustellen, ja, daß eS sogar im Werke ist, unsere ganze Verfassung mit der vor jener Zeit bestehenden wieder in Uebereinstimmung zu bringen. Dann würde aber auch §. 6. unserer Verfassung aufgehoben werden, in welchem die Gleichberechtigung aller Confessionen ausgesprochen ist und die politische Stellung unserer Glaubensgenossen in unserem Königreiche würde hierdurch wesentlich beschränkt werden. Wir glauben zwar nicht, daß unsere Stände, die doch wahrscheinlich nächstens wieder zusammenberufen werden müssen, hierzu ihre Zustimmung geben werden, können aber natürlich nicht wissen, wie weit ihre Stimme an der compelenten Stelle Berücksichtigung finden werde. — Allgemeine Zustimmung hat hier ein unlängst von dem hiesigen Obergerichte in einer die Juden betreffenden Angelegenheit gefälltes Urtheil gefunden. Der neue Volksfreund, ein hier unter der Verantwortlichkeit der Telgner'schen Hofbuchdruckerei erscheinendes Organ der Reaction, hatte nämlich in einer seiner früheren Nummern einen Aufsatz gebracht über die Ermordung Auerswald'S und Lichnowsky'S und die Betheiligung der Juden dabei. Der Artikel war überaus aufregend und namentlich war in demselben die Revolution von 1848 nebst deren Folgen sammt und sonders den Juden in die Schuhe gegossen. ES erfolgte hierauf ein „mehrere Juden" unterzeichneteS Inserat in dem hiesigen Tageblatte, in welchem gesagt war, daß der erwähnte Artikel „zu sehr deS genannten Schmutzblattes würdig und der Beachtung unwürdig sei", als daß man sich auf eine Widerlegung desselben einlaffen sollte. Der angebliche Redacteur deS neuen VolkSfreundeS hatte sich nun durch dieses Inserat beleidigt gefühlt und war gegen den Redacteur des Tageblattes klagbar geworden. Dieser, vor die Schranken des Gerichtes geladen, erklärte nun, daß eS feine Absicht nicht gewesen sei, jenen zu beleidigen, da sein Name ja nicht einmal auf dem Blatte genannt sei. Im Uebrigen sei ein Israelit hiesiger Stadt mit dem hier fraglichen Artikel zu ihm - gekommen und habe ihn ersucht, denselben im Tageblatte aufzunehmen, indem er auf höchst unwürdige Weise nicht bloS die Juden, sondern auch andere rechtliche Leute in ein schlechtes Licht setze. Er habe sich sodann auch durch Lesung mehrerer Nummern überzeugt, daß daS fragliche Blatt nicht bloS die Juden angriffe, verhöhne und schlecht mache, sondern baß dasselbe auch andere ehrenwerthe Männer zu verdächtigen sich bestrebt habe, und habe er deshalb im Interesse der Sache keinen Anstand genommen, den fraglichen Artikel unter den Inseraten aufzunehmen. Der Präsident bestätigte dieses Letztere durch Vorlesung einer Menge Artikel, welche in verschiedenen Nummern des Neuen Volksfreundes stehen, so wie derselbe ferner auf Antrag deS Vertheidigers, deS Obergerichts-Anwalts Albrecht, bestätigte, daß im Jahre 1852 der Redacteur des Neuen VolkSfreundeS wegen eines Preßvergehens zu 30 Thalern Strafe verurtheilt worden sei. Der Staatsanwalt beantragte hierauf, den Angeklagten zu einer Geldbuße von 50 Thalern zu verurtheilen. Der genannte Vertheidiger aber wies nach, daß in dem mehrerwähnten Inserate eine Beleidigung im Sinne deS Gesetzes gar nicht liegen könne und der hohe Gerichtshof schien diese Ansicht zu theilen, denn daS Urtheil lautete auf kostenlose Freisprechung. Hannover, 22. April. (Privatmitth.) Sie erwähnten vor Kurzem deS jungen Dichters „Julius auS Rodenberg" und dessen vielseitiges Wirken im Bereiche der Poesie. Vor einiger Zeit bekam er (dem