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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-05-07 · Heft 19 (7.5.1855) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 19 (7.5.1855)
Date
1855-05-07
Page
Seite 243 (sequence 7)
Language
German
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243 aber stets darüber in Ungewißheit, ob die Blutung noch fortdauert, da die Entscheidung schwer ist, ob das durchnäßte röche Pulver mit Urin oder Blut getränkt ist. Erst an Len Zeichen der Blutleere erkennt man eine Verblutung. Dann ist cs in der Regel zu spät. Jetzt schreitet der Beschneider zur Compresston. Sie bleibt wegen Nachgiebigkeit der Theile ohne Erfolg. Daß eine Arterie unterbunden werden muß, daran denkt er zuletzt und wie ich mich überzeugt habe, weiß er die Unterbindung nicht zu verrichten. Seit Jahren habe ich stets noch Blutungen in Folge der Beschneidung mit glücklichem Erfolg unterbunden, indem ich eine Jnsectennadel unter die blutende Stelle einführe und über dieselbe eine umwundene Naht anlege. Ungeachtet ich dem Beschneider die Unterbindung mehrmals zeigte, war er nicht im Stande, da, wo cs nöthig war, die Unterbindung vorzunehmen. Entsteht eine Blutung nach dem Einreißen der innern Lamelle, so ist die Unterbindung schwieriger, da das Gefäß weniger zugänglich ist und eine ungeschickte Hand mit der Nadel Harnröhre und Eichel anstechen kann. Dem Beschneider kann man solche Unterbindungen nicht überlassen. Parenchymatöse Blutungen find noch bei weitem gefährlicher. Die Gegenwart des Arztes ist durchaus unerläßlich. Die meisten Verordnungen stimmen hierin überein." „Nur in einer Beziehung befriedigt die Verordnung nicht. Sie berückfichtigt die Verhütung der Gefahren nicht, die durch das Aussaugen der Wunde entstehen können." „Sowohl für das Kind als auch für den Beschneider kann das Aussaugen der Wunde folgende Nachtheile haben: 1) Das Glied des Kindes kann beim Einführen in den Mund leicht zwischen dessen Zähne gerathen und verletzt werden. Selbst die Eichel kann durch etwa vorhandene abgebrochene Zahnspitzen leicht verletzt werden. Der Eiter cariöser Zähne kann die Wunde entzünden und zu Geschwüren Veranlassung geben. 2) Der Speichel kann reizend auf die offene Wunde einwirken. 3) Durch vorhandene Mundgeschwüre kann die frische Wunde Ansteckungsstoffe aufnehmen. Besonders ist dies -ei krebsartigen und syphilitischen Geschwüren der Fall. Rust erzählt, daß ein Bcschneider viele Kinder ansteckte. Bei näherer Untersuchung fand er, daß seine Mund- und Rachcnhöhle mit syphilitischen Geschwüren überzogen waren. (Rust Leleologie.) 4) Der Beschneider kann selbst angestcckt werden, wenn das Kind an Lvpbilis neonatorum leitet. Unwissentlich kann er Geschwüre im Munde bekommen und die Ansteckung auf die Kinder übertragen. Um diese Gefahren abzuwenden, bleibt das einzige fichere Mittel, das Aussaugcn der Wunde (d. sg. Mezizah) sanitäts-polizeilich zu verbieten. Diesem Verbote kann Nichts entgegen stehen, da im Talmud das Aussaugen nur aus medicinischen Gründen empfohlen worden, die heutige Mcdicin aber diesen Act als ganz unnütz und unter allen Umständen für nicht ungefährlich erklären muß. Für das Verbot der Llezirsb möchte noch die allgemeine Stimme sprechen, die diesen Act, als das ästhetische Gefühl entwürdigend, abgeschafft wünscht. Als Endresultat dieser Betrachtungen geht hervor, daß zur Verhütung der Gefahren bei der Beschneidung die Großhcrzoglich Hesfische Verordnung allgemein eingeführt werden sollte, mit dem Zusatze: das Aussaugen der Wunde bei strenger Sttafe zu unterlassen. Da alte Dorurtheile schwer auszurotten find, müßte der Gemeinde- Vorstand für die Ausübung dieses Gesetzes verantwortlich gemacht werden." Ich schließe diese Abhandlung, die nichts weniger als auf vollständige Erschöpfung der Sache Anspruch macht, mit dem Wunsche, daß in Preußen eine gleichmäßige, für alle Provinzen gleich geltende Verordnung erlassen werden möge, wodurch die Gefahren bei der Beschneidung mit Sicherheit verhütet würden." — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, im April. (Privatmitrh.) Am 26. Marz d. I. ward die Prüfung im AndachtS- und PrüfungSfaale der hiesigen israelitischen Bürger¬ und Realschule (Philanthropin), wie alljährlich um diese Zeit begonnen, und bis zum 29. fortgesetzt. Die Betheiligung dabei seitens des Publikums zeigte sich diesmal besonders lebhaft, und die Leistungen der Schule entsprachen vollkommen den gerechten Erwartungen, die man von einer aus den unbedeutendsten Anfängen bis zu 15 gut besetzten Classen emporgestiegenen Anstalt hegen darf. Mit desto größerer Spannung sah man der Schlußfeier am 29. entgegen, in welcher Herr vr. Heß, Oberlehrer der An-

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