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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-04-30 · Heft 18 (30.4.1855) · p. Seite 224

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 18 (30.4.1855)
Date
1855-04-30
Page
Seite 224 (sequence 2)
Language
German
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224 fortgebaut haben, abermals in umfänglicher Weise erweitern zu können. — — Die Verwirklichung der projectirten israelitischen Literatur-Gesellschaft, ihrer Aufgabe und Zwecke wird nunmehr folgendermaßen vor sich gehen. I. Die Theilnehmer, welche nicht blos durch alle deutschen Staaten, sondern auch in Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Frankreich, der Schweiz, Italien u. s. f. sich gefunden haben, machen cs nothwendig, um in keinerlei Weise den Gesetzen in allen diesen verschiedenen Staaten zuwider zu handeln, oder selbst die Formen, welche jene Gesetze vorschreiben, irgendwie zu verletzen, daß das zu schaffende Institut keine eigentliche und wirkliche Gesellschaft mit Vorstehern und Satzungen bilde. Es ist daher contractlick festgestellt: daß die Verlagshandlung und Vuchdruckerei Leopold Schnauß in Leipzig unter der Firma „Institut zur Forderung der israelirischen Literatur" sämmtlichc herauszugebende Schriften verlegt und druckt, und als Verleger und Drucker nach den Gesetzen vertritt. II. Alle zu druckenden Schriften werden von den dazu erwählten drei Revisoren, deren Namen, da die desfallfigen Verhandlungen dem Schluffe nahe sind, baldigst bekannt gemacht werden, geprüft und bestimmt. III. Zeder Theilnehmer oder Subscribent zahlt für ein Jahr 2 Thaler und erhält dafür kostenftei 1 Ercmplar aller der durch das Institut für die Gesammtsumme jedes Jahres herausgegcbenen Schriftwerke. Außer der Eremplare für die Theilnehmer darf kein Exemplar der durch das Institut herausgegebenen Schriftwerke in den ersten 5 Jahren nach Erscheinung verkauft werden, es sei denn, daß Jemand nachträglich für einen ordentlichen Jahresbeitrag (3 Thlr.) nachsubscribirt. IV. Diese Beiträge werden an den Kassierer des Instituts gegen Auslieferung einer auf den Namen des Theilnehmers ausgeschrrebenen Quittung, die dem Theilnehmer präsentirt wird, ausgczahlt, vom Kassierer gebucht, und Kasse und Buchführung jährlich von 2 Controlanten geprüft und dechargirt. Eben so werden alle mit den Autoren und dem Drucker abgeschlossenen Contracte von denselben Herren geprüft. Am Schluffe jedes Jnstitutsjahres wird ein genauer Bericht über Einnahme und Ausgabe gedruckt und den Theilnehmern mit ihren Exemplaren zugesandt. Die Namen aller Theilnehmer werden jedem Eremplare beigefügt. Hiermit ist jedem Mißbrauch vorgebeugt und der Oeffentlichkeit, wie den Theilnehmern gegenüber die gewissenhafte Verwendung des Geldes verbürgt. Es bleiben demnächst alle in der Aufforderung Nr. 8. dieser Zeitung aufgestellten Paragraphen in Kraft. Die besprochene Controle haben die Herren Ernst Friedeberg (Gebr. Friedeberg), Aleri Hirsch und M. S. Kaufmann in Magdeburg übernommen, und unter diesen der Erstgenannte sich zur Führung der Kasse und der Bücher bereit erklärt. V. Als Grundsätze bei der Prüfung der Manuscripre sind angenommen: s) Die Manuskripte können, um jede Parteilichkeit auszuschlicßcn, ohne Namen, nur mit einer Devise versehen (wie dies bei Preisschriftcn gebräuchlich ist), eingesandt werden; circulircn so bei den Revisoren, und erst wenn das Urtheil gefällt ist, wird der betreffende Autor in dieser Zeitung aufgefordert, sich zu nennen. b) Von vorn herein ist kein Zweig der Literatur, so weit diese auf das Judenthum Bezug hat, ausgeschlossen, mit Ausnahme der Politik und Polemik. Im Gcgentheil soll darauf Bedacht genommen werden, zwar ganz besonders das größere Publikum und seine Bedürfnisse, dann aber auch wissenschaftliche Zwecke zu berücksichtigen, und selbst die hebräische Literatur nicht auszuschließen. Jndeß soll bei allen Schriftwerken auf eine angemessene, würdige Form gesehen werden. Insoweit alle diese Richtungen durch eingesandte und angenommene Manuskripte nicht beftiedigt würden, werden auch bestimmte Unternehmungen selbstständig eingeleitet, wie: eine jüdische Volksbibliorhek, ein Conversationslericon des Judenthums u. s. w. Der große Umfang, den das Institut durch die Menge der Theilnehmer gewinnt, macht eine glückliche Ausführung aller dieser Pläne möglich. Indem wir hoffen im Stande zu sein, in der nächsten Nummer die Namen der beiden andern Herrn, welche die Prüfung der Manuskripte übernehmen, mitzutheilen, bemerken wir hier nun noch: 1) Es werden hiermit die Verfasser von betreffenden Manuskripten aufgefordert, bis zum l.Juli e. ihre Manuskripte in oben angegebener Weise, entweder mit ihrerNamensunterschrift, oder aber mit bloßer Devise versehen, an den Unterzeichneten einzusenden; 2) Es werden fortwährend bis zum 3t). Juni e. inkl. Zeichnungen zur Theilnahme an unserem Institute vom Unterzeichneten angenvm-

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