Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1855)
- Date
- 1855-04-16
- Page
- Seite 199 (sequence 5)
- Language
- German
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199 gen der Juden ist der Uebergang der MönchSmedizin zu geläuterten Forschungen vermittelt worden. So gelangte schon im Jahre 830 ein jüdischer Arzt Jsaac aus Aegypten auch im Abendlande bei seinen Zeitgenossen zu großem Rufe. Aber selbst auch auf der berühmten Schule zu Salerno lehrten im 10. Jahrhunderte jüdische und arabische Aerzte neben den Benediktinern. Als solche werden die qualuor magistri aufgeführt, nämlich der Jude Rabbi Elinus, der Grieche Pontus, der Araber Abdallah und der Lareiner Magister Salemus, von denen jeder seine Landsleute in ihrer Muttersprache unterrichten sollte*). Durch diese wissenschaftlichen Bestrebungen hatten die israelitischen Aerzte schon ftühe einen großen Ruf erlangt, so daß selbst die deutschen Kaiser nicht verschmähten, Juden als Leibärzte anzunchmen. Karl der Große hatte neben seinem berühmten Leibarzt Wintarus einen jüdischen und arabischen Arzt angenommen. Fast jeder der folgenden Kaiser hatte bis gegen die Zeit der Reformation hin jüdische Leibärzte. Kaiser Friedrich III. hatte noch einen jüdischen Leibarzt 1472, er hieß Jakob Jczcchicl Loans, ein der hebräischen Sprache sehr kundiger Mann, welcher das Verdienst hat, zu des gelehrten Reuchlins Bildung nicht wenig beigetragen zu haben. In Deutschland und Polen gab es damals viele jüdische Aerzte. Kaiser Heinrich IV. nimmt am 19. Februar 1090 zu Speier die Juden in seinen Schutz und bestätiget ihnen ihre alten Privilegien und Rechte. Unter diesen ist namentlich verzeichnet: „Sie sollen überdies die Erlaubnis haben, ihren Wein, Kräutersäftc und Gegengifte den Christen zu verkaufen, und wie wir schon gesagt haben, soll keiner von ihnen Frohnden oder andere öffentliche Leistungen thun"**). Daher dürfen wir uns nicht wundern, wenn auch von den Fürstbischöfen Frankens nicht verschmäht wurde, die Sorge für ihr leibliches Wohlsein israelitischen Aerzrcn anzuvertrauen. Der Freibrief vr. Selkmanns (Scligmanns) von Mergentheim, wodurch er an den Hof Johanns I. von Egloffstein gerufen wurde, machte ihm zur Pflicht, dem Fürsten und Hofbienern nach bestem Wissen und Gewissen mit seinen medizinischen Kenntnissen zu dienen; ferner war ihm gestattet, im ganzen Hochstifte zollfrei mit seiner Familie hcrumzureisen zu Fuß, Pferde oder Wagen. *) Verzl. Lehrbuch der Geschichte der Medizin von Prof. Häser. Jena 1845. pag. 190. **) Monument, boic. XXXI, pag. 371. Wer von den Unterthanen seinen Rath bedürfe, solle ihm nach Kräften lohnen. Sollte aber Jemand eine Klage oder Forderung an vr. Seligmann, sei es vor geistlichem oder weltlichem Gerichte, zu stellen haben, so war der fürstliche Befehl, diese Sache an seinen eigenen Hof gelangen zu lassen, wo dann der Fürst fich selbst die Entscheidung vorbchielt. Verschieden von dieser Anschauungsweise damaliger Zeit ist das Verbot des Bischofs Georg von Paffau am 5. Februar 1401, welcher, dem Gutachten der Wiener Professoren Folge leistend (denn Wien gehörte damals noch in die Diöcese Paffau), nicht allein Unerfahrne und Betrüger oder Weiber, welche die Krankheiten der Menschen und deren Ursachen nicht erkennen können, sondern was noch schrecklicher ist (!), auch die Juden milder Strafe der Ercommunication bedroht, wenn fie fich ferner mit praktischer Medizin beschäftigen würden, es sei denn, sie wären von der Wiener Facultät erst geprüft und begutachtet worden*). Daß bei dem ersten Auftreten der Aerzte in Deutschland vorzüglich die Mönche betheiligt waren, haben wir schon oben erwähnt, daß aber durch diese auch die Nonnen in den ärztlichen Wirkungskreis gezogen wurden**), ist eine ebenso bekannte Thatsache. Wir erinnern nur an die gelehrte Acbtissin des Klosters auf dem Rupertsberge bei Bingen, die für ihre vielen Verdienste um die leidende Menschheit später sogar heilig gesprochene Hildegardis. Von ihr find noch einige Briefe (fie erschienen Colon. 1566. 4.) und die libri physici***) auf uns gekommen. Seltener find die uns erhaltenen Nachrichten von Aerztinnen, welche gleich ihren heutigen Colleginnen in Nordamerika die Heilkunde vollständig ausübten. Diese Aerztinnen sind nicht zu verwechseln mit unfern jetzigen Hebammen, welche damals Ammen schlechtweg hießen. Johann II. von Brun (1411 —1440) er* theilte 1419 am 2. Mai einer Juden-„Ertztin" Sara die Erlaubniß, ihre Kunst in dem Bisthum Würzburg ftei ausüben zu dürfen gegen eine jährliche, für damalige Zeit sehr beträchtliche Steuer von zehn Gulden. Die Judenärztin Sara mußte eines großen Ansehens bei ihren Zeitgenossen fich erfteut haben und ihre Praxis *) bang Keg. boie. Xl. p. 400. **) Vergl. Häser a. a. O. pag. 184. ***) ve libris physicis Hildegardis commentalio historico-medica a Prolessore F. A. Rcuss. Wirceburg. 1835. 8.