Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1855)
- Date
- 1855-04-09
- Page
- Seite 183 (sequence 3)
- Language
- German
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183 der Bischof von Speyer vermochte ihnen wirksamen Schutz zu gewährrn." — So weit Arnold. Wir halten dafür, wie wir schon öfter ausgesprochen, daß auch die politische Geschichte der Jahrhunderte von 40» bis 1100, die noch lange nicht genügend erforscht ist, von höherer Bedeutung für uns als die spätere ist, damit die Schuld der Menschheit an uns immer klarer, unzweideutiger In Frankfurt am Main fand im Jahre 1241 eine furchtbare Verfolgung der Juden statt. Es wurden gerichtliche Untersuchungen angestellr, Gutachten von Juristen und Theologen erhoben. Alle bewiesen die UnschuldderJuden. Demungeachtel errhcilte Kaiser Konrad IV. zu Rothenburg im Mai 1246 der Frankfurter Bürgerschaft eine seMeatiam absoIuLoriain — sic und alle ihre Erben sollen für alle Ewigkeit Lcsfalls ruhig und gesichert sein.' Die schreckliche Ueberschrift dieser Cabinetsordre in der betreffenden Sammlung lautet: „König Conradi Brief, darin die Bürger zu Frankfurt absolvirt werden, daß sie die Juden daselbst erschlagen und ausgejagt." (Böhmer, coä. diploiu. Moenofranc. I. 76.) Schaab schreibt hierüber: „Dieses Amnestiedecret nach einem schändlichen Raubmord, wo es die Vertilgung der gesammten israelitischen Gemeinde einer großen Stadt galt, crtheilt von einem römischen König in eigenem Namen und im Auftrag des römischen Kaisers, beweist, welchen Schutz Deutschlands Juden von ihren Schutzherren zu erwarten hatten, und daß es diesen mehr an den Gefällen, welche sie durch den Mord verloren, als an dem Leben unglücklicher Menschen gelegen gewesen. Anstatt auf eine strenge Untersuchung gegen die Raubmörder anzustehn und eine abschreckende Bestrafting zu erwirken, verkünden sie denselben Verzeihung für sich und ihre Erben. Decken wir über dieses Handeln den Mantel des Zeitgeistes und preisen wir die neuzeitlichen Bekenner des mosaischen Gesetzes glücklich, daß sie in andern Zeiten leben." Wie? sollen sich die „neuzeitlichen Bekenner des mosaischen Gesetzes" allein darüber fteuen? müssen sich nicht alle Westeuropäer freuen, daß für sie die Zeit allgemeiner Schandthaten und Ungerechtigkeiten vorüber? Waren jene allein die, welche darunter litten? machte sich jener „Zeitgeist" nicht für Alle geltend? Sind die Thäter nicht mindestens eben so bedauernswerth wie die Opfer?... Wie israelitische Literatur - Gesellschaft. Der glückliche Ausschwung, den dieser Plan genommen, bewährt sich immerfort. Bereits ist die Zahl der Mitglieder auf 520 gestiegen, und täglich kommen noch Listen an, und werden Eremplare der „Aufforderung" gefordert. Agenten wurden neuerdings außer vielen Männern, die sich ohne Namensnennung als solche um diese Angelegenheit verdient machen: Herr Lehrer Lewisohn in Fulda. - Kaufmann S. Falkenheim in Elbing. - Kaufmann Emanuel Herz in Rh ein b erg. - Kaufmann Jacob Landeker in Thorn. - Privatlehrer S. Lefmann in Oberdollendorf bei Sonn. - Lehrer I. Goldstein in Grevenbroich. Wir werden nun bald im Stande sein, über die definitive Constituirung zu berichten. Möge einstweilen Jeder, der sich dafür interesfirt, das Seinige thun — nur wenn wir durch die Menge der Theilnehmer recht Bedeutendes im ersten Jahre leisten können, wird das Institut auch in der Zukunft bestehen und wachsen — und fürwahr! das ist eine schöne Aussicht! Wie Postbeför-erung eines „Schei-rbrirfes" hat uns noch eine Menge Gutachten zugeführt, und es versteht sich von selbst, daß wir sie hier nicht alle abdruckcn können. Als sehr tief in die Einzelnheiten eingehend, heben wir das des Rabb. vr. Landsberger in Posen hervor. Das Einzige, welches sich dagegen erklärt, ohne aber mehr als eben nur die Sache noch zweifelhaft erscheinen zu lassen, ist ein Gutachten des Herrn Rabb. S. Friedmann zu Libochowitz. Kulm, im April. Der Karäisurus. Bon vr. Wotff in Culm. (Schluß.) Ganz willkürlich ist die Annahme Einiger, daß die Karäer die yqafAfxaxtig des N. T. seien. Schon der eine Umstand, daß diese dort gewöhnlich in Verbindung mit den Pharisäern genannt werden, spricht, 15*