Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1855)
- Date
- 1855-04-02
- Page
- Seite 177 (sequence 9)
- Language
- German
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ni Naturwissenschaften fungirt) alles Hebräische, was ihr Vater unter seinen vielen Manuscripten hinterlaffen, einer genauen Sichtung unterwerfen und das Beste alsdann durch den Druck veröffentlichen wollten, so würden sie sich nichr nur den Dank von sehr vielen Schülern des theuern, in Gott entschlafenen Lehrers erwerben, sondern auch der hebräischen Literatur und deren Freunden überhaupt einen anerkennenswerlhen Dienst erweisen. — Die große Achtung und Theilnahme, deren sich Herr Töplitz unter den Bewohnern Lissa's erfreute, hat sich deutlich genug in dem zahlreichen — aus allen Confessionen und Ständen zusammengesetzten — Gefolge kundgegeben, von welchem seine Leiche am 33. v. M. — trotz der damals herrschenden strengen Kalte — zur letzten Ruhestätte geleitet worden. — Friede seiner Asche! Im benachbarten Russisch-Polen beginnt Mitte dieses Monats die Branka, d. i. die Aushebung der männlichen Unterlhanen des Kaisers zu Soldaten — eine Zeit, welcher unsere Glaubensbrüver daselbst immer mit Angst und Schrecken entgegensetzen. Nach neuern Bestimmungen sollen jedoch jetzt von Eintausend jüdischen Seelen (wie bei den übrigen Consejsionen) nicht mehr als 10 ausgehoben werden, während früher auf je tausend Juden 10 Recrmen gestellt werden mußten. Erwägt man aber, daß in Polen alletn 500,00(1 Juden leben, so wird die jüdische Bevölkerung dieses LandeStheilS dem Staate schon ein Eonringent von 5000 Man stellen, da für jeden Deserteur ein anderer Recrur geliefert werden muß. Frechen bei Cöln, 21. März. (Privatmitth.) Die hiesigen städtischen Behörden haben einen jährlichen Zuschuß zu den CulmSkoften der jüdischen Gemeinde bewilligt. Berlin, 24. März. (M. Z.) Den jungen Juristen jüdischen Glaubens, welche sich zum Eintritt in den Justizbienft melden, wirb jetzt mit Rücksicht auf einen Beschluß des SmatSminifteriumS eröffnet, daß ihnen nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nicht verwehrt werden könne, sich die Qualification zu den mittelbaren oder unmittelbaren Staatsämtern jeder Art durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen zu erwerben, daß aber die Erlangung dieser Qualification noch kein Recht auf die Verleihung eines bestimmten Staarsamtes begründe, eS vielmehr bei der Bewerbung auf die Beurtheilung deS betreffenden Departements-ChefS ankommen müsse, ob der Bewerber, ganz abgesehen von seinem religiösen Bekenntnisse, sich seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten nach für dieses Amt eigne. Bei richterlichen Beamten komme aber das Bekennmiß in so weit in Betracht, als damit die Abnahme christlicher Eide verbunden fei, weshalb Bekenner jüdischen Glaubens aus die Anstellung als Richter und auch aus die commissarische Verwaltung eines Richteramtes keinen Anspruch werden machen können. (Hiernach würde eS aussehen, als ob jüdische Juristen Rechtsanwälte werden könnten — allein solche Stellen werden auch nur verliehen — und — der alte Hlppokrares sagt schon: t) öe Ttuqa o<paX*q<x „der Versuch aber ist gefährlich.") Trier, 23. März. (Privatmitth.) In der Nacht vom 17. auf den 18. Februar har in unsrer Stadt ein Ereigmß ftarrgesunden, das die größte Bestürzung ru der Bürgerschaft hervorgerusen har. Der Kaufmann Jos. Penas, em allgemein beliebter, friedfertiger Mann, befand sich nämlich in einem Saale des Recking'fchen Gasthojes mu einem Freunde aus Berlin, der dorr logirle und mir der Luremburger Localpost, die von Reckuig absährt, nach Luxemburg reisen wollte. Als Vieser Freund in früher Morgenstunde abgefahren war, blieb Herr PenaS noch in dem Gastzimmer, weil er den völligen Anbruch des Tages abwarlen wollte. — Im selben Locale befanden sich auch Ossiceere der hiesigen Garnison, die dorr die Nacht durch gespielt hallen. Herr Penas geriech mit einem derselben, Herrn von Rapparr, in Wortwechsel, wobei es vortam, daß Herr von Rapparr den Herrn PenaS mit Wasser übergoß. Als Herr Penas dasselbe lhar, zog Herr von Rapparr seinen Degen und versetzle ihm zwei Stiche — einen durch den linken Arm ui den Oberleib, der an einer Rippe abglur, den zweiten durch den Hals, so daß er aus der Stelle lodl niedersank. Herr von Rapparr erklärte sich sofort als Arrestant. Bei dem Begräbniß des Herrn Penas, dem eine große Zahl Bürger beiwohnte, hielt der Oderrabdiner Joseph Kahn, nachstehende Rede, die ihres trefflichen, vom Geiste der Bruderliebe durchwehten Inhalts wegen in weitern Kreisen bekannt zu werden verlnem*). Ein Richtlsraelit. *) Wir haben diese Rede, deren Ertrag zum Vesten 14