Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1855)
- Date
- 1855-03-19
- Page
- Seite 148 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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148 Wir leben der Ueberzeugung, daß wir hiermit den rechten Weg beschritten und geebnet haben, und daß auf diesem, ohne zerstörend einzugreifen, viel für die Hebung des Gottesdienstes in großen und kleinen Gemeinden geschehen werde. Es versteht stch, daß wir nicht glauben, die Sache vollendet, sondern nur einen tüchtigen Werkstein zum Grund gelegt zu haben. Würde das Heftchen diesen Zweck erfüllen und vielfach in Schule und Synagoge, in Gottesdienst und Andachtübung gebraucht werden, so würden wir nach einiger Zeit auch für andere Theile LeS Jahres sorgen. Dir Vrbersendung eines 123» durch dir Post. II. Die Herren Rabbiner Schwarz inHürben und Wälder in Laupheim fordern in Nr. 5. dieser Zeitung das öffentliche Urtheil über eine Handlungsweise des Rabbinats-Collegiums in New-Nork auf, die sie für unstatthaft halten, und doch dürste sich das öffentliche Unheil gegen das Verfahren dieser Herren selbst aussprechen, wie dies bereits durch das Schreiben des Herrn Oberrabbiners Fasse! in Groß-Kanischa (Nr. 9. d. Zeit.) geschehen, das ich mit Freuden gelesen, da auch ich beabffchrigre, meine Ansicht über den Fall für diese Zeitung niederzuschreiben. Ich erlaube mir deshalb, dem Schreiben des Herrn Fasse! nur noch Einiges hinzuzufügen, mit dem Wunsche, daß derselbe sein rabbinifches Gutachten hierüber veröffentlichen möge (etwa in diesen oder andern geeigneten Blättern). Ein ganz ähnlicher Fall, wie der von Herrn Fasse! entschiedene, lag auch mir im Jahre 1853 zur Entscheidung vor; dieselben Gründe, welche Herr Fasse! in seinem Schreiben anführt, bestimmten auch mich, sür die Zusendung des aa nebst nrr®nn na® an den defignirtcn rnb« durch die Post mich auszusprechen. Neben den von Herrn Fasse! bezeichneteu Stellen aus -na und b® Eben Haeser verweise ich noch auf die Rcchtsgutachtcn des R. Simon Zemach Duran (p"a®n) (Theil I. Nr. 25 sSchluß), Th. III. Nr. 66. und Nr. 326, — besonders wichtig); außerdem lag mir noch ein Rcchtsgutachtcn des verstorbenen Rabbiners in Riga, R. Ahron El kan, vor, welcher ebenfalls die Zusendung eines aa durch diePost von einem Manne in Amerika an seine Frau in Rußland gestattete; unter Anderem heißt es in diesem Rechtsgutachten -rfb ri"5v acap '■'ö y'a baa i"ar. pas pi ■ppbin «-> it-rai“ ana a«b rihana abn ann narr nam «b va ana nahm ir>b« msab •psn mb iniavi ba» pa-Ai pm aipaa rrb« inr ,“a'b p -pann ■wri narr rhi ®"rrnn nan -»«na irrna pnn öipaa ana narr sann marn jppb* *piaob ■pn-na nan oa ■»«rra npinn *pm pais br “p pm: rrb aa„ -nirrn narr iran rrb Ganz ähnlich entschied auch Herr Rabbiner Rosenfeld in Bamberg (dessen gründliche talmudische Gelehrsamkeit, verbunden mit langjähriger Praxis, allgemein anerkannt ist). Im Frühjahr 1853 ließ er eine Frau, deren Mann sie verlassen hatte und nach Amerika ausgewandett war, einen Mann in New-Dork bevollmächtigen, (und zwar ward diese Vollmacht — nsann na« — in Gegenwart des Rabbiners und zweier anin ausgestellt,) r-rbsa *ra naa bapb. Diese nrrann wurde vom Rabbinate an das Rabbinat in New-Dork gesandt; dort wurde der aa vollzogen und mittelst der Post, nebst Zeugniß des vollziehenden Rabbinats an das Rabbinat in Bamberg zur endgültigen Ueberlieferung an die Frau geschickt. Einer der gelchttesten und stömmsten Rabbiner, welcher neuerdings eine bedeutende Stellung eingenommen hat, (und als Autorität anerkannt ist) entschied sich in einem Schreiben an mich, da ick in dem mir vorliegenden Falle an ihn schrieb, ebenfalls für die Sache, und sagt in seinem ausführlichen Schreiben unter Anderem: nass irrn ynaa -o naiv inan aa pnn mpirai'b nabin mb® naaa narr rnb®N i'b aan ninnb ia ibpni paiab nann ->®«n b"tn rribn ia ,anan -nibip nann Schließlich verweise ich noch auf >2 ab -pa-a ®rrn a® rfam r"a Dies Wenige genüge, um das Verfahren des New- Dorker Rabbinats - Collegiums unter den von Herrn Fasse! bemertten Bedingungen als wohlbegründet und gerechtfertigt nachzuweisen. — 0r. Klein, Rabbiner. Herr Rabbiner Fasse! ist als talmudische Autorität anerkannt und bedarf des nachstehenden Factums nicht erst als Beleg; doch zur Beruhigung der Herren Rabbincn Schwarz und Wälder, die vielleicht ein aan nmb« na b? für eine Erleichterung und Neuerung aufgeklärter Rabbinen und Männer des Fortschrittes halten, theile ich mit, Laß im Jahre 1852, als ich in Tachau war, ein solcher Fall sich ereignete. Der Ehemann war in Weseritz und die Frau in Pcsth, und ich habe mit Zustimmung des Herrn Oberrabbiners Schwab, der, wie er schrieb, in einer frühem Zeit schon im Einverständnis