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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-03-19 · Heft 12 (19.3.1855) · p. Seite 144

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 12 (19.3.1855)
Date
1855-03-19
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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144 erkanntes verletzt. In der That sehe er nicht ein, auS welchem Grunde der Staat einer Gesellschaft, welche einen schönen Theil zu den Staatseinkünften leistet, einen Zuschuß aus den Fonds verweigern könnte, zu welchen diese selbst zur Unterstützung anderer religiösen Körperschaften beirrug? Wir wollen das Verhältniß umwenden und den Fall setzen, als ob wir Christen die Minorität wären. Wie schmerzlich würden unsere Gefühle sein, wenn wir wüßten, unsere Forderungen wären gerecht, wenn wir andern Religionen, die wir nicht als unsere eigene heilige anerkennen, Beiträge leisten müßten und wir selbst kämen mit leerer Hand davon. Er glaube (Reeling), daß die Kirchen-Acte jeden Unterschied aufgehoben hätte und könne fich daher dem Anttage nicht widersetzen; er halte auch dafür, daß die Zeit nicht mehr fern sein werde, daß die Kirchen der fteiwilligen Unterstützung ihrer Glieder überlassen seien — so lange jedoch diese Beiträge vom Staate geleistet werden, so stimme er für eine Vettheilung derselben unter alle Parteien ohne Unterschied. Der General-Anwalt (Solicitor General): Er unterstütze auch den Anttag, und bemerke dabei, daß er durchaus nicht der Ansicht sei, als ob diese Frage als Regierungsftage zu bettachten sei. Bei eintt solchen Frage hätten die Mitglieder die Wahl, ganz nach ihrem Gutdünken zu handeln, und er selbst übe jene Gedanken- und Redefteiheit ungenitt aus. DaS geehrte Mitglied für Dur- Ham habe ein gesetzliches Hinderniß angeführt, daS dem Votum entgegen stünde; er (der Anwalt) glaube schwerlich, daß ein solches eristiren würde. Er habe auch auf Ansichten hingewiesen, die von Richtern der englischen Krone ausgesprochen worden sein sollten, er habe keine dergleichen Ansichten vorgcbracht, bestünden solche, so würden sie sich bloS um Formalitäten handeln, die das geehrte Mitglied auf diese Weise mißdeutet hätte. Er sei nicht geneigt, so weit zu gehen, wie das ehrenwerthe Mitglied für die westlichen Burgfleckcn (Boroughs), der den Fond sogar zur Unterstützung von Muhamedanern und Ungläubigen verwendet wissen will; mit diesen wolle er doch die Juden nicht in gleiche Kategorie stellen? Sie verehren dieselbe Gottheit wie wir, ihre heilige Schrift bilde die Grundlage der christlichen Religion, und weichen von dieser nur ab, Laß sie an einem Punkte inne hielten, von dem auS die christliche Religion vorwärts gehe; und in der Thal, ihre Religion kann der christlichen ganz gleichgestellt werden. Ihr Sittengesetz sei dem unsrigen gleich und von dem der Muhamcdaner ganz verschieden. In fernerer Erwägung, daß sie zu den Fonds bedeutende Beittäge leisteten, halte er es für einen Act der Gerechtigkeit, ihnen den daraus entstehenden Dortheil mitgenießen zu lassen. Mr. Martin bedauert, protestiren zu müssen, weil er nicht klar einsehe, warum er dem Anttage beipflichten solle. Der General-Anwalt scheint gleicher Ansicht mit Herrn D'israeli zu sein, wenn er sagt, daß der Judaismus nichts als das angehende (ineipient) Christenthum sei, das scheine ihm (Mr. Martin) eine ungesunde Docttin. Die Gesetze Englands seien aufs Christenthum basirt, von dessen Principien sie auch ganz durchdrungen seien. Nach seinem Dafürhalten hätte der Anttag, wenn er angenommen wird, eine sehr große Wirkung: er würde nicht die Bekenner einer gewissen Religion allen andern Confessionen gleichstellen, nein, ein Volk von ganz besonderer, gettennter Nationalität würde auf dieselbe Stufe mit dem herrschenden Volke des britischen Reichs gestellt werden. Er betrachte die Juden als eine andere Nation (hört, hört!). Obgleich dieses Volk, zu seinem eigenen Nutzen und persönlicher Rücksichten halber, seinen Wohnsitz in den Colonien und in England aufgeschlagen habe, so halte eS fich selbst für eine andere, besondere Natton. AuS welchen Rechts- oder Billigkeitsgründen sollte die Versammlung eine Geldsumme zur Aufstellung eines den Juden angehörigen Geistlichen votiren? Das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied für Bathurst, welches einen bettächlichen Theil des Ostens bereist hatte, suchte zu beweisen, daß die Juden in Syrien einen günstigen Conttast zu den dortigen Christen böten, La diese in jenem Lande weit unter den Juden ständen (they were, in that country an inferior race). Das gelehrte Mitglied wird aber wohl wissen, daß die Ursache dieser Inferiorität der immerwährende Druck ist, den sie von der Herrschaft dtt Türken zu erleiden haben, und nicht die Religion, zu der sie fich bekennen. Sie Alle wüßten, daß es die christliche Religion ist, zu dtt fich der größte Theil dtt civilisirten Welt bekennt; dtt christliche Glaube ist es. der die Wissenschaft, Kunst und Literatur auf die jetzige hohe Stufe brachte. Bei der Erörterung dieser Frage muß wohl erwogen werden, daß dtt Gehalt für einen jüdischen Geistlichen nicht verlangt werde, weil die Juden nicht im Stande wären, einen Lehrtt ihres Glaubens zu erhalten — es sei allgemein bekannt, daß die Juden im Verhältnisse die wohlhabendsten Leute im Lande wären — offenbar gehe daraus hervor, daß es fich hier um ein Princip handle — um das Princip, daß dtt Staat dtt jüdischen Religion Untttstützung leiste tprineiple ok granting State Support to the jewish religion). Er könne nicht umhin, sein

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