Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1855)
- Date
- 1855-03-12
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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134 tinc» halten? Sollte der Volksbote auf einmal fein früheres Unrecht eingesehen und sich aufrichtig bekehrt haben? ES ist schwer zu glauben. Auch wir find weil davon entfernt, unsere Freude hierüber auSzudrücken; wir trauen dessen ehrlichen Gesinnungen gegen uns noch eben so wenig zu wie früher, und vermulhen, daß er einerseits sich für die vielfachen Beschlagnahmen, welche er im verflossenen Jahre erfahren mußte, revanchiren will, oder daß andererseits dessen jetzt erheuchelter Liberalismus nur ein Kniff ist, um unS dann später 'wieder einen desto härteren Schlag zu versetzen; wir wollen ihm daher zurufen: NVl; N'b Daß unser jüdischer Abgeordneter Dr. Morgenstern das juridische Fach mit dem merkantilischen vertauscht hat, haben Sie bereits gemeldet; derselbe ist als Buchhalter bei dem Banquierhaufe Kohn in Nürnberg engagirt worden, und hat seinen neuen Posten bereits angetreten, wodurch das Gerücht, als sei demselben die polizeiliche Erlaubniß, dort zu domiciliren, versagt worden, Widerlegung findet. H. B. Preußen. Berlin, 1. März. (C. B.) Neuerdings ist durch höhere Entscheidung festgestellt worden, daß Grundbesitzer jüdischen Glaubens die auf ihrem Grundbesitz haftenden Beiträge zur Erhaltung christlicher Kirchensysteme und andere kirchliche Abgaben, welche den Charakter von Reallasten haben, entrichten müssen. Von Seiten des Ministerii des Innern ist auch auf Veranlassung eines speciellen Falles die Einziehung solcher Abgaben von dem Weigernden im Wege der administrativen Erecution genehmigt worden. Crefeld, 28. Februar. (Privatmitth.) Für dieses Jahr ist auf's Neue der Consistorialetat genehmigt. — Die Einführung deS Judengesetzes schreitet nur langsam vorwärts. Obschon die Genehmigung der Wahl der Vorsteher und Repräsentanten sogleich erfolgte, so ist doch schon fast ein Vierteljahr verflossen, seit die Statuten des hiesigen Synagogenbezirks der Regierung zur Genehmigung vorgelegt wurden. Sollte die Einführung des Gesetzes, wie Manche glauben, abermals sistirt worden sein oder eine Sistirung bevorstehen? DaS würde unS schon deshalb leid thun, weil eS Alle verpflichtet, zum Synagogenetat beizutragen und fo es Uebelwollenden unmöglich macht, nis von sich abzuweisen. Orsterreichischer Kaiserstaat. Wien, 2. März. (Privatmitth.) Ich schrieb Ihnen jüngst von verschiedenen Vermächtnissen, die hier gemacht wurden. Ich kann eS nun nicht unterlassen. Ihnen folgenden, wie ich sagen möchte, tragikomischen Zug mitzutheilen. Ein altes jüdisches Weib lebte hier seit Jahren und ernährte sich kümmerlich von milden Gaben, die ihr zufloffen. Jedes halbwegs honnette jüdische HauS hier hat so zu sagen seine HauSarme, denen es allwöchentlich oder monatlich eine Gabe zukommen läßt. In solch' kümmerlicher Weise ernährte sich daS alte Weib. Und doch vergönnte sie sich nicht, ihr ganzes Einkommen zu verzehren und legte einen Theil weg zur Förderung ihres Seelenheiles. Als sie jüngst starb, fand sich bei derselben die Summe von 105 Fl. W. W. 72 Fl. B. B., die sie wohlthätigen Zwecken besonders für Anstalten ihres Geburtsortes in Ungarn widmete. Unter Anderem verlangt sie auch im Testamente für ein Legat von 38 Fl. W. W. die Unsterblichkeit, daß nämlich ihr Name beim Seelengedächtniffe genannt werde. Der Vorstand der hiesigen Gemeinde hat jüngst bei Gelegenheit, wo Verwandte eine bedeutende Stiftung für einen Dahingeschiedenen machen wollten, unter der Bedingung, daß der Name deS Verstorbenen beim Seelengedächtniffe genannt werde, den Antrag zurückgewiesen; — trotzdem gegen den Charakter und die Ehrenhaftigkeit des Verstorbenen nichts einzuwenden war. Der Vorstand geht nämlich von dem Grundsätze aus, daß nur Diejenigen genannt werden sollen, die durch Verdienste um die Gemeinde oder um den Staat einer solchen Auszeichnung sich werth gemacht haben. — Und allerdings, wenn die Sache in Achtung und Ehren gehalten werden soll, darf sie nicht an den Meistbietenden verkauft werden. Nur wer Namen und Ruf hat, dessen Name soll auch genannt werden. Leider habe ich Ihnen auch heute mitzutheilen, daß jüngst ein jüdischer Familienvater durch Selbstmord sein Leben endete. ES ist nicht meine Sache, hier auf die Gründe einzugehen; genug, daß eine solche That geschehen. Möge daS heurige Jahr in dieser Beziehung nicht so traurige Resultate als daS vorige liefern.