Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1855)
- Date
- 1855-03-05
- Page
- Seite 117 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225931-3225942--14440-3300077- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
117 natürlichen Gemeinsamkeit, welche alle Glieder einer Glaubensgenossenschaft verbindet, fiihlen wir uns gedrungen, Ew. Lordschaft ein großes Gesuch an's Herz zu legen. Es handelt sich in diesem Friedenswerke vorzüglich, die Rechte der Rajahs in den Staaten Sr. Majestät des Sultans festzustellen. Diese RajahS find aber nicht bloS Christen, es find auch mehr als eine halbe Million Juden. Wir zittern, daß die weltbeherrschenden Machte einen Unterschied zwischen den Rajahs der Religion nach machen werden, und daß dann unsere Glaubensgenossen in den türkischen Staaten noch tiefer in den Staub finken werden. Ew. Lordschaft wissen besser als jeder Andre, daß, wo ein Princip nur zur einen Hälfte ausgeführt wird, nichts die Sicherheit bietet, daß diese Hälfte auf die Dauer auch im Befitze ihrer Rechte bleibt. Nur durch die vollständige Herrschaft der bürgerlichen Gleichberechtigung für alle Unterthanen eines Staates wird das System der Intoleranz für Alle beseitigt. Werden die Juden in dem bisherigen Rechtsstande in der Türkei belassen, so haben die Gegner der Christen immer das vor Augen, wohin fie auch die Christen immer wieder zurückdrängen werden wollen. Und darum wagen wir es, Ew. Lordschaft eben so ergebenst wie dringend zu bitten, auch unsrer Glaubensbrüder in dem großen Werke der Friedensverhandlungen nicht zu vergessen. Wer als Ew. Lordschaft trüge mehr das Hochgefühl in seinem Herzen, fich Solcher anzunehmen, welchen keine äußere Macht zur Seite steht, sondern allein die Forderung der Humanität und des Menschenrechts'. Wahrlich, der Segen des Gottes, dessen Kinder wir Alle find, wird erst dann fich über die Herstellung des Friedens und des Rechtes ausbreiren, wenn Niemand von den Segnungen derselben ausgeschlossen wird! Die Regierung Ihrer Majestät hat hierüber einigen Deputirten der Israeliten Londons schon vor einem Jahre ermuthigende Zusagen ertheilt, und so rufen wir Ew. Lordschaft nur noch zu: möge die göttliche Vorsehung Ihnen ein langes Leben und reiches Gedeihen aller Ihrer Schritte im Dienste des Rechts und der Humanität schenken! Dies find die Gefinnungen und Wünsche, welche alle Israeliten Deutschlands für Ew. Lordschaft beseelen, und glücklich fühlt fich, dies vor Ew. Lordschaft aussprechen zu können rc. rc. —. Mag auch Dies seine gesegnete Wirkung haben! Magdeburg, 26. Februar. Die Einheit -er Lehre und -es Lebens im Mosaismus. Die zweite Frage, welche uns aufgeworfen ward, war die: wie hat man den in dem Attikel „über den rechten Begriff des Talmudismus" in Nr. 2 d. I. aufgestellten Satz, daß der Mosaismus die Einheit der Lehre und des Lebens enthalte, zu verstehen?.. Diese Frage ist uns um so willkommener, als man einerseits diesen Satz mißverstanden hat, als ob damit die Einheit der Kirche und des Staates verstanden sei — ein Jrrthum, der unS am fernsten liegt, da das, was man am Mosaismus „Kirche" nennen könnte, erst aus dem ersten fattischen Bruch des Lebens und der Lehre — dem Vorgänge mit dem goldncn Kalbe — hervorgegangen ist, (vorher sollten alle Erstgebornen priesterlich ftrngiren,) und da im Mosaismus „Einheit der Kirche und des Staates" so wenig ein Bedürfniß ist, daß er ausdrücklich dem Volke ganz ftei läßt, ob es einen „Priester" oder „Richter" oder „König" an seiner Spitze sehen wolle — und andrerseits, weil wir diese „Einheit der Lehre und des Lebens" als einen Fundamentalsatz nicht blos des Mosaismus, sondern der ganzen religiösen Idee bettachten, um welchen es fich in dtt ganzen Religionsgcschichte drehet, der allen verschiedenen Phasen im Judenthume, Christcnthume und Islam zu Grunde liegt, und welcher gerade dem Judenthume noch eine große Zukunft fichert, da mit Nichten dessen Inhalt mit dem sogenannten Monotheismus, d. h. mit der bloßen abstracren Lehre eines einzigen Gottes erschöpft ist. Aber allerdings ist gnade hier weder Ort noch Zeit, diesen inhaltsschweren Satz ausführlich auszudeuten, sondnn wir müssen auf unsere zweiten Vorlesungen, „die Religion der Gesellschaft, Leipzig. 1847/48", verweisen. Wir führen aus der neunten Vorlesung hier nur den ersten Satz an (S. 152): „Der Mosaismus erkennt Religion und Gesellschaft für identisch, für Eins und Dasselbe; der religiöse und sociale Mensch ist ihm nicht gettennt, zerfällt ihm nicht als zwei gesonderte Richtungen des Menschen, sondern ist ihm Eines. Die Gesellschaft ist ihm nicht ein auf fich selbst beruhendes, völlig unabhängiges, und nur menschlich individuelles Institut, sondern, indem er Alles auf Gott zurückführt, Gott aber als den Repräsentanten der Gesammtheit hinstellt, den Staat als das unmittelbare Institut Gottes, die Gesellschaft als die Vnwirklichung der Religion bettachtet, muß 10*