Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1855)
- Date
- 1855-02-19
- Page
- Seite 92 (sequence 6)
- Language
- German
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SL Gerechten, des heiligen Gottes Israels, schwöre ich N. N., So wahr mir helfe Gott der Herr, Amen!" Die Eidesverwarnung ist freilich so, daß sie gegen die leider! von Mendelssohn verfaßte, vom preuß. Allg. Landrecht (G. O. Th. l. Tit. 10. §. 330.) vorgeschriebene noch Gold ist — aber auch sie ist Gold mit vielen Schlacken versetzt!! Da heißt es: „Auf alle Sünden kann Vergebung erflehet werden, die Sünde des Meineides aber bleibt nicht ungestraft, denn es steht im Gesetz: „Der Ewige wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht." Wenn statt „Vergebung" stünde „Straflosigkeit", so hätten wir nichts dagegen. Es ist das ein gewaltiger Unterschied, denn Strafe erleiden, ist noch keine Vergebung, aber mir kann vergeben werden, ohne daß mir die Strafe erlassen wird. So sehr cs aber bibelisch ist, daß auf den Meineid die Strafe folgt, so unbibclisch ist es, daß nicht dennoch der Meineidige Vergebung von Gott erlangen könne. S. 3 Mos. 5, 22 — 26, wo ausdrücklich steht ft rftori „dann wird ihm vergeben werden." Endlich der Satz: „3a, diese Strafe trifft nicht nur ihn, sondern sein Geschlecht und selbst ganz Israel." Dies ist nun freilich Israel aufgebürdct, wo eS eigentlich Heißt „das ganze Land, darin er wohnt"!" Aber auch für diese Veränderung bedanken wir uns! In dem Eide heißt es „bei Gott, dem Gerechten" — nun, was wäre dies für eine Gerechtigkeit, wenn ein schurkischer Jude in San Francisco einen falschen Eid schwört, und ich — in Magdeburg — soll Strafe dafür leiden!?! Durch solche Uebertrcibungen wird der religiösen Uebcrzcugung außerordentlich geschadet, und was sie befestigen soll, schwächt sie ab! Aber wie gesagt, wir find gewiß, daß Se. Hoheit auf eine angemessene, bescheidene, aber entschiedene Vorstellung dieses Gesetz abändert. Mögen die Juden Anhalts daher ihre Schuldigkeit thun. Bei der Abfassung dieses Gesetzes ist kein Jude beftagt worden, also Jrrthum aus mittelalterlichen Vorlagen leicht! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Württemberg, im Januar. (Privatmitth.) Was unsere politischen Zustände betrifft, so sind sie noch immer in der Schwebe; die zweite Kammer har ein neues Judengesetz berathen, das der Herr Redacteur dieser Blätter schon besprochen hat. Bei der Derathung ist manches harte Wort gesprochen worden, besonders war eS ein Rath an einem Justizhofe, der in seiner Humanität so weit ging, die Juden nach Amerika zu verwünschen. Er fand von allen Seiten deS Hauses gehörige Abfertigung. — Des Pudels Kern ist der, daß die Juden in Württemberg weder activeS noch passives Wahlrecht zur Ständekammer haben können; materiell in Beziehung auf Gewerbe ist der Israelit den übrigen Staatsbürgern gleichgestellt, nur der Schacherjude ist und bleibt „Paria." Große Agitation unter den Israeliten hat eS hervorgerufen, damit der Viehhandel nicht als Schacher angesehen werden solle. Die Berathung der zweiten Kammer hat diesen Punkt in der Schwebe gelassen. DaS Gesetz geht jetzt noch durch die Feuerprobe der Kammer der Standesherren; wenn die ganze Berathung geschlossen und das Gesetz fertig ist, werden wir ausführlich darüber referiren. — Der neue Rechenschaftsbericht des israelitischen Waisenvereins ist wieder ein Zeugniß von der rettenden Menschenliebe in Israel. Der Vorsteher der Anstalt, Adolph Levi, ruht und rastet nicht, um dem Institute materiell und intellectuell unter die Arme zu greifen. Allein die Theuerungsjahre haben der Anstalt finanzielle Scharten geschlagen und der Vorstand sieht sich in der Lage, einen Nothschrei an die Freunde der Anstalt zu thun. Vielleicht bedarf eS nur dieser Anregung, daß manches jüdische Herz dieser Waisen gedenkt und eine milde Gabe dem Vorsteher der Anstalt, Herrn Adolph Levi in Stuttgart, für dieselbe zufließen läßt. Besonders wollen wir aber unsere schwäbischen Landsleute an den Marken des Reichs auf die Noch dieses edlen Instituts aufmerksam machen, daß sie durch Wort und Thal für die Verlassenen und Verwaisten in der alten Heimath wirken. — Der greise Rabbine Salomon Wassermann in Mergentheim wird jetzt pensionirt und das dortige Rabbinat wird durch den RabbinatScandidaten Sänger, der bis jetzt in Wien als Hofmeister fungirte, verwaltet werden. — In Weinsberg, der Heimath deS JustinuS Kerner, ist ein jüdischer Arzt, Dr. Mainzer, Sohn des Rabbinen in WeikerSheim, in Folge seiner trefflichen Zeugnisse, von der Amtsversammlung zum Oberamtswundarzt gewählt und von der königl. Regierung bestätigt worden. ES ist dieser der zweite Israelit in Württemberg, der mit solchem Amte betraut worden. — Die Lehrer im Jartkreise