Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-02-19 · Heft 8 (19.2.1855) · p. Seite 89

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 8 (19.2.1855)
Date
1855-02-19
Page
Seite 89 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225931-3225940--14410-3300045
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

teter Firmen besteht, welche Mitglieder der Gesellschüft sein müssen. §. 10. Die Obliegenheiten deS Comitv'S find: sj die Manuskripte zu prüfen und durch Mehrheit der Stimmen über ihre Annahme oder Abweisung zu entscheiden; b) die Verhandlungen mit den Autoren zu fuhren; c) die Drucklegung der Schriften zu besorgen. Diese Geschäfte vertheilen ste unter fich, und haben zur Besorgung der Corresponden;, Buchführung u. s. w. fich einen Secretär gegen rin Honorar pro rata der jährlich zu liefernden Bogenzahl der Schriften anustcllcn. tz. 11. Die Obliegenheiten der Controle bestehen: s) in einer jährlichen ordentlichen und außerordentlichen Prüfung der abgeschlossenen Contractc mit Autoren, Buchdruckerei und dergleichen, sowie der Buchführung; l>) in der Kassenführung der Gesellschaft durch eineder Mitglieder der Controle. §• 12. DaS Comits hat jährlich einen detaillirten Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen und an die Mitglieder der Gesellschaft gelangen zu lassen, welchen die Controle nach geschehener Prüfung als richtig beftrnden zu bescheinigen hat. Dies ist in wenigen Zügen der Entwurf zu einer israelitischen Literatur-Gesellschaft, wie wir fie zu gründen uns alle Mühe geben werden. Die großen Vortheile des Instituts liegen darin, daß 1) überhaupt ein Mittelpunkt, eine Vereinigung zur Förderung der israelitischen Literatur geschaffen wird, 2) die ganze Summe der Beiträge auf die Herstellungskosten verwendet werden, ohne daß Jemand einen Gewinn daraus zu ziehen habe, 3) daß eine Anzahl guter Schriften an'S Licht gefördert wird, 4) daß die Autoren ein angemessenes Honorar, 5) die Mitglieder eine Masse tüchtiger Werke zu dem billigsten Preise erhalten. Es wird hiermit dem Publikum eine würdige Literatur, hinwiederum der Literatur ein theilnehmendes Publikum, ebenso den Autoren ein zukömmlicher Lohn und mit allem Diesem der Literatur gute Autoren geschaffen. So sprechen wir denn die gute Hoffnung aus, daß dieser Aufruf nicht vergebens ergehen, daß das deutschlesende Israel nicht theilnahmloS bleiben wird. Wohlan, Ihr Rabbiner und Lehrer in Juda, Ihr Autoren, die Ihr durch Eure GeisteSproducte unsere Literatur noch zu bebauen gedenket, Ihr, edle Männer und Frauen, die Ihr Geist und Herz für Eure Religion, für die Belebung und Vergeistigung deS JudenthumS, für religiöse Bildung habt, Ihr Alle werdet aufgcforderr. Euer Schcrflein zum Gelingen dieses Planes, zur Verwirklichung dieser israelitischen Literatur-Gesellschaft bcizutragen. welche hier nur in ihren Grundzügen gezeichnet, später der Entfaltung und Ausbildung in noch größerm Maße fichcr ist! Lajftt diese Gelegenheit nicht vorüber. Viele möchte eS später gereuen! ES gilt ja vorerst nur einen Versuch auf ein Jahr! ES versteht fich von selbst, daß Gelder jetzt noch durchaus nicht angenommen werden, sondern nur Anmeldungen zum Beitritt, die an den Unterzeichneten zu richten. Sehr willkommen wäre eS, wenn sich sckon jetzt Männer von Thatkraft zu Agenten in größeren Gemeinden oder in Kressen meldeten. Die Hauptsache ist, daß diejenigen, welche fich für diesen Zweck intcrcsstren, sich bemühen, noch weitere Thcilnehmer zu finden. Eremplare dieser „Aufforderung" stehen zu diesem Zwecke von Unterzeichnetem Jedem auf Verlangen zu Gebote. Möge somit die göttliche Vorsehung, welche über Israel durch alle Jahrhunderte so sichtlich waltete, auch über dieses Werk ihren Segen breiten, daß eS gelinge und gedeihe! vr. Ludwig Philrppson, Rabbiner. Was Volum -er preußischen zweiten Kammer. Dem siegreichen Votum, welches jüngst die zweite bayerische Kammer in Bezug aus das Wahlrecht der Juden abgegeben, hat fich nun auch in eklatanter Weise die zweite preußische Kammer angereihet, indem fie mit 180 gegen 105 Stimmen, dem Ministerium und der Rechten gegenüber, daS Recht der Juden vertheidigte. Mögen wir diesem Votum, noch dazu in einer Angelegenheit zweiten RangeS, größeren oder geringeren Erfolg absehen, für uns muß es eine große Beftiedigung sein, durch die Stimmen der Abgeordneten des Volkes in Deutschland diejenigen Bestrebungen dcsavouirt zu sehen, welche unö aller Orten in der verschiedensten Weise zur Ausschließung wieder verurtheilen wollen. Wir nannten jüngst die Abstimmung der bayerischen Kammer einen Wendepunkt; die preußische Kammer hat zunächst uns nicht Lügen gestraft; mögen andere Facta derselben Art folgen! In der Sitzung vom 10. Februar kam ein Bericht über Petitionen vor. Unter denselben befindet fich 8*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.