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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-02-05 · Heft 6 (5.2.1855) · p. Seite 72

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 6 (5.2.1855)
Date
1855-02-05
Page
Seite 72 (sequence 10)
Language
German
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72 man auch diejenigen mitgerechnet hat, welche von Almosen leben und ganz unbemittelt find. Sie werden gestehen, daß eS nichts Geringes ist, in einer solchen Gemeinde zehn Gulden B. B. als jährlichen Schulbeitrag einer jeden Familie (durchschnittlich) zu berechnen. Um das Rühmliche deS erwähnten VorstandSbeschluffeS noch besser würdigen zu können, erwägen Sie, daß die dortige Gemeinde in der nächsten Zukunft noch andere dringliche und kostspielige Ausgaben zu lösen hat. Die Gemeinde befitzt kein ihr eigenthümlich gehörendes Spitallocal. Das Spital muß daher in einem gemietheten Hause ein armseliges Dasein fristen. Vor einigen Jahren kaufte zwar die „Brüderschaft" ein HauS, in welchem ein Spital eingerichtet werden sollte. Da aber die Gemeinde auch keine Rabbinerwohnung befitzt, so wurde dieses Haus dem Rabbiner eingeräumt, und die Gemeinde blieb wieder ohne eigene Zufluchtsstätte für Kranke. Das gemiethete HauS ist inzwischen an einen andern Besitzer übergegangen, und das Spital wird, wie ich hörte, nächstens wieder anderswohin tranSportirt werden müssen. Vom Spitale führt uns eine sehr natürliche Jdeenverknüpfung zum — Gottesacker. Zwischen den Befitzthümern der Szegediner Jsraelitengemeinde bekam ich dies zuerst zu Gesicht, indem dasselbe in geringer Entfernung von der Eisenbahn liegt. So muß es jedem ankommenden Fremden in die Augen springen, daß die wohlhabende und gebildete Gemeinde es bisher versäumte, den Ort, wo ihre Entschlafenen ruhen, zu umzäunen!! Ohne Zweifel werden Sie voraussetzen, daß die Gemeinde anderen Instituten so große Sorgfalt schenke, daß sie vor der Hand dem Spitale und dem Friedhofe keine besondere Theilnahme zuwenden konnte. Wahr ist eS auch allerdings, daß die Gemeinde seit 1844 eine geräumige, freundliche und imposante Synagoge befitzt. Aber in dieser Synagoge wird der Gottesdienst ganz nach der herkömmlichen Weife verrichtet. Die Regulirung des CultuS, und namentlich die Einrichtung eines ChorS gehört zu den Aufgaben der nächsten Zukunft, die die Geldkräste der Gemeinde in Anspruch nehmen werden. WaS besonders hervorgehoben zu werden verdient, und von verschiedenen Standpunkten verschieden beur« theilt werden wird, ist der Umstand, daß der Gemeindevorstand auf daS bisherige Recht der Gemeinde, die Lehrer zu wählen und zu entfernen, für die Zukunft verzichtet hat. In diesem Augenblicke wird ein ConcurS auf sämmtliche Lehrerstellen ausgeschrieben. Die Gemeinde wird aber die Lehrer nicht mehr wählen, sondern für jeden Posten der hohen Statthalterei die Individuen Vorschlägen, worauf die Ernennung von Seiten dieser Behörde erfolgen wird. DieserModuS wurde 1846 für die katholischen Schulen festgesetzt. Auf die protestantischen und jüdischen Schulen ist derselbe niemals angewendet worden. Der Erfolg wird lehren, ob die Gemeinde diese Beschlüsse nicht bereuen werde. Der Rabbiner Löw, den ich besuchte, war so freundlich, mir einige Kapitel aus seinem Werke „Praktische Einleitung in die heilige Schrift und Geschichte der SchristauSlegung," welches nächstens die Presse verläßt, vorzulesen. Ich glaube nicht nur die Religionslehrer, sondern alle Freunde deS jüdischen AlterthumS auf dieses interessante und anziehende Werk aufmerksam machen zu müssen. Douaufürsteuthümer. Auö der Moldau, 19. Januar. (Privatmitch.) Ich habe Ihnen schon wieder in Angelegenheiten der hiesigen wetterwendischen Recrutirungsfrage zu berichten. Demn so eben befiehlt ein neuer Ministerial-Erlaß, die Recrutirung in allen Judengemeinden unverzüglich Vorzunehmen. Wie Sie sehen, so kommt doch daS Gesetz, trotz der Restauration deS Fürsten und der Befreiung von dem Impuls in dieser Angelegenheit, ich meine von den Russen, zu Stande. ES ist aber nicht die RecrutirungSfrage an sich selbst, über die ich lamentiren will. Ich bedauere nur vielmehr deren Folgen. Ich meine die Geldjägerei, die von den Unterbeamten bei Vollstreckung des Gesetzes auSgeübt wird. Denn durch das Geldgeben wird die Recrutirung doch nicht suSpendirl werden können, theilS könnte man mit diesem auf solche Art verschwendeten Gelde gemeinnützige Anstalten treffen. Folgendes Gerücht macht hier große Sensation, dessen Glaubwürdigkeit ich Ihnen aber doch nicht verbürgen kann. Während der Occupation der Russen nämlich hielt sich hier ein russisch-jüdischer Lieferant, RamenS L.

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