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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-02-05 · Heft 6 (5.2.1855) · p. Seite 73

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 6 (5.2.1855)
Date
1855-02-05
Page
Seite 73 (sequence 11)
Language
German
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73 Futtermann, auf. Er erwarb sich besonders in der Eigenschaft alS Hauptlieferant der occupirenden Armee ein Vermögen von mehreren Hunderttausend Rubeln. Plötzlich aber wurde sein ganzes Vermögen, auf Anklage mehrerer Unterschleife, consiScirt, und so mußte er sich nur mit einigen Kopeken von Rußland flüchten. DieS aber ist um so mehr zu bedauern, alS sich hier Herr Futtermann durch große Wohlthätigkeit auszeichnete. Schließlich noch eine literarische Notiz. Denn so eben geht mir, zwar nicht als Novität, ein Büchlein unter dem Titel: nro» rram onno nban « p ti*bb*'«5 K*,Bnoib,,Bn von Salomon Robin zu. Diese Arbeit verdient auch in weitern Kreisen bekannt zu werden. Und wenn Sie wollen, kann ich Ihnen ein Eremplar einsenden. (Wir bitten darum. Red.) L. F. Die Schweiz. Aus dem Aargau, im Januar. (Privatmitth.) Der Antrag DubS' beim Ständerathe hat in der Presse viel zu schreiben gemacht. Viele wollten ihm nur den Zweck unterlegen, den Competeyzstreitigkeiten zwischen dem BündeSrathe und den Cantonalregierungen über die Rechte der Juden zuvorzukommen. Herr Oberlehrer Bernheim hat in einem sehr gut geschriebenen Artikel in der „Züricher Zeitung" dargethan, wie unumgänglich nothwendig eS sei, die Verhältnisse der Israeliten aus eidSgenösfischem Gebiete zu ordnen und dabei sehr schlagende Gründe angeführt. — Ein Gesetz über Thierquälerei, daS der aargauische Große Rath decretirt, hat nun in seiner Consequenz, daß das Schächten verboten werden will. DaS Bezirksamt Zurzach und die aargauische Regierung wollen dieses Gesetz in diesem Sinne handhaben. Die jüdischen Gemeinden wenden sich nun an den Großen Rath. (Erst gebietet man einen Bettag, und dann verbietet man dgS Schächten — das ist schweizerische Glaubensfreiheit! Redact. d. A. Z. d. Jud.) Anzeigen. ConeurS. In Folge neuester hohen Statthalterei- Erlässe d. d. Ofen 20. und 21. December v. I. Z. 25,238 und 25,240, welche die hiesige israelitische Schule zur Hauptschule erheben, wird hiermit ein ConcurS für vier Lehrer zur Knabenschule, so wie für ein en Lehrer und eine Lehrerin zur Mädchenschule ausgeschrieben. ZahreSgehalt eines jeden Lehrers ist 400 Fl., und der der Lehrerin, welche sich eine Gehülsin zu halten Hai, 500 Fl. — Termin frankirter Anmeldungen bis 30. Mär; 1855. Die gesetzliche Bestimmung, kraft welcher nach zurückgelegten drei Probejahren daS definitive DestatigungS-Decret hohen Ortes ertheilt wird, läßt erwarten, daß sehr begabte und in ihren Fächern tüchtige Schulmänner in die Kompetenz treten werden. Szegedin, am 21. Januar 1855. Per Vorstand der israelitischen Cultus- Gemeinde zu Szeged in. Zum 1. April s. c. ist die Stelle eines Religionslehrers Hierselbst zu besetzen. Qualisicirte, eraminirte, unverheirathete Bewerber wollen sich bei dem Unterzeichneten Vorstande portostei schriftlich oder persönlich melden. Das Salair ist 150 Thlr. Firum. Lauenburg in Pommern, den 14. Januar 1855. Der Vorstand der hiesigen jüd. Gemeinde Caspar Hirschberg. Blumenthal. L. Bärwald. Ein Schächter und Vorbcter, der sich der Approbation des hiesigen Landes-Rabbiners unterzieht, wird zu Ostern d. I. in hiesiger Gemeinde gesucht. Die Stelle trägt bei steier Station circa 70 — 80 Thlr. ein, und wollen hierauf Reflectirende sich gefälligst in frankirten Briefen wenden an brn Vorstand Albert AronS. Lübz in Mecklenb.-Schwerin, Januar 1855. Wir beabsichtigen an unserer RcligionSschule einen zweiten Lehrer anzustellen, und fordern qualisicirte Bewerber hiermit auf, unS ihre Zeugnisse über ihre Berechtigung zur Ausübung cineS Elementar-Schul-Amts und ihre Leistungen einzusenden. Mit der Stelle sind 200 Thlr. Gehalt verbunden. Individuen, welche zugleich die Qualification als Schächter besitzen, würden unter sonst gleichen Verhältnissen den Vorzug erhalten. Neiße, im Januar 1855. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.

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