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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-02-05 · Heft 6 (5.2.1855) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 6 (5.2.1855)
Date
1855-02-05
Page
Seite 70 (sequence 8)
Language
German
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70 tung der Geschichte Israels zmn Verständniß brachte. Demungeachtet ist es merkwürdig, oder auch nicht, wie auch dieser Mann aus Mißverständniß oder Unkcnntniß, oder weil es so sehr schwer ist, sich von Vorurteilen loszumachen, wenn fie zum Schaden Anderer gereichen, stch gegen das Zudenthum versündigt. Wir heben aus demselben Vorwort folgende Stelle hervor: „Man hat viel von dem Hasse der Juden gegen alle Nichtjuden gesprachen, dabei aber nicht erwägt, daß die andern Völker vom Anfänge ihrer Geschichte an bis heute die Juden immer anfeindeten, daß man Christ sein müsse, um seinen Feind nicht zu hassen?' — Ist es nicht mindestens sonderbar, einem Buche, welches auf jeder seiner 480 Seiten von dem fürchterlichen Haffe, welchen die Christen gegen die Juden übten, und der sich in den blutigsten Verfolgungen, beschränkendsten Gesetzen und verhöhnendsten Vorschriften thatsächlich zu bewahren nicht aufhörtc, die Behauptung voranzustellen, daß man Christ sein müsse, um seinen Feind nicht zu hassen? Zeugt es es aber nicht noch mehr von einer stch immer wiederholenden, niemals auszurottenden Unwissenheit, so Etwas dem Judenthume gegenüber zu behaupten, welches vor mehr als drei Jahrtausenden als einen seiner obersten Grundsätze aufstellte: „Hasse deinen Bruder nicht in deinem Herzen, Verweise magst du deinem Nebenmenschen geben: trage ihm aber sein Vergehen nicht nach, du sollst dich nicht rächen, und keinen Zorn nachtragen, sondern liebe deinen Nächsten wie dich selbst," 3 Mos. 19. 17. 18 (vgl. das. V. 34); welches diesen obersten Grundsatz nach seiner Weise auch in ganz speciellen Vorschriften durcharbeitete, wie: „So du triffst den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel irrend an, sollst du ihm demselben zurückbringen. So du stehest den Esel deines Hassers erliegend unter seiner Last, hüte dich, cs ihm zu überlassen, verlassen follst du (den Ort) mit ihm," 2 Mos. 23, 4. 5, wo natürlich das angeführte Beispiel für alle Falle gilt; welches, um nur Einiges aus späterer Zeit anzuführen, seinen Bekennern zuruft: „Wenn deinen Hasser hungert, so reich' ihm Speise, wenn ihn dürstet, so lang' ihm Wasser zu," (Spr. Sal. 25, 21); welches die Schadenfreude streng verbietet, die Versöhnlichkeit nachdrücklich empfiehlt, und noch jetzt täglich wiederholt betet: „Laß meine Seele gegen die, so mich lästern, gelassen schweigen" (Li-rri -Allein wir wissen genügend, daß mit all diesen Widerlegungen wenig geholfen wird, und wir haben fie jetzt vielmehr um der Unwissenden in unsrer Mitte willen zu fuhren, welche sich zuletzt einbilden möchten, daß unsre Gegner Recht haben. Im Uebrigen findet man es ja gar zu häufig, daß die Kinder stch als einen Vorzug aneignen, was die Väter vor langer Zeit nicht bloS mit allgemeinen Worten ausgesprochen, sondern im Schweiße ihres Angefichts und dem Blute ihres Herzens bethätigt haben. Zeitungsnachrichten. Preußen. Breslau, 25. Januar. (Privatmitth.) Der Vorstand der nunmehrigen Gemeinde, nachdem eine Neuwahl für Drei, welche die Wahl nicht angenommen hatten, stattgefunden hat, besteht nunmehr aus folgenden sieben Herren: Or. phil. GünSburg, M. I. Caro, Siegfr. Goldfchmidt, vr. med. Sachs, 3f. Friedenthal, H. Traube, L. Guttentag, und zweifelt man nicht daran, daß die Behörden diese Wahl bestätigen werden. Sechs der Gewählten gehören der Partei des Fortschritts an, und auch der siebente ist demselben nicht abgeneigt. M. Breslau, 25. Januar. (E.-B.) r Bekanntlich hat der am 27. Januar 1846 in Breslau verstorbene Commercienrath Jonas Fränckel sein gesammteS sich auf fast eine Million Thaler belaufendes Vermögen zu milden Zwecken, größtentheils für die dortige jüdische Gemeinde bestimmt und zu Vollstreckern seines letzten Willens ein Curatorium mit unumschränkten Vollmachten bestellt. Nachdem dieses Curatorium bereits ein Rabbiner-Seminar zu Breslau in großartigem Maßstabe, sowie eine Zufluchtsstätte für verarmte würdige Juden der Gemeinde ins Leben gerufen hat, hat eS in Rücksicht auf die gegenwärtige bedrängte Zeit die Eröffnung einer dritten Stiftung, eines DarlehnS-JnstituteS, beeilt, welches den Zweck hat, zur Vorbeugung der Armuth achtbaren jüdischen Familienvätern gegen 2 pCt. Zinsen ein Darlehn zur Aufhülfe ihres Gewerbes zu gewähren. DaS Minimum der zu gewährenden Darlehne ist Zwanzig, daS Marimum Fünfhundert Thaler. Dieses DarlehnS-Institut ist durch ein Stammcapital von 50,000 Thlrn. fundirt und ihm das ftühere Wohnhaus deS Stifters ebenfalls übereignet. Die Eröffnung der Anstalt erfolgt heute am Todestage ihres Fundators.

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