Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1855)
- Date
- 1855-02-05
- Page
- Seite 68 (sequence 6)
- Language
- German
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68 daß wir Steuern zahlen, freiwillige Beiträge leisten, daß wir unser Blut vergießen für die Rettung dieses christlichen Staates, aber mitrathen, mitbeschließen sollen wir nicht! Wir stnd noch ärmer daran, als jener arme Teufel, den Herr Crämer uns gestern gezeigt hat. Der wurde nach Hause geschickt, um sich eine Maß wohlfeileren Biers zu holen, aber das kann uns auch nicht helfen." — Nachdem der Redner noch über den Ursprung des noch gültigen Wahlgesetzes spricht, und daß es gerade von einer Ramm er votirt sei, welche nach einem Wahlgesetze, wie der Entwurf gewählt gewesen, schließt er: „Ich, meine Herren! kann mich unter keiner Bedingung entschließen, für das Gesetz zu stimmen, weder, wie eS die Regierung eingebracht, noch wie es der Ausschuß modificirr hat. Ich wüßte es nickt vor meinen Wählern zu verantworten. Man hat gestern viel davon gesprochen, ob man ein Mandat in die Ramm er mitbringc, noch nicht, ob man nach seiner Ueberzeugung stimmen kann, wenn fie von der Ueberzeugung der Wähler abweicht. Das find schöne Distinctionen, die aber zu keinem praktischen Resultate kommen. Immer wird eine Wechsclrichtuyg zwischen Wählern und Gewählten stattfinden. Sie tritt bei der Wahl ein. Die Wähler werden nur einen Mann wählen, von welchem fie glauben, daß er ste recht vertrete, daß er ihnen entspreche, ähnlich oder ganz so, wie fie es wünschen. Es wird also, wenn auch keine förmliche Verbindlichkeit, doch eine moralische bestehen, und wenn wir vor unsere Wähler treten, die uns hicher gesendet haben und von denen die große Mehrzahl jetzt ausgeschlossen werden soll, und fie uns fragen, warum habt Ihr uns das Wahlrecht geraubt? Warum habt Ihr das alte Gesetz aufgehoben? Was sollen wir ihnen dann antworten? Sollen wir ihnen die stenographischen Berichte vorlcgen, und die Largelegten gelehrten Definitionen über Repräsentation und Standschaft? Damit werden wir nicht ausreichen. Sic werden cs nicht verstehen, sondern wir müssen jene gelehrten Abhandlungen in einfaches Deutsch übersetzen, und sagen: Die Regierung hat gesagt, und die Kammer zugestimmt, daß Ihr zu wenig Vermögen habt, und deshalb keine Garantie für den Fortbestand des Staates bietet; wenn man solche Leute, wie Ihr seid, fortwählen lassen wollte, wäre die Monarchie gefährdet. Leute, wie Ihr seid, dürfen nicht wählen; diesmal habt Ihr es noch gethan und es ist noch so ziemlich gut abgelaufcn, aber öfter — das könnte gefährlich werden. Aber da es eine Verkehrtheit war, wie Ihr mich gewählt habt, und wir dieses eingesehen haben, so haben wir einen Riegel vorgeschoben, damit eine solche Verkehrtheit nicht wieder vorkomme." — *) Der Wiedereintritt der Juden in Spanien. Wir haben in voriger Nummer den, die religiösen Verhältnisse in Spanien betreffenden Paragraphen des Verfassungsentwurfes mitgetheilt. Es ist durchaus nicht fraglich, daß dies das Mindeste ist, was Spanien unter der Herrschaft lieberaler Grundsätze gewähren kann, daß aber die Unduldsamkeit in diesem Lande zu lange herrschender Grundsatz war, um einen allzuschnellen Ueber- *) Noch folgende Bemerkung: Dieser gewichtigen Rede gegenüber hielt der Ministcrpräfident v. d. Pfordren eine ausführliche Rede. Wir find neugierig, was Dieser über den die Juden betreffenden Paragraphen sagen werde? Nichts weiter, als folgende dürftige Worte: „Man hat diesen Vorwurf der Jnconsequenz ganz besonders daran geknüpft, daß im Gesetzentwürfe die Nichtchristcn ausgeschlossen find, und daran erinnert, daß dasselbe Ministerium die Emancipation der Juden vertheidigt habe. Ja, meine Herren, hierin liegt, wenn Sie wollen, eine Jnconsequenz; aber eine Jnconsequenz, die nach der Macht der Verhältnisse unvermeidlich war. Wir haben jenen Gesetzentwurf eingebracht und vertheidiger — er ist gescheitert, wie Sie wissen. Jetzt ist es inconsequent, daß die Nichtchristcn, die eine Reihe geringerer Rechte nicht haben, die von den meisten öffentlichen Rechten ausgeschlossen sind, an dem obersten Recht der Gesetzgebung Theil haben. Man hat im Jahre 1848 fie gewiß in der Ueberzeugung in das Wahlgesetz ausgenommen, daß fich sehr bald die vollständige Emancipation anreihen würde. Diese Voraussetzung ist nicht cingetreten, und wir haben, ich weiß nicht wie lange, keine Aussicht, daß eine Aenverung eintretcn werde. Die Stimmung im bayerischen Volke hierüber hat sich in den letzten Jahren so bestimmt, so entschieden ausgesprochen, daß ich glaube, man wird diese Frage der Zukunft überlaffen müssen. Dem gegenüber fordert die politische Consequenz nach diesen gegebenen Prämissen, daß im Wahlgesetze wieder auf das Verhältniß der früheren Zeit zurückgezangen werde. Es ist dies also, wenn Sie wollen, eine Jnconsequenz, aber eine solche, zu der uns die Geschichte der gesetzgeberischen Thärigkeil der letzten Jahre mir Consequenz gezwungen hat." Ist das nicht eine kostbare Logik: darum, weil man Jemandem viele seiner natürlichsten Rechte vorenthalre, müsse man ihm auch noch mehrere und wichtigere nehmen?! Wenn also Jemand mir eine kleinere Summe nicht zahlen will, ist er genöthigt, mir mein ganzes Vermögen zu nehmen?! Redact.