Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1855)
- Date
- 1855-02-05
- Page
- Seite 65 (sequence 3)
- Language
- German
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des Staates bekannt seien. 3n dieser Beziehung find wir ebenfalls weit zurück hinter der Uebung und Anschauung jener großen Staaten, in denen das constitutionelle Princip ausgebildeter ist, als bei uns. Wir sehen ein Ministerium mit einer einzigen Ausnahme Jahrelang nach Gesetzen regieren, die eS jetzt nicht anerkennen will, die rS als nicht vernünftig, die es als nicht monarchisch, die cS mit Einem Worte als höchst gefährlich hält. Sie sehen dieses Ministerium sechs Jahre lang mit einer Kammer regieren, die als eine Ausgeburt jener nicht vernünftigen Idee des Jahres 1848 betrachtet werden muß und betrachtet wird, wenn das wahr ist, was zur Begründung dieses Gesetzentwürfegesagt wird. Diese Kammer muß von dem Ministerium mit eigenthümlichen Augen betrachtet worden sein; man hat zwar nicht behauptet, wir erkennen Euere Berechtigung nicht an, Ihr seid durch ein verfehltes Princip hiehrr berufen worden — im Gegentheile, man hat recht handgreiflich die Beschlüsse dieser Kammer in die Hand genommen; aber man mußte dabei doch immer den Hintergedanken haben: Ihr seid so eine Art außereheliche Geburt, es ist keine Legitimität in Euerem Ursprünge. Ja noch mehr — es sind manche in dieser Kammer, deren außereheliche Geburt sogar noch als eine blutschänderische anzusehen sei, da sie aus einer Verbindung, Verehelichung von Christen mit Juden entstanden ist. Die Verletzung des christlichen Principes zeigte sich hier zu Tage. Es haben Juden bei der Geburt mitgewirkt. Fünf Juden unter so und so vielen christlichen Wählern haben es durchgesetzt, daß Juden gewählt wurden, mit Einem Worte, das Ministerium, das von der Anschauung durchdrungen ist, einen solchen Gesetzentwurf anzunehmen, kann unmöglich diese Kammer als eine eigentlich legitim enrstandene betrachtet haben. Man hat das aber nie gesagt — im Gegentheile, man hat immer die Majorität dieser Kammer anerkannt. Bis jetzt war die Majorität dieser Kammer von der Art, daß man auch Nachtheile nicht zu erwarten hatte. Dieses Ministerium ist ins Leben getreten in Anerkennung der Grundgesetze, welche in unserem Staate bei seinem Eintritte als herrschend gegolten haben. Wenn ein Mann in die Leitung eines Staats eintritt, so fragt man vor Allem: kann er mir den bestehenden Grundgesetzen regieren oder nicht? Wenn ja — so kann ich mir recht gut erklären, daß er mit beiden Füßen hineinspringt und regiert; wenn nein, — so ist es Pflicht, hier nicht nur demjenigen, der ihn beruft, sondern auch denjenigen, mit denen er zu handeln hat, es zu erklären, ein Ministerprogramm zu erlassen, und auszusprechen, soweit bin ich mit dem Grundgesetze einverstanden, soweit kann ich damit regieren, soweit nicht; ich mache zur Bedingung meiner Wirksamkeit, daß das oder jenes abgeändert werde. Das haben wir nun von diesem Ministerium nicht gesehen, wenigstens nicht in Bezug auf unser Wahlgesetz. Wir haben im Gegentheile nach Grundsätzen der wichtigsten Art, die im staatlichen Leben je aufgetaucht find, von demselben regieren sehen und Grundsätze aussprechen hören, die sich diametral enrgegenstunden. Ich spreche nicht von der GerichlSorganisation, ich spreche nicht von vielen ander« , Dingen, worin sich daS Ministerium selbst widersprochen, bei welcher eS später Vorschläge zur Annahme anempfohlen, die eS ftüher verworfen, oder die cs früher verworfen, später aber zur Annahme empfohlen. Diese Gegenstände, so wichtig sie auch find, find minder wichtig in Bezug auf die wichtigeren Grundsätze, in denen das StaatSleben sich äußert. An der Spitze stehe» Religionsfreiheit u. dgl. Auch in dieser Beziehung sehen wir leider sehr große Widersprüche in den Kundgebungen deS Ministeriums zu verschiedenen Zeiten. Wir sehen ei» Ministerium, das die Judencmancipalion so warm empfohlen hat, wie wir damals Alle hörten; wir sehen dasselbe Ministerium mit dem Wahlgesetze in der Hand vor dieselbe Kammer treten und erklären: Bayern ist ein christlicher Staar; wer nicht der christlichen Confesfion angehört, darf nicht milwählen, darf nicht in der Kammer fitzen. Ich bedaure das, cS ist dies sehr beklagcnSwerth. Wenn man einen offenen Charakter beurtheilr, so muß das Urtheil, je höher die Personen stehen, desto freier sein, und das muß sich Jedermann gefallen lassen, wenn er einen öffentlichen Charakter hat." — Der Redner verfolgt nun die Jnconsequenz deS Ministeriums auf diesem Wege weiter. Er fährt dann fort: „WaS den Regierungsentwurf betrifft, so hat er im Ausschußreferat eine Bcurtheilung gefunden, der ich nichts bcizusctzcn weiß. Ich wäre nicht im Stande, so schlagend die irrthümlictnn Gründe des RegierungscntwurfS nachzuwciftn, wie es unser Referent that, aber nichts destoweniger bin ich mit den Vorschlägen des Ausschusses nicht einverstanden, man findet hier vortreffliche Grundsätze, die die Grundlage deS Regierungsentwurfs widerlegen, aber auch wieder Vorschläge. die gerade diesen Grundsätzen widersprechen. DaS läßt sich nun nicht vereinigen. Ich will nur einige Beispiele anführen. Unser Gutachten hebt scharf hervor, daß eigentlich nicht daS ständische Princip hier vertreten sei, sondern