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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-02-05 · Heft 6 (5.2.1855) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 6 (5.2.1855)
Date
1855-02-05
Page
Seite 64 (sequence 2)
Language
German
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64 „Meine Herren! Sie begreifen wohl, in welch eigenthümlicher Lage ich mich befinde, indem ich über diesen Gesetzentwurf das Wort ergreife. Nicht blos meine politische. Anschauung, die ich als bekannt vorauSfetzen darf, sondern auch meine Geburt ist es, die mich im Augenblicke an gar manches erinnert, was meine Lage, wenn Sie wollen, nicht sehr beneidcnswerth macht. Ich kann diese meine Lage am besten schildern, indem ich Ihnen eine kleine Erzählung über einen Vorfall gebe, der sich in einem bayerischen Landstädtchen einmal zugetragen hat. In einem Landstädtchen wurde beschlossen, eine Landwehr zu errichten; eS wurde mit großem Eifer an die Ausführung dieses Beschlusses gegangen. Es war alles geordnet bis auf die Mufik. Man wollte natürlich auch eine Landwehrmufik haben, und von allen Seiten wurde zusammen getrommelt, was nur irgend eine Trompete blasen konnte. Wenn auch die Kräfte schwach waren, so hatte doch der Eifer manches ersetzt. Und so kam es, daß die Leute nach und nach durch Uebung einen Marsch, den fie auS der in der nächsten Umgebung liegenden Stadt fich kommen ließen, so einüben konnten, daß man mit klingendem Spiele auf die Parade ziehen konnte. Diese Parade und Erercitien waren nun sehr häufig, und der Marsch wurde beim Herein- und Hinausziehen ununterbrochen gespielt. Und dies wäre noch recht lange so geblieben, wenn nicht zufällig ein Oberlieutenant dieses LandwehrbataillonS, seines Zeichens ein ehrsamer Schuhmachermeister, krank geworden wäre. Da erinnerten fich nun die Leute an die Möglichkeit des Todes dieses OfficierS, und glaubten, es passe fich doch nicht, ihn mit diesem gewöhnlichen lustigen Marsch zu begraben. Man mußte also rechtzeitig für einen Trauermarsch sorgen. Man ließ auch diesen beikommen, um ihn rechtzeitig einzuüben. Das geschah, und wirklich war der Oberlieutenant so einfichtsvoll, noch vierzehn Tage zu leben, bis die Leute den Trauermarsch möglichst gut eingeübt hatten. Dabei hatte er jedoch ein kleines Unglück. Das Local, wo diese Mufik eingeübt wurde, war in Ermangelung eines anderen das Schulzimmer deS Städtchens, und der Oberlieutenant wohnte neben diesem Locale. Wie er nun die ersten Trauertöne hörte, fragte er, waS denn los sei, und man sagte zu seiner Beruhigung, AlleS daS geschehe nur ihm zu Ehren, und für den Fall seines Todes, und so hat der Mann vierzehn Tage lang seinen eigenen Trauermarsch gehört. Aehnlich, meine Herren, geht cs mir in dieser Debatte, die seit gestern fortgesetzt wird, und wo von politischen Todeserklärungen, Einsargungeu und Begräbnissen die Rede ist. Ich werde unwillkürlich daran erinnert, daß eigentlich auch ich dabei betheiligt sei, und so summen mir diese Trauerklänge seit drei Monaten in sehr vernehmlicher Weise in den Ohren. Meine Herren! Ich bin sogar noch übler daran, als jener Oberlieutenant; ich bin angewiesen, bei dieser Ceremonie gegenwärtig zu sein, dabei zu fühlen, zu denken. Wenn ich noch meine eigene Leichenrede dabei halte, so wäre das nicht daS Aergste, aber trotz des Gefühls meiner Lebensfähigkeit geradezu für todt erklärt, eingesargt und begraben zu werde» — diese Lage ist gewiß keine beneidenswerthc. Trotzdem daß ich von Gefühlen verschiedener Art berührt werde, versuche ich, so objektiv wie möglich an die Beurtheilung dieses Gesetzes zu gehen, und den Weg zunächst anzutreten, den sowohl Ihr verehrter Ausschuß, als viele Kammermitglieder, die fich bis jetzt bei der Debatte betheiligt, eingeschlagen haben. Die erste Frage fast Aller war: Ist dieses Gesetz nothwendig? und dann: Warum wird jetzt schon eingebracht? Das haben wir gestern von verschiedenen Rednern gehört; jetzt schon hätte man diesen Gesetzentwurf nicht einbringen sollen. Ich theile diese Anficht nicht, ich frage nicht, warum jetzt schon, ich ftage, warum jetzt erst. Die Erklärung dieser meiner Anschauung will ich Ihnen sogleich geben. Es ist erklärlich, daß ein jeder Mann, der im öffentlichen Leben fich bemerklich macht, auch Charakter haben müsse. Unser Ausschußbericht zeigt uns, daß gerade für die politischen Functionen eines Abgeordneten vor Allem der Charakter es sei, der den Ausschlag gäbe, und bei den Wählern zu geben hat. Ich behaupte weiter, daß, je höher die Stellung eines Mannes im menschlichen Leben ist, desto unzweifelhafter und ausgeprägter der Charakter sein muß, den dieser Mann habe. So kommt es, daß gewisse Namen von besonders hervorragenden Männern auch gewisse Begriffe bedeuten, und namentlich, je ausgeprägter in den großen Staaten, wo daS konstitutionelle Princip eingeführt ist, der ConstitutionaliSmus dorr zu Tage tritt, desto reiner und ausgeprägter werden die Charaktere sein, welche dort nicht nur die StaatSgeschäfte leiten, sondern auch fich überhaupt im öffentlichen Leben bewegen. Es können überhaupt bei austauchenden Fragen auch wieder die verschiedenen Personen, die im vordersten Treffen stehen, nach verschiedenen Richtungen auseinandergehen. Aber immer verlangt man von einem Manne, welcher ins öffentliche Leben tritt, welcher Anspruch auf Vertrauen macht, daß sein Charakter, seine. Anschauung über die wichtigsten Fragen

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