Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1855)
- Date
- 1855-01-22
- Page
- Seite 48 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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48 Correspon-errz. Dr. Lilieuthal's Aufenthalt in Rußland. UI. New-Uork. Bald nachher kam ein anderer Bote, Herr 3..., von meiner Gemeinde in Riga an und bat mich, so bald als möglich nach dieser Stadt zu kommen, um mein Amt anzutreten. Da der Minister noch nicht nach der Hauptstadt zurückgekehrt war, folgte ich dem Rathe des bayerischen Gesandten, die Stadt nicht zu verlassen, ehe ich seine persönliche Bekanntschaft gemacht hätte, selbst wenn ich noch einige Wochen bleiben müßte, da ich auf keine Beförderung in Rußland hoffen durste, wenn ich nicht von den höchsten Machthabern begünstigt war. Daher beschloß ich, seine Rückkehr zu erwarten. Aber nun betraf mich ein unangenehmer Fall. Ich kannte nicht das Gesetz, daß kein ausländischer Jude, wenn er nicht von der Regierung berufen war, das Recht hatte, das ruffische Reich zu betreten, und daß er, sobald es bekannt wurde, unverzüglich zurückkehren mußte. Da ich noch nicht in mein Amt eingetreten war und auch keinen Paß von dem Departement für öffentlichen Unterricht hatte, so war dieses Gesetz auf mich anwendbar. Daher empfing ich an einem Sonnabend ein Billet, welches mich aufforderte, unverzüglich aus dem Polizeibureau für Fremde zu erscheinen. Ich wurde vor den Hauptsecretair geführt, welcher, obgleich er selbst Russe war, doch , alle neueren Sprachen mit merkwürdigem Fluß sprach. Er wiederholte dreimal seine Frage, ob ich ein Jude sei, denn da ich weder einen Bart noch einen polnischen Schubetz trug und wie er selbst angekleidet war, konnte und wollte er nicht glauben, daß ich ein Jude sei. Aber als ich seine Fragen bejaht hatte, las er mir das oben genannte Gesetz vor mit der Weisung, Petersburg sogleich zu verlassen. Ich erklärte ihm alle Umstände, daß ich noch keinen rusfischen Paß haben könnte, da der Minister abwesend sei, und that ihm die Gründe auf alle mögliche Weise dar. Aber Alles war vergeblich; zuletzt sagte ich ihm, daß ich mich an den bayerischen Gesandten wenden würde, der mir vom Polizeipräfidenten die Erlaubniß, zu bleiben, bis der Minister zurückkehren werde, verschaffen würde. Nach einigen Einwürfen, und nachdem einer meiner Freunde ihm 25 Rubel Banco in die Hand gedrückt hatte, erhielt ich eine Karte für 8 Tage. Diese kurze Zeit ging vorüber, ich ward wieder berufen, und dieses Mal erhielt ich die Karte nicht für vierzehn Tage erneuert, ehe der Legationssecretair mit mir zu dem Polizeipräfidenten ging, der mir mit Widerstreben die verlangte Erlaubniß gab. Aber während dieser Zeit war der Paß deS Herrn I... von Riga abgelaufen. Er hatte bei mir gewohnt, aber ich bat ihn, als er mich von dem unglücklichen Umstand unterrichtete, so bald wie möglich seine Wohnung zu verändern, da ich für mich selbst Verwirrungen genug von der liebenswürdigen rusfischen Polizei erfahren hatte. Die russischen Juden selbst haben kein Recht, daS eigentliche Rußland zu betteten; sie leben entweder in den Provinzen, welche ehemals das Königreich Polen bildeten, oder in denen, welche der Türkei zugehörten, im eigentlichen Rußland und den Hauptstädten können sie sich nur aufhalten, wenn sie durch den Gouverneur ihrer Provinzen dazu ermächtigt find, und diese Ermächtigung von dem Senate (dem höchsten Hofe) von Petersburg oder den örtlichen höchsten Machthabern bestätigt ist. Herr I... mußte sich daher an den Polizeipräsidenten wenden, um seinen Paß erneuert zu sehen, und obgleich er Zeit und Geld verwendete, mußte er doch bis Sonnabend Nacht warten, wo der Präsident, als er vom Theater zurückkehrte, in sein Geschäftszimmer kam, um zu arbeiten. Während dieser Zeit hielt er sich in verschiedenen Häusern bei Freunden auf, um nicht festgenommen zu werden. Dessen ungeachtet suchte ihn der Officier der Wache, und da er glaubte, daß er noch bei mir wohnte, erschien an einem Sonnabend Nachmittag ein Soldat in meinem Zimmer, welcher mir befahl, vor dem Officier zu erscheinen. Ich fürchtete, daß wieder etwas mit mir vor sei, und ich bat den Soldaten, zu gehen, da ich sogleich erscheinen würde. Aber er bestand darauf, mich durch die Sttaßen zu begleiten; mit der ruMchen Polizei darf man nicht scherzen, und daher folgte ich ihm vor das Gericht. Da wurde ich beftagt, ob ich den Aufenthaltsort des Herrn I... kenne, und da ich dies verneinte, konnte ich nach Hause gehen. Herr I..., der durch diesen Vorfall erschreckt war, eilte selbst an dem Abend, ehe er seinen Paß wieder unterzeichnet bekam, hin. Ich war nach meiner Wohnung geeilt und hatte hier kaum ein Paar Stunden zugebracht, als der Capitain selbst mit vier Soldaten in mein Zimmer ttat und verlangte, daß ich den Aufenthalt des Herrn I... angeben sollte, da er überzeugt sei, daß ich ihn kenne. Ich leugnete auf die hartnäckigste Weise, aber da ich unfähig war, mich in der ruMchen Sprache auszudrücken, und er weder Deutsch