Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1855)
- Date
- 1855-01-15
- Page
- Seite 31 (sequence 5)
- Language
- German
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31 um ihre innige Dankbarkeit und ihren Herzensdrang auszusprechen. Am Schlüsse jedoch bitten sie in ihrem und aller Bewohner Jerusalems Namen, auch ferner noch ihrer gedenken und sie unterstützen zu wollen, indem die Stürme und die Theuerung noch nicht ausgehörl und sie weiter keine Unterhaltungsmiirel haben, als die Spenden von auswärts. Warum, so drücken sie sich aus, sollen denn die glücklichen Bewohner deS Rheines und Frankreichs den vielen andern Gemeinden in andern Ländern, die in nicht so vermögenden und glücklichen Verhältnissen leben, und dennoch jährlich Spenden ihnen zukommen lassen, nachstehen? Besonders hätte ihre Gemeinde unsere Spenden am nöthigsten, da sie nur aus die Sammlungen in Holland und Deutschland angewiesen ist, und weiter nichts haben und erhallen, tun ihr Leben zu fristen. — Um regelmäßig jährlich Beiträge dorthin schicken zu können, ohne hierdurch unsere Armen zu beeinträchtigen und die Einzelnen zu sehr zu belästigen, ist es nach meiner Ansicht am zweckmäßigsten, wenn der alte Gebrauch, am cmsfeftc das Vpcn rrsrr.: zu geben, wieder allenthalben erneuert und in's Leben treten würde, wobei wohl von der Vorschrift: xV abgewichcn werden dürfe, nach der ralmudischen Regel: srr Mmncr. Dieser Gebrauch besteht noch in sehr vielen Gemeinden und wurde er in andern nur aus dem Grunde vernachlässigt, weil sie nicht wußten, wem sie diese Gelder einschicken sollten, und auch glaubten, daß diese nicht gehörig eingeschickt und vertheilt würden. Jetzt aber, wo diese Angelegenheit so vollkommen geordnet ist, wird gewiß jede Gemeinde und jeder Einzelne wieder sehr gern wenigstens sein Vpcr: msm: für unsere armen Glaubensgenossen in Palästina spenden. — Ich werbe zu diesem Zwecke noch vor mrnv ein Rundschreiben an meine Gemeinden erlassen, was auch gewiß noch viele meiner Kollegen thun werden. I. Kahn, Oberrabbiner. Deutschland. Bremen, 21. December. (Privatmitlh.) Der die Juden betreffende Gesetzentwurf wurde in der gestrigen Bürgerschafts-Versammlung angenommen. Rach §. 2 desselben unterliegt die Ausnahme fremder Juden in das Bremer Gemeinde- und Staatsbürgerrecht einer ausdrücklichen Genehmigung des Senats. Factisch verändert diese Bestimmung eigentlich wenig oder nichts. Schon bisher wurden die zur Erwerbung des Bürgerrechts sich meldenden Juden meist von der Polizeidirection an den Senat verwiesen, welcher übrigens das gestellte Gesuch weit öfter ablehnre, als gewährte. Dies Verfahren wird nun nachträglich durch ein Gesetz festgestellt. Sonderbar ist eS aber, daß wir nun ein Gesetz über die Aufnahme der Juden in unseren Staatsverband haben, während es an allgemeinen, zwischen Senat und Bürgerschaft vereinbarten gesetzlichen Bestimmungen über die Erwerbung des Bürgerrechts für fremde Christen noch gänzlich fehlt. (H. N.) Norden, Ende December. (Privatmilth.) Am Freitage den 22. d. M. (1. Theber) feierte die hiesige jüdische Gemeinde ein seltenes Fest: Das funfztgjävrige Jubiläum der Synagogenweihe! Die Synagoge war von Außen und Innen herrlich decorirr mit Bogen, Guirlanden, Kronen und glänzend beleuchtet. Von Außen am Eingänge prangte in transparenter Beleuchtung die Inschrift in hebräischer Sprache: Es ist ein Jubelfest, das fünfzigste Jahr! „O, Herr! lasse dein Antlitz strahlen über diesen Tempel!" Ueber des Tempels Pforten von Innen stand die Inschrift aus Psalm 100 Vs. 4. Nachmittags 272 Uhr füllte sich der Tempel mit den festlich geschmückten Andächtigen aller Consessionen. Es wurden mehre Psalmen, theils vom Vorsänger Herrn Friedberg wacker vorgetragen, theils von Vorsänger und Gemeinde in Responsen gesungen; das Dankgeber und die sehr gehaltvolle Predigt wurde vom Oberlehrer Herrn Emanuel über Jesch. 6, 1 — 5 gehalten. Der Gottesdienst dauerte, den Sabbath-Abend-Gottesdienst einschließend, bis 0 Uhr, und wird der erbauende Eindruck im Herzen derer, welche der feierlichen Handlung beigewohnt, noch lange wohlthuend verbleiben. Frankenhausen (Thüringen), im December. (Privarmitlh.) Unsre Staalsregierung hat unsre Gemeindestaluten bestätigt und uns demgemäß in der Person des Herrn Rabbiner Ph. Heidenheim — Oberlehrer der fürstlichen Realschule zu Sondershausen — einen würdigen und wackeren Geistlichen eingesetzt. Der von uns Allen hochgeschätzte Herr Rabbiner hielt demnach am 9. December c., nachdem er am Tage zuvor amtlich verpflichtet worden, im Beisein vieler