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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-01-08 · Heft 2 (8.1.1855) · p. Seite 22

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 2 (8.1.1855)
Date
1855-01-08
Page
Seite 22 (sequence 10)
Language
German
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reactionaireS Treiben zum Guten, d. h. gerade zum Gegentheil führe. Die jüngst vereitelte Absicht, im Thurgau neue Beschränkungen gegen den Verkehr der Juden zu bewirken, scheint in dem gesammten schweizerischen Bund eine bessere Richtung Hervorrufen zu wollen. Wir lesen folgenden Bericht. Motion DubS im Stand erath, Sitzung vom 13. December: ES sei der DundeSrath einzuladen, über die in einzelnen Cantonen bestehenden Beschränkungen der Juden Bericht zu erstatten und Anträge zu hinterbringen, wie allfällig gegen die Bundesverfassung verstoßende Beschränkungen abzuschaffen seien. Bei Begründung der Motion führt Dubs die verschiedenen Verhältnisse vor Augen, in welchen Christen und Juden ungleich gestellt find, so im Riederlaffungsrecht, im Marktverkehr, im Stimmrecht in Ermangelung von Grundeigenthum u. s. w. Da keine geregelte Norm für die Verhältnisse im Innern besteht, so tritt öfter Verwirrung ein, welcher auf gesetzlichem Wege abzuhelfen wäre. Der Redner führt zur Begründung seiner Anficht ein Gutachten einer ständeräthlichen Commission von 1850, betreffend die Luzernischen Juden, an*). Als Bundesrath Furrer davor gewarnt, daß die Anregung deS Vorredners zu einer Bundesgesetzgebung über die Verhältnisse der Juden führen könnte, ergreift DubS noch einmal das Wort, um zu erklären, daß die Anregung auch den Zweck habe, der Centralisation, die der Bundesrath in Anspruch nehme und die dem Canton Zürich nicht convenire, entgegenzutreten; eS sei besser, eine allgemeine Maßregel von BundeSwegen zu fassen, als Stück für Stück zu progrediren und zu centralisiren. Eine Nivellirung der verschiedenen Gesetze liegt keineswegs in seiner Tendenz. Schwarz**), als Repräsentant eines Cantons, welcher das Vergnügen habe,Juden zu besitzen, ist mit der Motion einverstanden, allein nicht mit deren Motiven. Die Emancipationssrage der Juden müsse Sache der Cantone bleiben. 18 gegen 13 Stimmen erklären die Motion erheblich. In der folgenden Discussion unterstützen Schenker und Weißenbach den Antrag Schwarz'S, während der Motionssteller den Aargauischen Deputirten, die sich auf Art. 29 der Bundesverfassung***) *) Sollte heißen Marktverkehr der Juden im Canton Luzern. Eorr. **) Landammann des Cantons Aargau. Corr. ***) Art. 29 spricht von freiem Verkehr, Art. 42 von berufen, den Art. 42 entgegenhält, und von Nager und Schaller secundirt wird. Humbert beantragt Ueberweisung des Gegenstandes an eine Commission. Beschlossen wird mit 20 Stimmen, die Motion unverändert und unverbindlich für den BundeSrath an diesen zu weisen. Douaufürsteuthümer. Aus der Moldau, Mitte November. lPrivatmitth.) Lassen Sie mich, Herr Redacteur, von unseren großen t-sVifi« mittheilen. Denn durch den Abzug der Russen fand auch die unS alpartig drückende Confcriptionsfrage eine glückliche Lösung. Da unsere Protectoren mit dem Plane umgingen, die Miliz vor den „barbarischen Klauen" der Türken in Sicherheit zu bringen, und da nämlich auch unsere Glaubensgenossen schon in der Miliz eingereihet wurden, so stand zu befürchten, daß auch wir von dieser Maßregel hart betroffen werden sollten. Bekanntlich hat sich aber die Miliz auf Anrathen ihrer Vorgesetzten, rheils auch aus eigenem Antriebe zerstreuet, so wurden auch daher viele der Unsrigen ihren Familien zurückgegeben. Auch scheint Fürst Ghika dieser Frage eine definitive Erledigung geben zu wollen, indem auch unser Freiheitsapostel, Herr Back nämlich, nicht wenig durch seine Ercellenz den Derwisch Pascha dazu beiträgt. Schließlich kann ich nicht umhin, Ihnen von dem feierlichen Empfang der österreichischen Truppen von Seiten der Judengemeinde Bottoschan's Erwähnung zu thun. ES ritten nämlich fünf junge Leute, von zahlreichem Volke und Musik begleitet, den kaiserlichen Truppen entgegen. Die schöne Fahne schmückten die treffenden Worte: 122 222 'n «2H -p^n VH 1-2. Der Fahnenträger hatte die Ehre, an der Seite deS Obersten zu reiten. Und die Militairso wie auch die jüdische Musik spielten abwechselnd die österreichische Volkshymne. Auch am Namenstage des Kaisers zeichnete sich besonders die Judengemeinde zu Bottoschan durch eine glänzende Illumination auS. Der jüdische Triumphbogen war mit mehreren Transparenten geziert. Leon S. Fokschaner. freier Niederlassung der Schweizcrbürger, welcher einer der christlichen Confessionen angehören, im sämmtlichen Gebiet der Eidsgenoffenschaft. Corr.

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