Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1855)
- Date
- 1855-01-08
- Page
- Seite 20 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3225931-3225934--14335-3299958- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
20 fach zum Mechallel Schabloss be - pharhessjöh stempeln? Hub da wir Schwarzen alle uns schmeicheln, nicht geringer im Eifer geachtet zu werden, als Riby Schamfchaun, so können wir verlangen, daß man auch uns den Muth zutraue, bei günstigen Gelegenheiten, vorläustg wenigstens Geißelungen beider Arten, Aechtungen u. s. w. zu verfügen und auSzuführen, als so viele Eliasse zwischen den Baalspriestern. Im Vertrauen darf ich Ihnen wohl sagen, daß uns von verschiedenen Seiten die beste Aussicht zur baldigen Erlangung solcher Autorität gemacht ist. Wohl weiß ich, daß die Geschichte jenen transpyrenäischen Schwarzen keine Lorbeerkränze flicht; doch daS ist eine Folge verblendeter Parteilichkeit. Wenn um einer politischen Differenz willen Zehntausende bluten müssen, warum nicht auch um theologischer? „Ich habe Recht, und Du hast Unrecht," ist das nicht der Gruudton auf beiderlei Schlachtfeldern? Uebrigens glaube man nicht, daß wir Schwarzen eS auch jetzt schon bei der bloßen Theorie lassen. Unser Bund, geschloffen 1844 durch die 77 Unterzeichner der bekannten Bannbulle, besteht fest und hat an registrirter Mitgliederzahl von Jahr zu Jahr zugenommen. Wir thun bis zu besseren Zeiten einstweilen, waS wir vermögen. Wir verbieten nie den Dissidentenleichen die jüdischen Gottesäcker, dort erklären wir SabbathSverletzer für unfähig zum Eide, dann lassen wir keine ungebadete Braut zur Chugga, weiter verbieten wir den Mamserim allen Ehestand. Daß wir aber mißfällige Lehrer, Vorsänger, Schächter u. s. w. wohl zu werfen verstehen, und andererseits, daß wir uns an parallelgesinnte christliche Regierungsleute machen, um die „Reformjuden" als Aufwiegler, Demokraten u. s. w. zu denunciren*), und um etwa die gewaltsame Schließung jüdischer Läden und Werkstätten am Sonnabend durchzusetzen — das wird man unserer Pastoralklugheit wohl Zutrauen. O, diese Reformjuden! Wenn unser Anhang erst so weit fortgeschritten sein wird, daß wir ihr Geld nicht mehr brauchen, dann soll die Welt etwas erleben! *) Wem es noch nicht bekannt sein sollte, daß cs hierin muttor ist, ein Mausser zu fein, der beliebe sich an die bewußten Stellen zu wenden. Ich hoffe nun den Stolz gerechtfertigt zu haben, mit dem ich mich zu nennen die Ehre habe Ein Schwarzer. DreLden, 28. December. (Privatmitth.) Nachdem die hiesige israelitische Gemeinde auf eine von Seiten des Gemeinderaths erlassene Umfrage mit überwiegender Mehrheit sich entschieden hatte, daß bei Besetzung der durch die Berufung des Herrn Dr. Frankel als Seminar-Direktor nach Breslau erledigten Oberrabbinerstelle von einer öffentlichen Concurrenz- Ausschreibung abgesehen werden solle, fand gestern die Oberrabbinerwahl nach Maßgabe des die israelitischen CultuSangelegenheiten ordnenden hohen Regulativs vom 25. Februar 1837 und nach Analogie der beziehendlichen Bestimmungen des Gemeinde-Statuts im Synagogenlocale unter Leitung des israelitischen Gemeinderaths und mit Zuziehung eines verpflichteten Notars statt. Bon den 125 stimmberechtigten Gemeindemitgliedern waren 89 erschienen und hatten ihre Stimmzettel persönlich abgegeben. Bei Eröffnung deS SlimmkastenS ergab sich, daß 76 für den Dr. Wolf Landau, zeitherigen Stellvertreter deS OberrabbinerS, gestimmt hatten; 13 Stimmzettel enthielten theils die Namen einzelner auswärtiger Candidaten, theilS waren sie unausgefüllt geblieben. Herr Dr. Landau ist demgemäß, vorbehältlich der zu erwartenden Bestätigung des königl. hohen Ministern des CultuS, zum Oberrabbiner der hiesigen israelitischen Gemeinde erwählt und hat diese Wahl angenommen. — Dr. W. Landau, im Jahr 1811 geboren, ist der Enkel deS von 1801 bis 1818 hier fungirt habenden sel. Oberrabbiners David Landau (vulgo damals R. David Pollak genannt), der durch seine Frömmigkeit, Toleranz und seinen hohen WohlthätigkeitSfinn sich auszeichnete und besonders bei den bejahrteren Gemeind emitgliedern noch in gutem Andenken steht; einige Responsen von demselben befinden sich in den zu Warschau 1835 edirten „Ritualgutachten deS R. Akiba Eger" abgedruckt. — Dr. W. Landau hat feine talmudische Bildung theils in seiner früheren Jugend bei hiesigen tüchtigen Talmudgelehrten, die damals hier sich befanden, theils auf der Talmudschule zu Jenikau in Böhmen unter Leitung deS R. Aaron Kronfeld erhalten, wozu noch später ein mehrjähriges Talmudlernen bei den Rabbinen Oettinger und Rosenstein in Berlin kam. Seine allgemeine philoso-