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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-06-21 · Heft 74 (21.6.1838) · p. Seite 299

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 74 (21.6.1838)
Date
1838-06-21
Page
Seite 299 (sequence 3)
Language
German
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299 Gebete in den Gedanken zu vergegenwärtigen; beim Aussprechen des Namen GotteS habe man dessen Herrschaft über alles Sein sich zu veranschaulichen. H. 43. Bei der Wiederholung des durch den Borbeter genügt es nach jedem Segenspruche mit Amen einzufalten; das V2W THin Nin minder wesentlich und braucht nicht jedesmal wiederholt zu werden. H. 44. Von ’vinpj oder -pIM bis TONI ^2^ rezitirt der Vorbeter allein, erst dann fallt die Gemeinde ein. H. 49. Das lUmum-Gebet beginne man nicht mit dem Verse „Und David.sprach zu ®ot> :c;" der gar nicht zum Gebete gehört. H. 50. Das Gebet "bfnitn 10W werbe nur an Fasttagen gesagt. §. 53. Rach Alener folgt ein Kadisch für Leidtragende, hiermit schließt der Gottesdienst ein für altemal; man füge weder einen Kadisch, noch einen Psalm, noch Trr>n W hinzu lvergl. §. 20). H. 55. Beim Kadischgcbfte haben die Zuhörer des Nezitirens der in den Gebetbüchern angegebenen Bibelverse sich zu.enthalten und blos Amen zu sprechen. §. 50. Auch nach dem Vesper- und Abendgebete werde nie irgend ein Psalm oder Bibelvers rezitirt. §. 07. Das fONl ‘ J2N 2 Viy 'H im Abendgebete ist unwesentlich, man kann es weglassen. Es ist hierbei bemerkt, daß R. Elias selbst es nie rezitirte). H. 09. Nach dem Omo,zählen ist kein Bibelvers oder Psalm zu rezitiren, sondern mit pX*! ''TV zu schließen. (Schluß folgt.) Correspoudeuzen^ Auszüge, Repliken. Wa ras bin in Kroatien, Mai. Schul e. Herr I. Leitner, Vorsteher der hebräisch-deutschen Lehranstalt hier, dessen Sinn und Bemühung für die Ausbildung der jüdischen Jugend, allgemein bekannt ist, gehet damit um, hier ein CrziehungshauS für jene Knaben zu errichten, die die Elemenrar- und Gymnasial-Wissenschaften schon zurück gelegt, sich entweder den commerciellcn - oder den rabbinischen Studien widmen wellen. Im ersten Falle soll der Lehrling in ollen Zweigen des commerciellen Wissens, wohin auch ital. und franz. Sprache und die Algebra gehören', und in dem zum jüdischen bürgerlichen Leben un* umgänglich WisscnSnöthigcn, als Gesetz, Ceremonial, hebräischer Sprache und Sittenlehre, in der Ursprache vollkommen unterrichtet, so wie im letztem Falle, derselbe in ausgedehnter.Kevvtniß der hebräischen, talurudHchen Sprache und de- Talmuds, der Art vorbereitet werden, daß er in eine höhere Schute zur Erlernung der 2^jp^2 und zur Lualistcirung zum Rabbiner mit Recht und Fug ausgenommen zu werden beansprcchen kann. — Möge der All gütige sein Gedeihen zu dieser Unternehmung geben; daß dieses Institut bald begründet werde, und der vielseitige Zweck in. den Herzen einsichtsvoller Menschen Anklang finde. F. Singer. Brüssel, 9. Mai 1838. Politische und religiöse Verhältnisse. Obschon ich während der letzten 12 bis 15 Jahr mehre Male den hiesigen Ort besucht hatte, so war doch mein Aufenthalt hierselbft nie von solcher langen Dauer alö dies letzte Mal, und ich kann nicht umhin, bevor ich diesen mir in mancher Hinsicht tbeuern Ort verlasse, Ihnen für Ihre geschätzte Zeitung einige Nachrichten mitzutdeilen, über unsre Glaubensgenossen, deren Stellung mit Hinsicht auf Staat und Kirche, deren Leistungen u. f. w. Da ich übrigens in letzterer Zeit viel mit den Mitgliedern der Colonie umzugehen Gelegenheit hatte, thue ich dies um so lieber, da daö Meiste von dem, waö ich zu berichten habe, zu deren Lob gereicht. Ich sage, das Meiste, denn der Indifferentiömus, dieser Krebsschaden, welcher in unsenn sich aufgeklärt nennenden Jahrhundert, in jeder religiösen Zunft die Ueberhand zu nehmen und den gesündesten Körper dem Tode nahe zu bringen droht, die Gleichgiltigkeit für das Interesse der Religion, Herrscht leider auch hier, und wie eine Schmarozdrpfianze die Safte an sich ziehend, verhindert sie daö Gedeihen und Emporkommen der bessern Krauter. Denn wahrlich, nirgends in der ganzen Welt, oder doch wenigstens in unserm Welttheile, ist die Stellung unserer Glaubcnsbrüder so vortheilhafr, so unabhängig, so selbstständig als in Belgien, wo daö Grundgesetz des Staates keinen Unterschied zwischen den bestehenden Religionen kennt, wo der Gewissensfreiheit nicht die geringsten Schranken gesetzt sind, wo der Staat sich nur um den Bürger und keineswegs um seine Meinungen bekümmert, wo, waö die auf das jährliche Budget gebrachte Besoldung betrifft, der Priester nichts vor dem Pfarrer, und dieser nichts vor dem Rabbinen voraus hat, und wo endlich das israelitische Conssstorium so wenig wie die hohe Geistkichkeit der katholischeg Kirche von der StaatSregierung ernannt wird und von ihr abhängig ist, demnach auch seine Beamten, worunter, wie natürlich, der Obcrrabbiner für ganz Belgien die höchste Stelle bekleidet, selbst wählt oder von den Gemeinde-Mitgliedern wählen läßt, und auch nöthigensalls entlassen kann. Wie ganz anders war es damit beschaffen, crlS, während der Vereinigung Belgiens mit Holland, die jüdischen Gemeinden in den südlichen Provinzen Nicdcrlandö von der als Conssstorium fungirenden Haupt-Commission abhingcn, und da diese unmittelbar unter dem Ministerium deS CuttuS stand und im Haag residine, sich jene Abhängigkeit in jeder Hinsicht spüren ließ, so daß Brüssel, ungeachtet seiner jüdischen Bevölkerung und seines Ranges alSHauptstadt, nicht nur. keinen eignenRabbinen erwählen, sondern auch nicht einmal auf eigne Kosten eine Synagoge erbauen konnte Wenn demnach damals bei mehrem Eifer unter den Genreindeiriitglicdern wenig oder nichts Gutes mit den Fortschritte der Aufklärung übereinstimmend geschah, warS kein Wunder, und bei dem sich überall darthunden Andrang zu Verbesserungen, hätte umn sich mit Recht viel Gutes von der Umstaltung der Verhältnisse seit 1830 versprechen können. Wie gesagt, aber hat der Indifferentismus in eben dem Maße atS die ttnabhängigkeit überhand genommen, und von dem was wirklich geschehen ist, läßt sich leicht schließen auf das unendlich Mehre, welches bei andern Bewandtnissen hätte geschehen können. Wenn indessen nicht alles geschehen, wie manerwarten durfte, so ist es weit davon, daß gar nichts oder gar wenig gethan worden fei, und das wirklich ins Leben Getretene verdient um so ruebr herausgehoben zu werden, da man nicht Leicht einen Rücktritt zu - befürchten hat. WaS ich Ihnen desfalls mittbeilcn kann, darf freilich nicht auf Vollkommenheit Anspruch machen, weil mir als Fremder manches gar nicht, oder nur zum LhcLL. bekannt worden

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