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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-12-19 · Heft 52 (19.12.1853) · p. Seite 664

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 52 (19.12.1853)
Date
1853-12-19
Page
Seite 664 (sequence 8)
Language
German
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664 frühere, die Juden betreffende Gesetz aber ungiltig ist. Einem erloschenen Gesetze neue Kraft zu geben, hängt nun nicht von einem AuSübungSorgane sondern von der allerhöchsten Quelle deS Gesetzes ab. Und wer in Zukunft behaupten wolle, irgend eine k. k. Behörde habe eine der durch den allerhöchsten Willen deS Kaisers erloschenen Judenverordnungen eigenmächtig wieder in Kraft gesetzt, der bedenke, daß er hierdurch der betreffenden Behörde eine Ueberschreitung ihrer Kompetenzsphäre beimäße, von keiner geringern Bedeutung, als daß die Behörde einfach das gethan, waS zu thun einzig und allein nur die Sache des Monarchen ist. Frankreich. Bordeaux, im Dezember. (Arcli. isr. de Fr.) Das hiesige Konsistorium har eine Schule für Chasanim nach dem spanischen Ritus gegründet. Die Zöglinge erhalten wöchentlich 1 Stunde im Repitiren der Gebete, 1 Stunde im Gebetübersetzen, 3 Stunden im Borlesen der Tora, Bibelübersetzung und der Dinim, so weit sie Vas Chasanat betreffen, außerdem machen sie einen Kursus Gesangunterricht, namentlich in den liturgischen Gebeten durch. Paris, im Dezember. Einer der Redaktoren deS kavs (eines der ministeriellen Blatter), Herr Joseph Cohen, ist Mitglied deS administrativen TcmpelvorstandeS geworden. Man sieht also, daß der Hochmuth, mit welchem die Literaten gewöhnlich aus jüdische Gemeindeämter herabsehen, hier eine rühmliche Ausnahme findet. — Benoit Fould hat an die jüdische Armenverwaltung 10,000 FrcS. übersandt, nämlich 4000 Fr. an die Armen zu vertheilen, 2000 Fr. für Wöchnerinnen, 2000 zu Holz für die Armen, 500 Fr. für die Gesellschaft für religiöse und moralische Schriften, 5OV Fr. für den Abendunterricht, 1000 Fr. für den Handwerkerverein. — Mit Bezug auf einen jüngsten Artikel aus Berlin in dieser Zeitung wird in den Arcbives die Bemerkung gemacht, daß das Konsistorium von Paris seit längerer Zeit bereits die Meziza offiziel verboten hat. Holland. Arnfierda«, im November. Der bekannte Herr Hirsch Lehren ist verstorben. Er hat verboten, ihm eine Trauerrede zu halten. — DaS Budget deS israelitischen Kultus ist vom Ministerium für 1854 auf 32,950 Gulden festgesetzt. Großbritarrieu. London, im Dezember. Es fehlte uns seit zwei Monaten Jew. Chron. Jetzt sind uns die Nummern 1—8 (daS Blatt beginnt immer mit HS) angekommen, so jedoch, daß Nr. 2 und 4 auSgeblieben. Wir heben aus den 6 Nummern Folgendes heraus. In Birmingham ist eine neue Synagoge eingeweiht worden; ebenso eine Zweigsynagoge in Wigmoreftreet in London. — Dr. Adler hatte an ein jüdisches Haus in Canton in China geschrieben, nähere Erkundigungen über den Zustand der chinesischen Juden einzuziehen, und ob man ihnen Lehrer zusenden könnte, die sie in der väterlichen Religion unterrichten könnten. Die Antwort datirt den 21. Juli und spricht sich dahin aus, daß es von Canton auS ganz unmöglich sei, Näheres auS dem tiefen Innern zu erfahren, daß eS hingegen falsch sei, wenn die MissionSblatter berichteten, die Juden schickten ihre Kinder in die Schulen der Missionäre, da solche Anstalten in China gar nicht eristirten, daß es aber unmöglich sei, Lehrer zu den chinesischen Juden zu senden, da zu diesem Zwecke diese Lehrer deS Chinesischen mächtig sein und den großen, höchst gefahrvollen Weg in daS Innere China'S unternehmen müßten. — Jüngst wurde in Cincinnati, O. in N.-A. die größte Synagoge im Westen, eingeweiht, welche 50,000 Dollars gekostet. — Am 20. November hielt the board of Deput. eine Sitzung, in welcher der Bericht der zur Vereinigung (?) mit der Westendsynagoge erwählten Kommission, auf Grund dessen die, weil sie Mitglieder dieser Gemeinde sind, auS dem board ausgeschlossenen Deputation ausgenommen werden sollten, erstattet wurde. Der Bericht bestand zuerst auS einer langen Korrespondenz mit dem Präsidenten dieser Synagoge, welcher verweigerte irgend eine offizielle Mittheilung entgegen zu nehmen, wenn sie nicht an die „HVest-Bondon-8vnagoge of British Jews“ adressirt wäre. Die Kommission gab hierin endlich nach, machte dabei jedoch die ausdrückliche Bedingung, daß das board selbst hierdurch nicht gebunden, und ihr Vorgehen ganz ohne Präjudiz sei. Alö nun der Präsident derWest- London-Synagoge eine Sitzung deS GemeinderatheS

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