Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 51 (5.12.1853)
- Date
- 1853-12-05
- Page
- Seite 652 (sequence 10)
- Language
- German
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653 ren, jede einzelne Person aber ohne Ausnahme einen deutschen Vornamen sich beilegen und zeitlebens nicht abändern soll. §. 2. Alle bisher in der jüdischen Sprache oder nach dem Orte, wo sich einer aufgehalten, üblich gewesenen Benennungen, wie z. B. Schaulem Töplitz — Jochim Kollin u.s.w. haben gänzlich aufzuhören." Die folgenden §§. 2—7 enthalten die Durchführungsmaßregeln dieses Gesetzes. Aber— als ob der große Kaiser sich gegen den armen Korrespondenten der „Volkshalle" verschworen hätte — kommt gerade in diesem Patente auch die Bestimmung vor, daß die Rabbiner (also nicht die katholischen Seelsorger) die Bücher über die Geburtsfälle der Juden zu führen haben. Hieraus erschien daS im angeblichen Erlasse erwähnte Hofdekret vom 12. November 1787 worin eS heißt: Da daS frühere Patent ausdrücklich befiehlt, daß keine anderen als deutsche Vornamen gewählt werden dürfen, so können von den hebräischen nur die wenigen gebraucht werden, welche deutsch gegeben werden können :und eben nur in der deutschen Aussprache. (Schluß folgt.) Douaufürsteuthümer. Aus der Moldau, 1. November. (Privatmitth.) Ich habe Ihnen letzthin geschrieben, daß die nöthigen Besehle zur Rekrutirung in den jüdischen Gemeinden ertheilt wurden. Nun bin ich aber im Stande, Ihnen die näheren Umstände und deren Resultate zu melden. ES wurde nämlich anbefohlen 1 Mann von 7V Familien zu rekrutiren, und da die Zahl der jüdischen Familien in der ganzen Moldau sich auf etwa 18,900 beläuft, so ergiebt sich der Totalbetrag auf 270 Mann. Darunter sind aber nun von Jassy und Bottuschar, als den bevölkertsten Judengemeinden circa 100 Mann zu rechnen. Bon der Rekrutirung sind aber nur ausgeschlossen, alle die verheirathet, Erstgeborne, einzige Söhne, Söhne einer Wittwe. Am berrübendsten ist aber der Umstand, daß kein Ersatz stattfinden kann, und daß der Befehl über die Luäits (d. h. Paßinhaber) in Ungewißheit läßt. AIS man aber schon in mehreren Gemeinden zu re> krutiren begann, und zuvörderst in Jassy, wo sich eine unermeßliche Menge Volk vor dem Hause deS Herrn Kahanna zusammenrottete, um ihn als Vorstand der dortigen Gemeinde auS seiner Nachlässigkeit in dieser Sache aufzurütteln, ja die Zusammenrottung durch die bewaffnete Macht auseinander getrieben werden mußte: so gelang es endlich Herrn Kahanna so wie anderen dortigen Angesehenen das Gesetz abermals zu fuöpendiren, damit man einstweilen wenigstens daS StellverlretungSrecht erwirken könnte. Indessen gui vivra verra. — In Verlad haben die Russen eine Synagoge zum Gebrauche als Spital in Besitz genommen. Der Bau der Synagoge zu Foltischeny schreitet seiner Vollendung entgegen. 8. F. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Der Amgang mit Aßeisen. Eine Homelie auf Pirke Abot l, 5. AuS dem Werke riivrr m22 oder „Weckungen und Mahnungen nach den Sprüchen der Väter" vonvr.W.A.Meisel, Rabbiner in Stettin.* *) n-a ^rP2 ■»pp: tvnx w « *irrp p '»or pjrvra ,orpbap -issu pasn» vm nsn ♦arp-an dn «2x2 Jose, Sohn Joeser's auS Zreda^) pflegte zu sagen: „Es sei dein Haus ein Sammelplatz der Weisen, bedecke dich mir ihrer Füße Staubs) und trinke ihre Worte stets mit Durst." Erkenntnisse, die Aufschluß geben über Gott und dessen Absicht mit dem Menschen und über die Arr, in der sie volle Verwirklichung findet im Leben, find in Büchern *) ObigeS Buch, welches bald dem Druck übergeben wird, enthält 115 Abhandlungen sittlich-religiösen Inhaltüber sämmrliche Mischna's deS Traktats Abot. *) Was die Rabbinen als Wahlspruch im Munde führten, das war die Leelc auch ihres Wirkens, sie kannten kein Zerwürfniß zwischen der Lehre und dem Leben. So heißt es von unserm Rabbi: -vtan*' 12 ■'DT P2w« tnno ('na 'aio) '121 mb’ocxrr ib22 n-nx cpk min -PTabb mb^nn mbran ban-oi ->»2N yapn r-p“ rfn ibN ->b ■’Tn -wi2Pr bi2cs vcnn 121 mbi2«K2 (bK:2“QN) 'i2T ä**2:*2 S'^pnn®. Siehe auch und s"22P zur Stelle. 3) Es ist orientalischer Brauch, daß die Schüler zu den Füßen des Lehrers sitzen.