Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 51 (5.12.1853)
- Date
- 1853-12-05
- Page
- Seite 650 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225822-3225874--13557-3299886- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
650 Israeliten in den Dienst zu treten, daS sogenannte Dienstbotenbüchel abnahm und nicht wieder geben wollte, indem „er nicht gegen daS Gesetz handeln und zugeben könne, daß eine Christin bei einem Juden diene." Zn Galizien hatte sogar daS Verbot christlicher Heiligennamen, bei Vidirung von Pässen, zu Berat ionen geführt. Dieser Tage nun erschien in dem „Wiener Lloyd" ein den erwähnten Erlaß besprechender Artikel, der große Sensation erregte. So sonderbar es auch in unsrer zeitungöblasirten Zeit klingen mag, so ist eS nichts desto weniger unleugbare Wahrheit, daß jener Artikel einen wesentlich günstigen Erfolg aus die öffentliche Stimmung hatte. Es ist dieser Aufsatz mit Geist und Kühnheit, aber doch auch mit vielem Takte, mit unanfaßbarer diplomatischer Glätte geschrieben. Bei dem jüdischen wie nicht-jüdischen Publikum herrscht nur Eine Stimme der lebhaftesten Ueberzeugung. Wir sind so glücklich, manches Zeitorgan zu besitzen, welches die Judenanfeindung professionSmäßig und gewissenhaft betreibt; aber Alles ist mäuschenstille. Schade jedoch, daß eben in Folge des Aufsehens, daS jener Artikel erregte, noch an demselben Tage deS Erscheinens die ganze Auslage deS Lloyd vergriffen wurde, so daß außer den Abonnirten keines in die Provinzen gelangen konnte, während gerade da eine überzeugende Auseinandersetzung am Orte gewesen wäre. Der Versasser des Artikels Unterzeichnete weder Namen noch Chiffre, doch bei dem Eklat, den dieser machte, konnte das RedaktionSgeheimniß nicht lange ein solches bleiben, und ich begehe einerseits keine Indiskretion, wenn ich seinen Namen nenne, da er bereits offenkundig ist, während ich andrerseits mich verpflichtet sühle, bei Erwähnung jener Philippika dem Verdienste seine Anerkennung zu zollen. Der Verfasser ist vr. Hirschfeld, dessen Name bereits durch sein kühnes und erfolgreiches Auftreten gegen das Unwesen der Missionäre vor einigen Jahren in Pesth so populär geworden ist. Dieses Plaidoyer war der Natur, daß eine Erklärung darauf erfolgen mußte. ES ist eine solche erfolgt. ES erschien nämlich hierauf in der hiesigen „Presse" die Mittheilung „aus verläßlicher Quelle", aber von ihrem „Privatkorrespondenten" in Prag, daß der Erlaß apokryph, nur die Phantasie eines Korrespondenten der „deutschen Volkshalle" sei. Auffallend genug, daß man so lange ein falsches Gerücht nicht deSavouirte, welches Hunderttausende von österreichischen Unterthanen so wesentlich beschränken sollte, jedenfalls moralisch tief verletzte. So eben höre ich jedoch eine andre Version, und zwar von sehr glaubwürdiger Seite. Der Erlaß soll gerade nicht, wie die „Presse" meint, in der Phantasie eines Korrespondenten entstanden, aber auch nicht von der hohen Stalthalterei, sondern von einem untergeordneten Beamten ohne Wissen derselben ausgegangen sein. Ist dem so, dann muß eS Jeder bedauern, wenn ein Individuum, um etwa einer Privatneigung feines Herzens zu genügen, die gerechten und humanen Absichten einer wohlwollenden Regierung bis zu ihrem Gegentheile verkennen macht. Dem sei, wie ihm wolle, so dürfte jedenfalls ein authentisches Wort nach jeder Seite hin von guter Wirkung fein. Dr. K. Der Artikel im „Wiener Lloyd" lautet: Geehrtester Herr Redakteur! In die Abendbeilage des „Wiener Lloyd" vom 10. Nov. ist aus der „Deutschen Volkshalle" die Mirtheilung aus Böhmen übergegangen, daß die k. k. böhm. Statthalterei ckclo. 7. Oktober d. I. einen Erlaß veröffentlicht habe, des Inhalts, daß der in einem Dienstschreiben vom 22. September 1853 zur Sprache gebrachte „Uebelstand", daß die Juden ihren Kindern häufig christliche Heiligennamen beilegen, allerdings gegen die bestehenden Hofdekrete vom 12. November und 13. Dezember 1787 verstieße, in welchem letztem nämlich ein Verzeichniß von Vornamen, welche mit Ausschluß jedes andern Vornamens von den Juden gebraucht werden dürfen, kundgemacht worden ist. Die katholischen Seelsorger werben daher schon bei der Aufsichtsführung über die jüdischen Geburtsregister in die Lage kommen und Veranlassung finden, auf die Beseitigung gesetzwidriger Vornamen und die Einführung gesetzmäßiger zu dringen und bei Anständen gegen die „„Herstellung der gehörigen Ordnung"" die Anzeige an die politische Behörde zu erstatten." „Was daS Haltm christlicher Dienstboten bei Juden betrifft, so ist dieses durch mehrere alte Verordnungen verboten, welche durch eine a. h. Entschließung vom 7. Sept. 1818 auftecht erhalten wurden. Allerdings wäre es sehr wünschenSwerth, wenn eS der Geistlichkeit durch Belehrung und Ermahnung recht