Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 51 (5.12.1853)
- Date
- 1853-12-05
- Page
- Seite 648 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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«48 Aber die Freude sollte nicht lange dauern, denn gestern erschien im hiesigen Kreisblatte folgende landräthliche Bekanntmachung: Unter Bezugnahme auf die §§. 29. 33. Nr. 2. und 34 deS Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältniffe der Juden weise ich die Polizeibehörden an, wenn Juden auS dem Großherzogthum Posen nach dem diffeitigen Kreise ziehen wollen, sich daS Naturalisations-Patent und eine Bescheinigung der betreffenden Regierung des GroßherzogthumS Posen über die erfolgte Abfindung wegen ihrer Verpflichtung gegen diejenige jüdische Korporation, der sie bis dahin angehörr haben, vorzeigen zu lasten. Wenn der Anziehende diese Dokumente nicht besitzt, ist ihm die Niederlaffung zu versagen. Da ein armer Israelit nur selten eine der im §. 25 dieses Gesetzes angeführten Naturalisationsbedingungen besitzen dürfte, so wird wohl die Ueberfiedelung wieder seltener werden. SimonLevy. Oesterreichischer Kaiserstaat. fB&itn, 26. November. AuS Prag erhält die „Preffe", die auS verlässiger Quelle entnomurene Mittheilung, daß der vielbesprochene Erlaß der hohen böhmischen Statthalterei, welcher dett Juden verbietet, ihren Kindern gewisse Namen beizulegen, und ferner die Weisung enthielt, christliche Dienstboten zu ermahnen bei Juden keine Dienste zu nehmen, nur in der Phantasie jenes Korrespondenten der „deutschen Bolkshalle" bestanden hat, und daß weder dieser noch irgend ein Erlaß ähnlichen Inhaltes von der hohen böhmischen Statthalterei erlassen wurde. DFirn, 28. November. (Privatmitth.) Es ist mir auf kurze Zeit vergönnt gewesen Einsicht zu nehmen in eine Broschüre „die Stellung der Juden in Oesterreich", die, wie es auf dem Titelblatt heißt, „als Manuskript gedruckt" wurde und in den ersten Zeilen heißt es „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist." Nichts desto weniger glaube ich wird der Herr Verfasser nichts dagegen haben, wenn ich den Lesern Ihres Blattes ein kurzes Refume darüber mittheile. Obschon ich nicht weiß, was ich anführen soll, da die ganze Schrift werth wäre, unseren Glaudensbrüdern mitgetheilt zu werden als Trost, daß Männer leben, die für sie denken und wirken, und das in Wien, in der Stadt, der man nur Genußsucht zumuthet. Fragen Sie nach dem Verfasser dieser Broschüre, so ist eS derjenige, wie er sich in den Eingangszeilen zu erkennen giebt, der im Jahre 1843 „die Juden in Oesterreich. Leipzig. 2 Bände" herauSgab, es ist Herr Joseph Wertheimer, der so viele Verdienste in neuerer Zeit wieder um die Sache feiner Glaubensgenossen sich erworben. Der beiläufige Inhalt ist folgender: Im Eingänge weist der Verfasser nach, welch ein Unterschied. eS sei zwischen der heutigen Zeit und der Zeit, wo daS Buch „die Juden in Oesterreich" erschienen. „Unentschieden und in der Schwebe erscheint unS nur die Frage über die Gewährung der vollen und uneingeschränkten Staatsbürgerrechte gegenüber den vollen und uneingeschränkten Staatsbürgerpflichten — oder der Rückkehr in irgend einen Rest und Riederschlag der frühern Ausnahmegesetzgebung." — Der Verfasser weist dann nach, daß die Judenfrage nicht abhängt von der Art und Weise wie der Staat regiert wird, ob rein monarchisch oder konstitutionell, republikanisch h. Er weist dann nach, daß die Juden von Hause auS monarchisch gesinnt und stets treue Anhänger der Monarchie gewesen sind. Daher kommt eS auch, daß die Rabbiner und Seelsorger äußerst unbetheiligt in den Aufständen erscheinen und auch nicht über Einen ist ein Urtheil als Hochverräther gefällt worden. — Es ist auch nicht denkbar, daß die katholische Kirche ihren Einfluß zur Schmälerung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden anwenden sollte, heißt es ferner, nachdem die ausgezeichnetsten Päpste zur christlichen Duldung ermahnt haben, wie Papst Gregor IX., der 1235 das Verbot christliche Dienstleute und Ammen zu halten aufhob, ferner Nikolaus Hl., SirtuS V. rc. UebrigenS können auch die katholischen Geistlichen, die bisher mit der Beaufsichtigung der Schulen beauftragt waren, bezeugen, wie der Religionsunterricht der Juden den Geist reiner Sittlichkeit athme. Nun kommt der Herr Verfasser auf deu staatSwirthsch östlich en Standpunkt und weist nach, da Oesterreich weder an Geld noch an Geist Ueberfluß hat, so dürfe eS nicht die Kräfte Hinaustreiben und die Leute zur Auswanderung zwingen. Die Juden, I die den Handel betreiben, würden zum Theil dazu I gezwungen durch die äußeren Verhältnisse, andrerseits