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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-12-05 · Heft 50 (5.12.1853) · p. Seite 640

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 50 (5.12.1853)
Date
1853-12-05
Page
Seite 640 (sequence 10)
Language
German
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640 Hausen, Metz und Paris der Segensspruch: 2^73 “■ns 1?723 Bei den gewöhnlichen chronologischen Angaben heißt cs: Des l’Emancipalion des Israeliles en France... 60 Jahre. Wann werden dies die deutschen Israeliten in Wahrheit in ihrem Kalender anmerken können?? — Ein solcher Schematismus wäre auch für die deutschen und österreichischen Juden sehr nützlich, da er am Besten einen kurzen Ucberblick über die religiösen Verhältnisse und deren Gedeihen und Fortschrciten gewährt. Freilich ist dies nicht so leicht wie in Frankreich, wo die Konsistorialvcrfaffung eingeführt und die Eintheilung und Anordnung schon gegeben ist. Allein nach und nach ließe sich auch bei uns ein solcher gedrängter und genauer Schematismus entwerfen, besonders wenn die Rabbinen, Lehrer und Vorsteher dem Herausgeber desselben freundlich unterstützen möchten, was gewiß zu erwarten ist. In Mähren und Böhmen z. B. ist eine solche Arbeit nicht schwierig, weil durch das Landrabbinat und die Kreisrabbinate die dazu nöthigen Daten leicht zu erheben wären. Dasselbe ist auch von den größeren Gemeinden, Wien, Prag, Pesth, Triest u. dgl. der Fall. Nach und nach würde man den ganzen Stoff bewältigen und endlich von dem ganzen jüdischen Oesterreich einen lleberblick gewinnen. D. Oppenheim. Korrespondenz. Gin Stück aus dem Lehrerleben. (S ch l u ß.) Steele in Westphalen, im November. Eben haben Sie daS erbärmliche Lügen (gegen die Aussage deS Angeklagten) genannt, was sagen Sic denn jetzt? fragte der Präsident den N. H. Es wäre auch nicht wahr, antwortete dieserDa sieht sich der Vorsteher S. R. um und zeigt den zweiten Vorsteher, welcher sich im Zuhörerkreise befand, und bat den zu vernehmen, da dieser wiederholt gegenwärtig gewesen. Sofort wird dieser vorgerufen. Es machte einen strrchtbaren Eindruck, als dieser sich gegen den H. wandte und ihm ins Gesicht mit sichtbarer Indignation sagte: Nathan, kannst Du daS mit gutem Gewissen beschwören oder auf Deinen Eid nehmen, daß Du das nicht gesagt! Ich will Dir die Stelle auf der Schulbank zeigen, wohin Du noch dabei geklopft hast. Zu dem Richter gewendet ftrhr er fort: Ich habe ihn noch gefragt : WaS wollt ihr von dem Mann? Wenn er etwas begangen hat, waS ihn entehrt, so sagt es unS, dann können wir ihm ja noch kündigen, und da braucht ihr ihn doch nicht unglücklich zu machen! Darauf sagte dieser N. H. noch, das hätte er nicht nöthig; dazu wäre noch Zeit, wenn wir ihn zum Aeußersten zwängen. — Bleich, mit dem Bewußtsein der Bosheit auf dem Gesichte, stand nun der H. da, und auf die Anfrage deS Staatsanwaltes, ob jener Hrimann, der zweite Vorsteher, ein Verwandter von ihm sei, schreit er fast wüthend: Er ist rin Sohn von meinem Stiefbruder! Da lächelt der Staatsanwalt und sagre ihm, daS käme hier gar nicht in Betracht. Jetzt kam der Belastungszeuge W. vor, ein Mensch, der im Brode des Denunzianten steht. Die Frage, ob er zu dem Angeklagten im feindseligen Verhältnisse stände, verneint er, doch als er auf die Frage: ob er sich der Rede noch ganz genau entsinne, antwortet, daß er die ganze „Schwadronage" noch wiederholen könne, macht ihn der Präsident auf das Unpassende dieses Ausdruckes, der eben kein freundschaftliches Verhaltniß verriethe, aufmerksam. ES wird ihm auch noch vvrgehalten, daß er in abhängigen Verhältnissen zum dem Denunzianten stände, und als er dies bestreiten will, sollen die zu diesem Zwecke vorgcschlagenen Zeugen sofort vorgcrufen werden — da erst räumt er es ein. Es machte wohl auf Alle den widrigsten Eindruck. Die Denunziation bestätigt er. Hierauf kam ein gewisser Edmund Nachtigall, erster Komptorist auf hiesiger Glashütte vor. Derselbe erklärt entschieden, daß der Angeklagte auch nicht die geringste politische Anspielung gebraucht, was er mit gutem katholischem Gewissen beschwören könne, und cs könnte ihm auch nicht entgangen sein, da es ihm als Christ gewiß ausgefallen wäre, Derartiges in einer Predigt zu hören. Die beiden anderen Belastungszeugen wußten sich nichts mehr zu erinnern, wogegen die zwei anderen Enlastungszeugen (deren von über 20 vorgeschlagenen nur vier vorgeladen wurden) die Denunziation bestritten und mit Bitterkeit die Rachsucht und Bosheit des H. bestätigten. — Der Staatsanwalt erhob demnach die Anklage, obwohl er auf die Glaubwürdigkeit besonders deS N. H. „von vorn herein der Vertheidigung gegenüber verzichten wollte," stützte sich vielmehr auf das Zeugniß des W. und beantragte daS „Schuldig," indem er besonders hervorhob, daß ein Vergehen um so strafbarer sei, wenn eS von einem gebildeten Menschen begangen; doppelt strafbar, wenn eS von einem Lehrer geschehen, der seiner Jugend und Gemeinde mit der Gesetzachtung roranleuchten müsse; drei-

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