Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 50 (5.12.1853)
- Date
- 1853-12-05
- Page
- Seite 641 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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641 fach strafbarer aber, wenn die heilige Statte der Kanzel zur Tribüne mißbraucht sei. Der Vertheidigcr nahm dann das Wort. „Unter dem Eindruck der jetzigen Verhandlungen würde ich kein Wort zur Vertheidigung des Angeklagten verlieren, denn ich lese auS den Mienen des hohen Gerichtshofes: Er ist schon srcigesprochen! Aber Liese politische Denunziationen, welche gewöhnlich auS trüber Quelle stammen, muffen in ihrer ganzen Verächtlichkeit hier blosgcstcllt werden. Nicht der Angeklagte gehört auf die Anklagebank, solche Menschen (er zeigte dabei auf den H. und W.) die den Glanz und die Majestät in den schmutzigen Sumpf ihrer Leidenschaften herunter gezogen; die den König von feiner erhabenen Höhe ziehen, daß er ihrem Interesse diene; die diese ganze Denunziation blos als Deckmantel ihrer Rachsucht und Bosheit benutzt — das sind die Majcstätsbeleidiger — die gehören auf die Anklagebank! — Wir haben es verschmäht auf die Wirksamkeit des Angeklagten Zeugnisse bcizubringen! Ich schlage als beste Entlastungszeugen gerade jene Belastungszeugen 9!. H. und W. vor. Diese brüten schon seit Jahr und Tag den Angeklagten aus Amt und Ehre zu verdrängen, und, wie der große Dichter sagt: „sie gingen mit Bergen kreisen und — gebaren eine Maus!" Das Gehäfstge gehr schon aus der ganzen Sachlage hervor; denn nicht nur, daß Jemand denunzirt, der die Rede gar nicht selbst mirangehörr, und dieses fast ein Jahr nachher geschieht, möge man hier wohl erwägen, daß dies ein Vater thue, dem der Lehrer treu und redlich mehr als 10 Jahre seine Kinder erzogen und belehrt hat. Dann beleuchtete der Vertheidigcr die „schlecht ersonnene Phrase" noch vom juristischen Standpunkte und wies nach, daß darin — Falls sic auch wirklich vorgekommen wäre, nicht einmal eine Majestätsbelcidigung enthalten sei, und schloß seinen längern, glänzenden Vortrag mit nochmaliger Hinweisung auf jene 2 Belastungszeugen mit den Worten: Ich bitte nur noch den hohen Gerichtshof: ein Blick auf solche Zeugen und — der Angeklagte ist frei! Dieser zog sich kaum einige Minuten zurück und sprach den Angeklagten „gänzlich frei, auch wenn er jenen Ausdruck gebraucht." Mit welchem Jubel all die Zuhörer diesen Ausspruch begrüßten, welche Verachtung den Denunziant und seine Zeugen traf — ist kaum zu beschreiben. Doch der wackere F. wollte über solche Menschen keinen Triumph feiern und rutschte daher direkt von der Anklagebank per Eisenbahn nach Münster, seiner Heimath, und wollte so all den Festlichkeiten, die man zu seinem Empfange bereit? beschlossen, entgehen. « Aber ganz ging das doch nicht, denn als er 8 Tage spater zurückkehrte, wurde er dennoch festlich begrüßt. Besonders hatten die Kinder die Schule schön bekränzt und empfingen ihn diese schon an der Post mit nicht endenden Vivats. — Aber auäj seine Wohnstuben waren aufs Schönste geschmückt und durch zärtliche Fürsorge unserer wackeren Frauen fehlte es auch nicht an Wein und Kuchen, und bis spät in die Nacht empfing er die herzlichsten „Willkomms" und Glückwünsche. Anzeigen. C5T* Für die hiesige israelitische Gemeinde wird zum 1. Mai k. I. ein RcligionSlehrer, Schächter und Vorderer gesucht. Das Gehalt beträgt 100 Thlr. Pr. Crt. nebst freier Station und Schächrergeld. Es wird zugleich gewünscht, daß derselbe Privatunterricht in allgemeinen Elcmentarwissenschafren crthcilc, wodurch er sein Gehalt vorcheilhafr vernehmen kann. Rcflektirende wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse franko wenden an Den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Mirow in Mccklcnburg-Strelitz. Die ältere jüdische Gemeinde zu Liegnitz beabsichtigt einen Prediger anzustellen. Reflektanten, welche die Univerfitär besucht und die Fähigkcir haben, rabbinischc Funktionen auszuüben, belieben ihre Zeugnisse so wie ihr ourrieulum vitae an den Vorstand franko cinzusenden, worauf weitere Mittheilungcn erfolgen werden. Die Stelle soll mir einem Gehalt von 500 Thalern dotirt werden. Liegnitz, den 28. Oktober 1853. Der Vorstand der älteren jüdischen Gemeinde. Es wird sofort bei hiesiger jüdischen Gemeinde ein Religionslehrer, der gleichzeitig als Schächter und Vorbercr zu fungiren har. gesucht, bei einem Jahrgehalr von 80 Thlr. Derselbe hat sich eine Prüfung beim Landesrabbincr zu unterwerfen. Hierauf Reste kürende wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorstand der israelischen Gemeinde. Samuel Burchard. Gerfon Burchard. Neu-Bukow in Mecklenburg-Schwerin, den 10. November 1853.