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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-11-14 · Heft 47 (14.11.1853) · p. Seite 595

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 47 (14.11.1853)
Date
1853-11-14
Page
Seite 595 (sequence 7)
Language
German
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595 feit bei dieser Angelegenheit ob. Die Statthalter der betreffenden Kronländer rathen den Petenten ab. Sie meinen, Se. Majestät habe bereits dem wiener Vorstande seine WiUenSmeinung mitgetheilt und die offiziellen Blätter haben die Erörterungen darüber gebracht. Ja, wie ich höre, soll der Statthalter von Galizien direkt eS verboten haben. Nichts destoweniger glauben die Herren Sr. Majestät das Gesuch zu Füßen zu legen, weil es sonst heißen könnte, die Juden Böhmens, Mährens rc. kümmern sich nicht um ihre Lage und find mit allem zufrieden. Es finden daher jetzt Berathungen statt, was zu geschehen habe. Vorige Woche erschien eine Kundmachung von Sette der Statthalterei in Betreff der Wahl zur niederösterreichischen Handelskammer, und da heißt es unter Anderm,daß das aktive und das passive Wahlrecht habe, wer im Vollbesitze aller politischen und bürgerlichen Nechte ist. Es wurden daraus Reklamationen gemacht, ob Juden gewählt werden dürfen, zudem glaubten auch diejenigen, die bereits zur Handelskammer gehören — und es sind drei bedeutende Kapazitäten, ich nenne bloS Brandeis-WeikerSheim, E. Wertheim, E. v. Hosmansthal, W. Boschan rc. — ihr Mandat niederlegen sollen. Der Herr Statthalter erklärte aber, daß dies nicht mit dem Gesetze beabsichtigt sei die Juden auszuschließen, und es erschien dann die Erklärung, der Wahlmodus habe vor sich zu gehen, wie im Jahre 18öO. ES fteut mich zugleich Ihnen mitzutheilen, daß Herr Wilhelm Boschan zum Vorsitzenden bei der neugebildeten nieder-österreichischen Eökomptedankgesellschaft gewählt wurde. ES ist daS einer der geachtetsten Kaufleute, er gehört zu jenen ehrenha,tcn, biederen Charakteren, wie sie sehr selten zu finden sind, und nicht umsonst zeichnet ihn daS Vertrauen seiner Mitbürger bei jeder Gelegenheit aus. Ich nenne Ihnen nur einige seiner Äemter. Er ist Mitglied des Gemeinderathes der Residenzstadt (eS befindet sich außer ihm noch ein Jude im Gemeinderathe, Herr Heinrich v. Wertheimstein), Repräsentant der israelitischen KultuSgemeinbe, Mitglied der Handelskammer, Mitglied der Sparkasse rc. Obschon ich die Sache ohne allen Werth halte und ihr keine Bedeutung zumesse, so glaube ich doch Ihnen berichten zu müssen, daß Herr Leidersvors sich damit herumträgt, ein Seminar für Lehrer und Rabbinatökanditaten zu bilden. Ich lege um so weniger einen Werth darauf, weil an der Spitze eines derartigen Unternehmens ein Mann der Wissenschaft stehen müßte, mit hohlen, leeren Phrasen ist da nichts gethan. Ich gestehe austichtig, eS ist daS überhaupt ein Unglück, daß die Spekulation sich auch auf dies Gebiet geworfen hat. Ich komme vielleicht noch einmal darauf zurück. UebrigenS besteht für Lehrer ein PräparandenkurS, und es müßte sich erst zeigen, daß für daS neue Institut größere Kapazitäten in der Pädagogik gewonnen wurden. Dänemark. Friedrrchsfikadt, im Oktober. (Privatmitth. Gleichsam, wie ein Bergmann dem andern „Gut Glück!" zuruft, so hört man unter den hiesigen Juden sich gegenseitig begrüßen. Nach der für daS Herzogthum Schleswig geltenden Gesetzgebung sind die Juden sowohl der Aufenthalt daselbst als der Ausübung von Erwerbszweigen u. s. w. wesentlichen Beschränkungen unterworfen, wozu namentlich gehört, daß eS ihnen der Regel nach nur erlaubt ist, sich in Friedrichsstadt aufzuhalten, während sie, um sich in anderen Städten des HerzogthumS niederlassen zu können, einer speziellen allerhöchsten Konzession bedürfen. Schon im Jahre 1840 ist eS beabsichtigt worden, diese Beschränkungen zu beseitigen, indem der damals einberufenen Ständeversammlung ein Entwurf zu einer Verordnung für die Herzogthümer Schleswig und Holstein betreffend die Verhältnisse der mosaischen Glaubensgenossen vorgelegt wurde. Wider mehrere darin enthaltene Bestimmungen sprach sich indessen die Majorität der Ständeversammlung aus, aber nach einer allerhöchsten Resolution vom 29. April 1842 wurde allergnädigst verfügt, daß eine allgemeine Regulirung der Verhältnisse der Juden in den Herzogthümern einer nähern Erwägung Vorbehalten, und daher wurde der Entwurf nicht zum Gesetz erhoben. Der gegenwärtig tagenden Provinzialständeversammlung ist wiederum ein Entwurf vorgelegt, nach welchem sich die Juden mancherlei Freiheiten zu erfreuen haben, und dürste dies um so mehr mit der Gerechtigkeit übereinstimmen, als die Juden durch die neuere Gesetzgebung der Wehrpflicht unterworfen worden sind, und man es unzweifelhaft als einen auf der Billigkeit beruhenden Grundsatz anerkennen muß, daß derjenige, wel-

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