Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-11-14 · Heft 47 (14.11.1853) · p. Seite 594

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 47 (14.11.1853)
Date
1853-11-14
Page
Seite 594 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225822-3225870--13497-3299822
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

594 um so schöner, da fast Alle für das Gesuch des Bittstellenden stimmten. Der Kampf zwischen der streng orthodoxen und der reformirten Partei ist hier bei der Anstellung eines neuen Rabbinen zur Flamme aufgelodert. Erster«, besonders die fnan ob, will einen „Wohllerner," bei dem sie sich in den schwierigen Stellen des Talmuds Rath erholen könnten, und der den alten Glauben aufreckt erhalten soll. Letztere aber einen talmuvisch akademisch gebildeten Mann, der durck seine feurigen, begeisternden Worte die gesunkene Religiosität wieder beben und die in Zwist geralhenen Gemüther aussöhnen soll. Aber die orthodoxe Partei geht mit allen Ränken zu Werke. Da ihr Wunsch an dem kräftigen Willen der Gegner scheitert, so sucht sie ihr Heil bei der Regierung! — In einer Eingabe an dieselbe will sie klar machen, wie alle Neuerungen der Religion stets revolutionäre Ideen erzeugt haben, und daß die Orthodoxie allein die Stütze der Regierung sei. Mit allen möglichen grellen Farben schwärzt sie ihre Gegenpartei an, um sich die Hegemonie zu verschaffen. O Menschen! Menschen! wozu wendet Ihr euren Glauben an! andere Herzen zu kränken, eure Brüder zu verleumden und euch selbst zu erniedrigen. Glaubet Ihr etwa, daß ein orthodoxer Rabbine im Stande ist dem sortrauschenden Strome, der Zeit Einhalt zu thun; dem ringenden Geiste Feffeln anzulegen? Ihr täuschl Euch! Rur das freie, kräftige Wort vermag dem Geiste zu genügen; mehr als alle alten Schriften sendet es stammende Blitze in daS Innere des Menschen, die zünden und durch ihre Gewalt daS verzagte Herz wieder neu beleben und erwärmen. Darum können Männer der Vorzeit der Jetztzeit nicht genügen; nein Männer müsien es sein mit tief religiösem Gefühl, mit feuriger Beredtsamkeit aber ohne finstere Vorurtheile, die das gesunkene Judenlhum wieder Heden können. Wahrend die alten Rabbinen streng den Zaun deS Glaubens, der daS köstliche Kleinod, die Religion, umringet, bewachten, ließen sie ruhig die zarten Pflanzen benagen und den schönen Garten selbst darniedertreten! und diese Zeit deS finstern Hasses wollt Ihr wieder zurückrufen? N. K. Oesterreichischer Kaiserstaat. ZVien, im November. Die „Oesterr. Korresp." schreibt: „Wie in öffentlichen Blättern, welche in der Lage waren, mit Sachkenntniß auszusprechen, bereits erwähnt wurde, war die kaiserliche Verordnung, vom 2. Oktober d. I. über die provisorische Wirksamkeit der vor dem Jahre 1848 bestandenen, die Besitzfähigkeit der Jsraeltten beschränkenden Vorschriften durch die abweichenden Ansichten, welche bei den Gerichten in der Beurtheilung von BesitzübertragungSfallen vorgekommen waren, nothwendig geworden, und in so fern eine natürliche Folge der Verhältnisse, wie sie einerseits durch die Grundrechte und die RechtSverfassung, andrerseits durch deren Aushebung mittelst der Patente vom 31. Dezember 1851 herbeigesührt worden waren. Eben darum trägt sie auch den Charakter einer provisorischen Verfügung und setzt weiter eine definitive Regelung der Rechtsverhältnisse der israelitischen Bevölkerung in Beziehung auf ihre bürgerliche Stellung und namentlich deren Fähigkeit zum Erwerb von Grundeigenthum voraus. Wie wir vernehmen, dürste diese in naher Zukunft erfolgen, und eine aus Abgeordneten der betheiligten^ Ministerien zusammengesetzte Kommission zusammentreten, um die Berathung über die definitive Regelung der gedachten Verhältnisse zu pflegen, und die Anträge zur endlichen Lösung dieser Frage vorzubereiten. Wir sind überzeugt, daß die k. k. Regierung bei der Erledigung dieser Angelegenheit mit Hinblick aus die diesfalls in den einzelnen Kronländern obwaltenden sehr verschiedenartigen Verhältnisse, den allseitigen Rechten und Interessen eine eben so gerechte als durchaus wohlwollende Würdigung angedeihen lassen werde." —. Die „Gerichtszeilung" veröffentlicht zur kaiserlichen Verordnung vom 2. Oktober 1853, die Besitzsähigkeit der Israeliten betreffend, alle für die einzelnen Kronländer bis zum Jahre 1848 in dieser Frage erflossenen Anordnungen. Nach dieser Zusammenstellung war den Israeliten in Niederösterreich schon im Jahre 1827 ausnahmsweise gestattet, für Fabriksbetrieb den grundbücherlichen Realitätenbefitz gesetzlich zu erwerben. Wien, 7. November. (Privatmitth.) Seit einigen Tagen weilt hier eine böhmische (darunter Herr v. Lämmel und Herr Frankl) und eine mährische Deputation, die Herren Rabbinen Schmied! aus Proßnitz und Weiße aus Papa, die im Namen der Israeliten ihrer Kronländer eine Audienz bei Sr. Majestät erlangen wollen. Es waltet eine Eigenthümlich-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.