Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 46 (7.11.1853)
- Date
- 1853-11-07
- Page
- Seite 586 (sequence 10)
- Language
- German
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586 а) Lautes Sprechen (Tonsprache). d) Lesen sowohl in allen Gattungen deutscher als auch hebräischer Typen. c) Schreiben, sowohl deutsch als hebräisch. б) Religion und biblische Geschichte. e) Rechnen. f) Grammatik und schriftliche Aufsätze. g) Naturgeschichte. h) Naturlehre. i) Kenntnisse der Gewerbe und der Ockonomie. L) Kenntnisse der vaterländischen Geographie und eine gemeinfaßliche Darstellung der vaterländischen Geschichte. I) Zeichnen. w) Außerdem erhalten die Mädchen einen ihrer eigentlichen Bestimmung angemessenen Unterricht in weiblichen Handarbeiten und Anleitung zur Führung und Verwaltung eines geordneten Hauswesens. §. H. Auf die moralische und religiöse Ausbildung der Zöglinge wird die vorzüglichste Rückficht genommen, und sobald die Fassungskraft derselben es möglich macht, darauf emfig hingewirkt; zu welchem Ende auch die zweckmäßig eingerichteten Bet- und Andachtsstunden pünktlich eingehalten werden. §. 7. Da fast alle renommirten Taubstummenlehrer Deutschlands mit dem berühmten Heinecke, dem Gründer der deutschen Schule des Taubstummenunterrichts übereinstimmen, daß die Tonsprache unumgänglich nothwendig zur geistigen Entwickelung des Taubstummen sei; so werden nur Zöglinge in einem solchen Alter ausgenommen, wo deren Sprachorgane noch biegsam und zur Hervorbringung deutlicher und vernehmlicher Laute geeignet find, und es ist demnach das Alter vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 12. Jahre festgesetzt. §. 9. Für die Aufnahme eines Zöglings bemittelter Eltern aus allen Kronländern ist der jährliche Betrag von 200 fl. C.-M. festgesetzt, welcher in vierteljährigen Raten der Anstalt im Vorhinein zu entrichten ist. §. 10. Taubstumme armer Eltern werden nur auS jenen Kronländern unter Beibringung eines legalen ArmuthszeugnisseS unentgeldlich ausgenommen, welche jährlich eine zugeficherte Beisteuer von 200 fl. pr. Zögling dem Institute zukommen lassen, so wie bisher aus dem Krvlande Mähren 5 Zöglinge unentgeldlich ausgenommen wurden, weil der mährische Landesmassafond den jährlichen Betrag von 1000 fl. leistet. §. 17. DaS Verbleiben eines Zöglings in der Anstalt ist in der Regel auf 6 Jahre festgesetzt, und ist nur ausnahmsweise durch besondere Umstände auf 1 oder höchstens 2 Jahre zu verlängern. §. 19. Die Sorgfalt um das Wohl der Zöglinge wird sich auch nach Möglichkeit auf diejenigen erstrecken, welche bereits aus-dem Institute getreten find, jedoch noch in, oder nicht fern von dem Orte desselben fich befinden. Es wird von Zeit zu Zeit ihr Verhalten und ihre Behandlung, wenn fie als Lehrlinge bei hiesigen Meistern untergebracht find, vom Direktor nachgesehen, und ihnen jeden Sonntag von demselben ein Wiederholungsunterricht ertheilt werden. War mir so hier eine Anstalt erschienen, die innerhalb der ihr von den Verhältnissen gegebenen Grenzen allen Ansprüchen genügt: so lernte ich in der Kind erbewahranstalt des Herrn Leidesdorf und seiner trefflichen Gattin geborne Arnheim aus Dessau gediegene Bestrebungen kennen, die noch zu weiterem WachSthum bestimmt scheinen. Diese Anstalt wird größtencheils von einem Vereine erhalten, an dessen Spitze der verdienstvolle Herr Joseph Wertheim steht. Was die Erfolge der Anstalt betrifft, die von circa 100 Kindern durchschnittlich besucht wird, so find fie in der Thal ganz vortrefflich. Die Kinder sangen eine große Masse kleiner geistlicher und weltlicher Lieder, die dem Kindesalter entsprechen, namentlich solche, welche an gewissen Stellen mit Hand- und Fußbewegungen begleitet werden, sagten eine Reihe von hebräischen Vokabeln auf, tanzten, ererzirten, turnten, spielten sehr niedlich, auch wurden mir mancherlei kleine Handarbeiten, Geflecht ff. gewiesen, die sie verfertigen. Als eine Hauptpflicht für den Verein erkennt man aber die Beschaffung eines größern Lokals, theilS um eine größere Zahl Kinder aufnehmcn zu können, theils insonders den Saal betreffend bei schlechtem Wetter. Bei dem Neubau einer Synagoge in der Leopoldstadt könnte dies berücksichtigt und ein schönes Lokal für die Kinderbewahranstalt beschafft werden. Herr Leidesdorf wird dann gewiß dieselbe zur schönsten Höhe bringen. (Fortsetzung folgt.) Auszüge. Der Ghetto in Rorrr. (Fortsetzung.) Hier hatten also die Hebräer einmal einen glücklichen Griff in die Tombola gethan, aber weil'S ein Lotterie-