Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 46 (7.11.1853)
- Date
- 1853-11-07
- Page
- Seite 580 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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580 Klein'schen Jahrbuches vertheilt; dasselbe enthält vortreffliche Beiträge, von welchen besonders eine Biographie Oppenheimers von Dr. G. Rießer' und die Sagen von Tendlau hervorzuheben find. Das Buch ist um so mehr zu empfehlen, da demselben ein Bändchen deS neuaufgelegten und vielfach verwerten Kleinscheu MuseumS gratis beigegeben wird. DaS Museum erscheint in einigen Wochen und wird den Abnehmern deS Buches zugesendet. — Die Auswanderung vieler unserer Glaubensgenossen nach AmeriKr dauert noch immer fort und liefert Baieru insbesondere ein starkes Kontingent hierzu; GorleS Segen folge ihnen in die neue Welt! — Zuletzt noch die literarische Mirtheilung, dass in den letzten Tagen in Gießen die zweite Auflage deS Auerbach'schen Lehrbuches der israelitischen Religion erschien. Dasselbe führt den vielversprechenden Titel: „Lehrbuch der israelitischen Religion nach den Quellen bearbeitet mit sehr wichtigen erläuternden Anmerkungen für Eltern, Lehrer, angehende Theologen ic." DaS Buch verrärh allerdings viele Belesenheit. und ist auch die Anordnung eine gute; allein wir befürchten, daß eS des Guten zu viel bietet; eS läßt nenn rnt, vra m'ys, «ay», NLpi« 3c. k. nicht unberührt; auch sollte ein Vorwort über die Anweisung der Gebrauchsweise deS Buches nicht fehlen. Bei alle dem enthält daS Buch reiches Material, wodurch eS anregend und nützlich wird. Eine (S. 96) Hinweisung auf Tb ■f» 157, 8 muß unangenehm berühren, indem selbst die allerneueste StaatSmarime politische Denuntiation verwirft. Da das Buch keinen Anspruch auf ein Schulbuch der Jugend macht, so können wir eS allerdings jungen Theologen empfehlen, da eS des Guten viel enthält. Hannover, 27. Oktober. (Privatmitth.) Wie wenig fich in den Maßnahmen gegen die Juden ein bestimmtes Prinzip erkennen läßt, war wiederum neulich in Oesterreich zu ersehen. Dort, wo der Kaiser ritterlich genug ist, daS Verdienst einzelner Juden, wie das deS bekannten Rabbiners Joseph Schwartz und eines jüdischen Wachtmeisters zu würdigen, wird der Ankauf der unbeweglichen Güter für die Juden auf die beschränkenden Normen, wie fie vor 1848 bestanden haben, zurückgeführt, wodurch die politischen Rechte unserer Glaubensgenossen bedeutend verkümmert werden. In der jüngsten Zeit hat man fich überhaupt wieder in den verschiedenen deutschen Ländern mit den Israeliten vielfach zu schaffen gemacht und in der Regel Bestimmungen getroffen, die keineswegs für diese günstig find. So müssen in Kassel, wie diese Blätter bereits gemeldet haben, die Juden, welche ausländische Handlungsdiener und Lehrlinge seit 1848 ohne DiSpenS in ihre Dienste genommen haben, die Dispensgelder nachzahlen und Mecklenburg- Schwerin bestimmt eine Ministerialverfügung über die fremden bettelnden Juden, daß fie, wenn fie fich ohne Grenzvisa im Innern deS Landes betreffen lassen, an das nächste großherzogliche Amt abzuliesern find. Von dort find dieselben im Falle höherer Verdächtigkeit ohne Weiteres in daS Landarbeithaus zu befördern, im Falle minderer Verdächtigkeit dagegen, bei Einsendung ihrer Papiere und eine über ihre persönlichen Verhältnisse aufgenommenen Verhandlung, dem Landarbeitshause anzubieten, und bis zu dessen Entscheidung in Haft zu behalten. Auch in unsrer Nähe in Hameln ist unlängst ein Fall vorgekommen, der für die Juden von Bedeutung ist. Ein preußischer Jude, gegen dessen Qualifikation sonst nichts vorliegen soll, hatte die Absicht, fich daselbst niederzulaffen und zu verheirathen; nachträglich aber wurde von dem dortigen Magistrate die Ansicht aufgestellt, daß er hierzu noch einer besoudern Erlaubniß der Regierung auf Grund des vormärzlichen JudengesetzeS bedürfe. Wie eine solche Ansicht zu begründen steht, ist freilich nicht klar, da unser LandeSversassungsgesetz eine Beschränkung der Rechte wegen der Religion nicht mehr kennt und die Städteordnung nebst Statut in den Bedigungen für Aufnahme in die Gemeinde ebenfalls keinen Unterschied macht. Der Magistrat in Hameln müßte denn der Ansicht sein, daß mit dem Jahre 1848 nur die inländischen Juden emanzipirt worden find, die ausländischen dagegen noch immer den vormarzlichen Gesetzen unterliegen. So viel wir indeß wissen, ist die Ansicht des gedachten Magistrats auch in den übrigen hannoverschen Städten isolirt geblieben und eine weitere Erörterung dieser allerdings für die Juden besonders wichtigen Frage, durch welche aber auch die Selbstständigkeit deS Gemeinwesens überhaupt sehr leidet, ist jedenfalls wünschenswerth. — Diesen Thalsachen gegenüber ist es erfreulich, von dem Benehmen deS Landtages zu Weimar in Rücksicht auf die Israeliten Kunde zu geben. Die Kaufmannschaft von Eisenach hatte sich nämlich, durch eine klägliche Furcht von der