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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-10-31 · Heft 45 (31.10.1853) · p. Seite 574

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 45 (31.10.1853)
Date
1853-10-31
Page
Seite 574 (sequence 10)
Language
German
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574 Auszüge. Der Ghetto in Rom. Die „Augsb. Allg. Zeitung" enthält eine Reihe von Artikeln über ,,kcn Ghetto und die Juden in Rom." Wir übergehen die Expektorationen des Verfassers, so wie die historischen Referate, und heben nur speziell über Len Ghetto Folgendes heraus. Das Schicksal der Juden Roms, die unter den Päpsten bald bedrückt, bald erleichtert waren, entschied sich unter der Regierung Panl's IV. Dieser Neapolitaner aus dem fanatischen und gewaltthätigen Hause Caraffa, Theattner, Inquisitor, Begründer der Marrerkammern und der Zensur in Rom, ein schonungsloser Reformator von eiserner Härte, war kaum auf den päpstlichen Stuhl gelangt, als er im Jahre 1555 die Bulle Ouiu ninus absurdum erließ, welche die Stellung der römischen Iudenschaft regelte. Er widerrief alle früheren Privilegien oder Erleichterungen, welche die Hebräer genosicn hatten; er untersagte ihren Aerzten Christen zu behandeln, verbot ihnen jegliches Gewerbe und Handwerk, den Kauf unbeweglicher Güter; er vermehrte ihre Tribute und Abgaben, und untersagte ihnen Len Verkehr mir Christen. Selbst den Titel von, welchen einzelne Juden nach spanischer und porttrgiefischer Sitte stch beilegten, verbot er. Sie völlig von Len Christen zu scheiden, legte er den Juden auf, sich außerhalb des Ghetto nicht anders sehen zu lasten als mit einem gelben Hut und mit einem gelben Schleier, jener für den Mann, dieser für das Weib. Endlich errichtete Paul IV. den Ghetto oder Judcnzwinger. Dis auf seine Zeit hatten die Juden, die, wenn auch nicht ausgesprochene Freiheit, überall in Rom zu wohnen; natürlich wohnten sic sehr selten in der Mitte der Stadt, noch unter den Christen zerstreut, sondern hielten sich bei einander in dem Trasrcverc und an dem Flußufer bis zu der Brücke des Kaisers Hadrian. Nunmehr wieS ihnen der Papst nach Art der Venezianer ein streng abgcsperrtes Quartier an, welches wenige enge und ungesunde Snaßcn unmittelbar an dem Tibcrfluß umfaßte, und von der Brücke Quattro Capi bis zu dem heurigen Platz der Thräncn reichte. Mauern oder Thore, welche bewacht wurden, sperrten das Judenviertel. Man nannte cs zuerst vicus Judaeoruin, dann kam der Name Ghetto dafür auf, der nicht mit der venezianischen Benennung Oiuäeeca zusammenzuhängcn scheint, und wahrscheinlich auS dem talmudischcn Wort 6iret gebildet ist, welches Absonderung heißt. ES war am 26. Julius des Jahres 1556, daß die Juden Roms in diesen Ghetto zogen, weinend und seufzend, wie ihre Vorfahren, da man sie in Gefangenschaft führte. Es war also Paul IV. Caraffa der grausame Pharao für die Juden Roms, welcher sic in den scheußlichen Kerker des Ghetto zusammendränzte, und sie nunmehr all den Uebeln ausfetzte die aus dem Mangel an Raum und aus der niedern Lage der Wohnungen am Fluß entspringen mußten, und diese Ucbcl waren Seuchen und das Fieber und ein ganzes Heer rgdptischer Plagen, deren Schrecken in Wahrheit schwer zu beschreiben sind. Als nun Caraffa im Jahre 1550 starb, und das römische Volk seine Wuth an dem Todtcn auszulassen ausstand, das Haus der Inquisition plünderte, die Minerva, das Kloster der Dominikaner stürmte, die Bildsäule des Papstes zerschlug und deren Kopf mit der Papstkrone durch den Koch schleifte, sah man auch die Juden, furchtsame Menschen, die sich an den Revolutionen selbst zur Zeit des Cola de' Rienzi nie betheiligt halten, aus ihrem Zwinger hervorkommen und Flüche und Koth auf das Andenken des Caraffa werfen. Welchem Schicksal aber die Juden Roms nach Einführung der neuen Ketzcrtribunale der Inquisition entgegcngingen, wird derjenige wohl wissen, welcher mit der Geschichte jener Zeit bekannt ist. Viele Juden verbrannte man auf dem Platze der Minerva, wo die Auto da i'c’s gehalten wurden. ES war die fürchterliche Zeit, da man auch Giordano Bruno lebendig verbrannte. In den Ghetto cingczvgen, waren die Juden also in fremdes Eigcnrhum eingezogcn. Denn die Häuser des Viertels gehörten Römern; auch angesehene Familien der Nobili wohnten da, wie die Boccapaduli. Ausziehend, blieben diese Eigcnthümer, jene Mieiher. Weil aber die Juden für immer in jene Straßen eingcspcrrt wurden, mußte sich deshalb auch ein dauerndes Micthverhältniß fcststcllen; denn ohne dasselbe konnte sich für die Juden zweierlei Noth ereignen: Obdachlosigkeit, wenn cs dem Eigcnthümer einsicl, dem hebräischen Mielher die Wohnung zu kündigen, unerträgliche Verschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, wenn er darauf versiel den Micthzins zu steigern. Es forderte also der Charakter des Ghetto als eines bleibenden Judenzwingers von selbst eine unumstößliche Regelung der Micthsverhältniste, und so entstand das Gesetz, welches vcrordnete: die Römer bleiben im Eigenthum der an die Juden vermierheren Häuser, aber die Juden sind im bleibenden Besitz der Mielhe und haben die Häuser in Erbpacht; niemals darf dem jüdischen Einwohner die Mierhe gekündigt werden, sobald er den

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