Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 44 (24.10.1853)
- Date
- 1853-10-24
- Page
- Seite 562 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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562 ganzen Unmittelbarkeit rascher AuffaffungS- und glücklicher Zusammenstellungsgabc gerichteten Handels- und Wuchergcist. Reiche Juden waren nicht selten, zeigten sich den Herzogen in Geldangelegenheiten überaus willfährig, erschwerten aber des hohen Zinses wegen den Schuldnern dir Aussicht, sich ihrer Verpflichtung zu entledigen. Die Besorgnisse der Bürger zu Glogau wegen der den Juden in.einem Fricdensbriefe des Herzogs Johann 1407 ertheiltcn Freiheiten suchte dieser durch einen Vcrwahrungsschein (Revers) zu beheben, in welchem dem Rarhe und der Gemeinde der Stadt die Versicherung errhcilr ward. Laß durch die dem Friedensbriefe gegen den Juden Abraham und andere Juden und Jüdinnen cingcgangenen Verbindlichkeiten, Zusagen und Gelöbnisse den Bürgern das Stadtrecht und alle Theile ihrer Rechte keinesweges beeinträchtigt, alle Verbrechen und aller Unfug der Juden und Jüdinnen nach dem Sradtrechtc gerichtet werden, kein Bürger in Glogau der Juden wegen von den Herzogen oder deren Anwälten Gewalt oder Noth leiden, sie (die Bürger) vielmehr in ihrem vollen Rechte ohne Arg belassen werden sollten. Heinrich IX. bekennt 1418 in einem Schuldbriefe dem Juden JvnaS nach gehaltener Abrechnung noch 385 Mark zu schulden; die Herzoge Heinrich der Aeltere und Heinrich der Jüngere 1422 von Jonas und Jakob in Kotzcnau 45"/a und 1423 von Jonas und Josmann 37 Mark als Darlehn enrpfangen zu haben. He^og Wenzel zu Schwiebus verspricht 1423 den Mannen des Glogauer Weichbildes und den Bürgern der Sradr Glogau am Theile seiner Brüder sie von Christen und Juden lösen zu wollen, an die sie von seinen Brüdern verpfändet waren oder bei denen sie (die Mannen und Bürger) für seine Brüder und die Fürsten vom teschenscheu Aniheil gut sagen würden. — Auch der Stadtrath zu Glogau sah sich 1423 gemüßigt, von dem Juden Baruch 12 Mark prager Groschen und nachträglich noch 30 ungarische Goldgulden zu borgen, um die Schuld des Herzogs Wenzel zu bezahlen. Ein auffallend günstiger vom Herzog Bolko und seiner Gemahlin Elisabeth, Besitzern der andern Hälfte von Glogau im Jahre 1440 ertheilter Freibrief bestimmt in Ansehung der Lafigen Judcnschaft, des Juden Lazar in Schweidnitz und des Abrahams und Meyers zu Breslau, daß sie 1) innerhalb 10 Jahren Leibes und Gutes sicher seien; 2) daß, mögen sie, in welchem Stadttheile sie wollen, ihr Geld ausleihen und es wieder einnehmen, nach ihrem jüdischen Rechte, beides um Hauptgut und Wucher (Kapital und Zinsen) von Niemand Noth leiden sollen, ihnen vielmehr von den Gerichten dazu verhelfen werde; 3) daß'sie jährlich 30 Gulden Zins erlegen, sonst aber befreit sein sollen von alle Bede, Beschwerniß oder Anleihe; 4) daß sic die znm Burglehn gehörenden Gassen, in welchen sie wohnen, in den Grenzen, als sie von Alters her gewesen find, einnehmen, darin Häuser und Höfe bauen, solche verkaufen und versetzen können, diese Gaffen aber von allem Zins und Geschoß frei sein sollen; 5) daß Niemand die Juden oder Jüdinnen vor einiges Gericht bringen, noch sic verbürgen sollen, weder in Städten noch Dörfern, außer in der Stadt, in welcher sie wohnen, allda sollen sie vor dem fürstlichen Hauptmann und vor der Schule nach ihrem jüdischen Gebrauch dem Rechte stehen. Wollte sie Jemand beschuldigen, so soll der Jude gerichtet werden auf dem Schulplatze (Schulringe) der Juden und den Eid so leisten: Wessen mich der oder die beschuldigt oder Schuld giebt, dcß bin ich unschuldig, so wahr mir Gort (mein Herr) helfe! <>£>• BreSlau, den 25. September. Erlauben Ew. Hochwürden mir heute einige Details für Ihre schätzbare „Zeitung des Judenrhums," über die hiesigen Altenkultus Synagozenangelcgcnhciten mitzutheilen. Wie bekannt, zählt diese Partei 15 Synagogen, einige davon, namcnlich die Land-Liffaer- und Zülzer- Synagvgen zählen ihr Entstehen seit beinahe 200 Jahren, die anderen aus kürzerer Zeit. Der längst gehegte Wunsch, eine vereinte Gemeindesynagoge als Grundeigenthum, statt deren zu erbauen, ist zufolge der obwaltenden Kultusverhältnisse nun ganz außer Acht, sonach sind diese Lokalien keineswegs Eigenthum der Gesellschaften. Zudem sind Solche nur den gewöhnlichen Prioatwohnungen ähnlich, so daß außer der Synagoge „zum Tempel" genannt, welche wohl 400 Personen faßt, die anderen nur zu 100 bis 150 Personen fassen. Seit einigen Jahren erscheinen mehrere dieser kleineren im Auffchwung, denn durch viele Mühe und Kostenaufopferung religiös gesinnter Männer werden diese gemictheten Lokalien erweitert und die Einrichtungen derselben durch möglichst große bogenförmige