Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 44 (24.10.1853)
- Date
- 1853-10-24
- Page
- Seite 561 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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561 Friede, den er an ihm gebrochen hat, oder thät er Ungerichte an ihm, die Strafe wär Geldbuße. In einem Privilegium vom 12. April 1345 erthcilen die Herzöge Wenzel und Ludwig von Liegnitz den Bürgern daselbst die Erlaubniß, die Grabsteine von dem Judenfriedhofe wegzuführen zum Aufbau der Stadtmauern. ES war in Glogau streng untersagt, einem Juden einer Wittwe oder Nonne Erbe zu verreichen, weil, wie eine magistratualische Verordnung besagt, von solchen Leuten der Stadt wenig Recht geschehe. Dazu waren die Juden in ihrem Aufenthalt auf die alte und neue Odergaffe, den Burgfrieden, den Schulplatz und den Judenmarkt beschränkt und ausdrücklich verboten, ihnen ein Haus in der Hochstadt, noch weniger am Ringe oder in anderen Stadtvierteln zu verreichen. Bon Nachmittag vor dem grünen Donnerstage bis man Sonnabends die Ostern einläutete durfte keiner von ihnen weder auf den Gaffen oder an den Fenstern sich zeigen, noch in den Häuscrir Geräusch machen. DaS gemeine christliche Volk hielt an dem Wahne fest, das jüdische Gesetz fordere von Zeit zu Zeit das Blut von Christenkindern, und wie standhaft auch die Obrigkeit die ungerechten Klagen des oft durch listige Schuldner aufgeregten Pöbels zurückzuweisen bemüht war, fic konnte nicht immer fanatischer Ungebühr wehren; der rohen Wuth fielen vielmehr im Fcuertode unzählige unschuldige Opfer oder man zwang die Beschuldigten, dem Glauben ihrer Väter zu entsagen. — Häufig bediente man fich des gehäsfigcn Vorwandes, als sei das geheiligte Opferbrod aus christlichen Kirchen von ihnen entwendet, mit Nadeln zerstochen, sonst verunehrt oder die Brunnen von Juden vergiftet worden, um ihre Wohnungen zu plündern oder fic aus den Städten zu verjagen, in denen fie unbeliebt waren, wie dies 1401 in Glogau geschah. Die Tschirschnitzer Annalen erzählen alles Ernstes, die Juden Peisach und Jacob Rothbart (rukus genannt) hätten von einer christlichen Frau Namens Veronika zu Glogau gestohlene Hostien gekauft und nach Lirgnitz geschickt, wo fie unter abscheulichen Flüchen geschändet worden; die Käufer, der Uuthat überführt, seien vor dem Vrostaucr Thore, da, wo jetzt die Hütten der Holzwächtcr stehen, verbrannt, ihre Glaubcnsbrüdcr aus der Stadt vertrieben worden. Hinzugefügl wird, ein Gemälde, das ihr Verbrechen dargestcllt, sei in der Pfarrkirche dis zum schwedischen Brande 1642 aufgehängt gewesen. Das Mährchen, wofür es auch die später in Glogau wieder aufgcnommenen Juden vollkommen richtig erklären, ist eine müßige Erfindung und Nacherzählung einer Judenverfolgung, die fich am 4. Oktober 1369 zu Brüssel ereignet hatte. Die Frau, welche in Glogau Veronika heißt, wird dort als Katharina genannt, das Verbrennen der angeblichen Gotteslästerer erfolgte am Vorabend deS Himmelfahrtsfestes 1370 vor der Stadt auf der Wollenwicse, in Glogau 1401 vor dem Brostaucr Thore auf dem heutigen Holzplatze, die Verbannung der gesammren Judcnschaft bleibt in beiden Städten gemeinschaftlich. Zur Erinnerung dieser schrecklichen Glaubcnshandlung (^uto da fe) wurde zu Brüssel das Fest des 8aint 8aerement de miracles eingesetzt, alljährliche Volksbelustigungen auf den Sonntag nach dem 15. Juli angeordnct, die geretteten Hostien 1579, als die Geusen die Kirche zu Brüssel plünderten, geborgen und erst 1585 an die alte Stelle gebracht, ein in der Katharinenkapelle aufgehängtcs, gedächtnißbewahrendcs Gemälde erneuert. In Glogau wurde 1404 eine Fronleichnamskirche erbaut, die Einige mit dem erdichteten Hostienraube in Verbindung bringen und anführcn, daß von 1581 —1632 in der Pfarrkirche ein schlechtes Gemälde, wahrscheinlich die stümperhafte Kopie des brüffeler Blattes aufbewahrt worden sei; die Hostien konnten von Liegnitz nicht zurückgebrachr werden, weil fie niemals dahin gekommen. Man ficht aus dieser Zusammenstellung, wie ein in ganz Deutschland im Schwünge seiendes Mährchcn auch den Weg in die Geschichte Glogaus gefunden, wenn es nicht etwa eingcschoben worden, um die Erinnerung an eine von Gräueln überreiche Zeit lebendig zu erhalten.*) Die so häufigen Verfolgungen der Juden in jenen Tagen wurden christlicher Seits crwcckr durch mannigfach und wohl auch absichtlich genährten Aberglauben, der Blut und Tod, Ketten und Kerker forderte, um Seelen zu bekehren; gegnerischer Seits durch abschreckende Verschlossenheit, abfichtliches (?) Fernhalten von jedem Vorschritt des geselligen Lebens, durch den unverhehlten Haß, welchem Sklaoenfinn fröhnt, wenn die Freiheit ihm Mittel leiht, ihn, ohne fich selbst zu verderben, zu gebrauchen; endlich durch den Mißton in der Weltanschauung und die grelle Verschiedenheit in der Gcmüthswclt beider Rcligionsgesellschaften, so wie durch den weniger auf gewerbliche Thätigkcit, als schnellen und reichen Erwerb mir der *) llenel. in 8iIesiograpbia renovata c. 8 f. 789 hat über dieses Ercigniß folgende Worte: anno 1401 dudaei in majore Glogovia Christum sub specie panis lalitaiuein sununo habuere contemtui, scd in ignein propterea conjecli et combusli irreverentiae poeiias dederunt. 44*