Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 44 (24.10.1853)
- Date
- 1853-10-24
- Page
- Seite 560 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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560 ihrem seit 10 Jahren bei ihnen wirkenden Großrabbinen, Herrn Ulmann, bei seinem Abgang nach Paris durch Geschenke und Adressen ihre tiefe Verehrung bezeugt. Ueberhaupt erweist Alles, daß Herr Ulmann eine höchst achtbare Persönlichkeit, und haben die obigen Bemerkungen nur die in seiner Antrittsrede — diesem schwierigen Opus — ausgesprochenen Gedanken betreffen sollen. — Jüngst wurde ein Schokolavenfabrikant, der neben dem neuen portugiesischen Tempel in seinem Hause eine Dampfmaschine errichtet hatte, vom Gerichtshöfe verurtheilt, sie an den beiden Tagen rh und Dem Tage ruhen zu lassen. — Die Arch. isr. de Fr. werfen die Frage aus, warum die Rothschilds, die Fould'S, die Pereira, die Mires und Millaud, die für Synagoge und Arme schon viel gethan, (viel? nach Verhältniß ihrer Einnahmen?) noch niemals eine Schule, einen Preis für Literatur und Wissenschaft, ein Buch, kurz eine intellektuelle und moralische Institution geschaffen haben? (geschaffen — nur unterstützt?) Warum fügt der Verf. nicht hinzu: da sie doch zu Solchem bei vcm Ungeheuern Schaden, den diese Herren den Juden nach innen und außen bereiten, um so mehr verpstichtet wären! — Großbritauien. London, 11. Oktober. (Eingesandt.) In einem Korrespndenzartikel von hier, der die unglückseligen Zwistigkeiten in der hiesigen Gemeinde zu beleuchten glaubt, finde.ich eine Angabe, die durchaus aller Wahrheit gebricht. Ich will dem Berichterstatter nicht der absichtlichen Verkehrung und Verheimlichung zeihen, möchte ihn aber warnen, in Zukunft vorsichtiger zu sein, und nicht losen Gerüchten Glauben zu schenken, wenn er Geschichte schreiben will. Die fragliche Angabe in besagtem Artikel lautet wie folgt: „Nachdem Hirsche! gestorben, und Dr. Adler sein Amt angetreten, suchte dieser die Sache von einer andern Seite anzufassen: im Jahre 1846 wollte er ein Paar nicht trauen, bevor nicht die Braut, die zur Burtonstreetgemeinde gehörte, einen Revers unterschrieben, daß sie diese Synagoge nicht wieder betreten, und sich „fortan als ein gutes jüdisches Frauenzimmer betragen" wolle. (Siehe Nr. 12 und 13 d. Z. 1846.) Das arme Mädchen mußte sich fügen. Aber die Sache machte ungeheures Aufsehen, es war dies keine bloße Form, es war ein Interdikt auf die Verheirathung mit Mitgliedern aus der Burtonstreetgemeinde gelegt. Und siehe, Dr. Adler mußte klein beigeben, oder gab klein bei, denn am 12. August dess. JahreS traute er ein sehr reiches Fräulein aus der Burtonstreetgemeinde, ohne einen Revers zu fordern oder zu erhalten." — Dieser Bericht zeihet Dr. Adler einer Inkonsequenz, wenn nicht einer Ungerechtigkeit, die aber blos in dem Gehirne des Berichterstatters eristirt. Ich kann die Leser dieses Blattes versichern, daß der geforderte Revers von dem reichen Fräulein vor der Trauung eben so wohl gefordcrr und gegeben wurde, als von dem armen Mädchen, und nicht allein in dem genanntenFalle, sondern in allen ähnlichen Fällen, wo eine Verschwägerung der verschiedenen Gemeindemitglieder Statt hatte. Die übrigen Punkte deS genannten Artikels muß ich heute unberührt lassen, behalte mir jedoch vor, später darauf zurückzukommen.?. 8. Das „sich als ein gutes jüdisches Frauenzimmer betragen," ist, um eS glimpflich zu benennen, ein Witz. Korrespondenzen. Zur Geschichte der Juden Glogaus il. (Schluß.) Durch den Ankauf der Roßmühle auf dem Judenplatze in demselben Zahre und des sonst zum Herzog!. Teschenschen Burglehen gehörigen Judenviertels im Jahre 1486 erhielt die städtische Gerichtsbarkeit einen ansehnlichen Zuwachs. Es schließt das erwähnte zweite Heft mit folgender Betrachtung über die damaligen jüdischen Zustände in Glogau: „Die Unduldsamkeit des Zeitalters schloß fortwährend die Juden von dem bürgerlichen Verbände aus. In dem magdeburgischen Rechte heißt eS „Von des Juden Gewähr." Der Jude auch muß deS christencn Mannes Gewähr nicht sein, er wolle denne antworten in Christcnes Mannes Statt. Schlägt der Jude einen cbristencn Mann todt, oder thät er Ungerichte an ihm, daß er mit begriffen wird, man richtet über ihn, als über einen Christenen Mann, schlägt ein christener Mann ein Juden, man richtet über ihn durch des Königs