Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 43 (17.10.1853)
- Date
- 1853-10-17
- Page
- Seite 544 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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544 Magdeburg, im Oktober. Wir find es unserm geehrten Korrespondenten in Mähren schuldig, zu bemerken, daß er uns eine gut geschriebene Entgegnung wider die Erwiederung des Herrn Rabbinen Schmiedl gesandt hat. Da aber doch nichts Neues darin enthalten, und die Schriften beider Theile genügend zum Urtheil des Publikums vorliegen, so wollen wir die Sache so lange beruhen lassen, als nicht neue Fakta fich ergeben. Die Redakt. Lemberg, 5. Oktober. (Privatmitth.) Unter den Gemeinden zeichnet sich die Gemeinde zu Czernowitz seit längerer Zeit, sowohl durch ihre Eintracht und den in ihr herrschenden Wohlstand aus, als auch dadurch, daß in ihr der Geist in religiöser Beziehung einen bedeutenden Aufschwung genommen hat. Unter der umsichtigen Leitung und dem rastlosen Eifer einsichtsvoller Vorsteher, der Herren H. W. Juster, M. Amfter k., erfaßten sie einstimmig die Idee, den bis nun Verwahrlosten Gottesdienst, von dem sich wegen seiner geistlosen Formen die Gemüther immer mehr und mehr abzuwenden begannen, nach dem Muster vieler frommen deutschen Gemeinden zu veredeln; ferner zur Förderung echter Religiösität und Geistesbildung eine Pflanzschule zur Heranbildung der zarten Zugend, unter dem Namen: israelitische Hauptnormalschule zu gründen, und endlich ein Spital für jüdische Kranke zu errichten, welches letztere zwar mehr einem religiösen Gefühle entsprungen ist, nämlich um dem israelitischen Kranken, der durch seine bisherige Unterkunft im christlichen Spitale den Genuß unerlaubter Speisen gegen seine religiöse Ueberzeugung sich nicht versagen konnte, von einer in seiner Lage doppelt gefühlten Last zu befreien, und daher von diesem Standpunkte gewürdigt zu werden verdient, doch auch zugleich mit einem ökonomischen Zwecke verbunden ist, da der Mangel eines solchen Spitals zu anderen großen und zweckwidrigen Auslagen veranlaßt. Ein wahrhaft begeisternder Wetteifer herrscht nun jetzt unter den Mitgliedern der biedern czernowitzer Gemeinde, welche diese Institute nicht schnell genug ins Leben zu rufen sich bestreben. — Als glückliche Vorbedeutung segensreicher Erfolge muß der Umstand hervorgehoben werden, daß die Gemeinde bei der jüngst stattgehabten Rabbinerwahl, durch ihre Einstimmigkeit einen glänzenden Beweis ihres einheitlichen Sinnes und ernstlichen StrebenS lieferte. Außerdem zeichnen fich die Mitglieder der Gemeinde durch ihre freudige Bereitwilligkeit zu allen hierzu nöthigen Opfern aus, unter denen der dortige Großhändler Herr Zucker mit dem großherzigen Beispiele voranging und auf eigene Kosten das Spitalgebäude anschaffte/ welches er gegen die bedeutende Summe von 10,000 sage zehntausend Gulden erstanden hat. — Mit dem ersten November l. I. wird der bisherige Privatdozent an der k. k. Universilät zu Lemberg, vr. L. E. Igel, der mittelst der obgenannten Wahl und des k. k. bukowiner LandeSpräsidialdekretS zum KreiSrabbiner der Bukowina ernannt worden ist, seinen neuen Posten in Czernowitz unter dem Beistände GotteS antrelen. Großbritariien. London, 30. September. Die Streitschriften in der, mehrfach berührten Angelegenheit, dauern fort, Die Vertheidiger jener Ausschließung wollen daS Recht deS board ok dep. auS einer Parlamentsakte ziehen, nach welcher durch den zeitigen Präsidenten des board jeder Sekretär einer Gemeinde ein Attest erhält, daß er „Sekretär einer englischen Synagoge von Personen, welche die jüdische Religion bekennen, sei," damit er als solcher die Heirathen, die „nach den Gebräuchen dieser Gesellschaft oder der Personen, welche die jüdische Religion bekennen," geschloffen find, registrire und beglaubigt sei. Daraus schließt man, hat daS board allerdings eine „religiöse" Befugniß, und sie hat zu untersuchen, ob eine sogenannte Gemeinde als jüdisch zu betrachten oder nicht. — Es ist dieS eine sehr kitzliche Sache. Denn fraglich ist eS, ob überhaupt daS Parlement irgend Wem daS Recht, zu bestimmen, wer Jude sei oder nicht, zu ertheilen die Befugniß habe. Wir glauben vielmehr, daß das Parlament nur das Recht hat, als Juden Den anzusehen, der ein Jude zu sein erklärt; wir glauben, daß daS Parlameni nicht das Recht hat, irgend einen bürgerlichen Akt oder irgend ein bürgerliches Benefiz davon abhängig zu machen, daß ein Präsident eines board, eS sei selbst Sir MoseS Montefiore, der so große Verdienste hat, oder eS sei sogar Sir MoseS Montefiore, der bei seinen großen Verdiensten sehr unduldsam ist, erkläre, er sei Jude oder nicht. Zweitens: wer will denn dem Präsidenten des board die Kriterien angeben, nach denen er