Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 43 (17.10.1853)
- Date
- 1853-10-17
- Page
- Seite 543 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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543 sich ergeben hätten, und daß der Wachtmeister überdies ein Jude sei. Ohne ein weiteres Wort zu sprechen, wandte sich der Kaiser zum braven Wachtmeister und sagte mit Güte: „Treten Sie vor, Herr Lieutenant!" und als dieser bewältigt von solcher Huld schüchtern zu zögern schien, rief ihm der Kaiser mit liebenswürdiger Barschheit zu: „Vorwärts denn, Herr Oberlieutenant!" (Ja Wien erzählte man uns, daß insonders die jüdischen Feldwebel in der Armee in sehr gutem Rufe ständen. Redakt.) Wien, 7. Oktober. Eine kaiserl. Verordnung vom 2. d. M., betreffend die die Besitzfähigkeit der Israeliten beschränkenden Vorschriften, lautet vollständig: Vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung durch das ReichSgesetzblatt, bis zu bevorstehenden Regulirung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Israeliten, haben in jedem Kronlande die/ in demselben vor und bis zum 1. Januar 1848 bestandenen, die Befitzfähigkeit der Israeliten beschränkenden Vorschriften provisorisch wieder in Wirksamkeit zu treten. Auf diejenigen Fälle, in welchen Israeliten noch vor diesem Tage den rechtmäßigen Besitz unbeweglicher Güter bereits erworben, oder dort, wo der rechtmäßige Besitz unbeweglicher Güter nur durch die Eintragung in die öffentlichen Bücher erworben wird, doch das Gesuch um dieselbe bereits überreicht haben, "finden diese Beschränkungen keine Anwendung. Auch stehen dieselben denjenigen Rechtsgeschäften über die Erwerbung des EigenthumS unbeweglicher Güter nicht entgegen, welche noch vor diesem Tage, vor einer öffentlichen Behörde, mittelst eines NolariatSakteS, oder sonst unter öffentlicher Beglaubigung geschloffen worden sind, wenn auch die Uebergabe in den Besitz noch nicht erfolgt, oder, wo öffentliche Bücher bestehen, das Gesuch um die bücherliche Eintragung noch nicht überreicht worden sein sollte. Wien, 8. Oktober. (Privatmitth.) Ich habe Ihnen heute leider etwas sehr Trauriges mitzutheilen. Ein harter Schlag hat die Juden in Oesterreich getroffen. ES ist zwar ein abgebrauchtes Bild, aber ich habe denn doch kein besseres dafür, eS kam ein Blitz aus heiterem Himmel. Ich hatte erst jüngst Gelegenheit Ihnen mitzutheilen, welchen Ehrenstand die Juden in Oesterreich haben. DaS Justizministerium hatte entschieden, daß der §. 1. der oktroyirten Konstitution noch zu Recht bestehe. AlS dann ein Jude in Tirol Grundbesitz ankaufte, welches man ihm streitig machen wollte, da verwies der oberste KaffationShof auf das Urtheil des Justizministeriums, dazu kam noch, daß in neuerer Zeit ein Jude als Landesadvokat für Ungarn an gestellt wurde, andere Juden fanden Unterkommen bei der k. k. Post. Was fehlte mehr? Wahrlich, es schlug jedes Herz um so höher. WaS hatte nicht alles das letzte Jahr gebracht? — Doch eS kam anders, Ehegestern erschien ein kaiserliches Patent, ein Vorläufer des neuen Juvengesetzes, daß der Ankauf des Grundbesitzes auf die beschrankten Normen wie sie bis zum Jahr 1848 bestanden, zurückgeführr wird. WaS wir jetzt für ein Judengesetz zu erwarten haben, läßt sich denken. Die Bestürzung der Gemüther läßt sich nicht beschreiben. — Ich kann nichts mehr sagen, als hoffen wir, daß i-mab it oa. Den 9. Oktober. INS. Der Brief war bereits gestern fertig zum Abfchicken, aber es ist die Bestürzung so groß, daß man leicht daS Nothwendigste vergißt. Ich kann Ihnen nichts andres sagen, als es schaut in jedem Hause auS, wie bei 2^2«. — Heute habe ich auch einen Brief von Rabbiner Weiße in Gaya gesehen, der in Jammer und Klagen ausdricht. Er hat mit vieler Mühe auS seiner Gemeinde, die früher dem Schacher ergeben war, eine ackerbautreibende gemacht, und nun liegen alle Hoffnungen darnieder. — Wie ich höre, wollen die Herren Vertreter energische Schritte machen. Möge eS ihnen gelingen, mögen sich die Gemeinden dabei betheiligen. Vielleicht wird der Rathschluß noch geändert; wolle eS Gott! Bon der fchlefrfchen Grenze, im Sept. (Privatmitth.) Ihr tefchner Korrespondent hat einen ganzen Sturm von Entgegnungen hervorgerufen, und es wird jetzt gestritten, ob „Sonntagsgottesdienst" oder „Gottesdienst am Sonntag", wir wollen nicht den geringsten Zweifel an der aufrichtigen Meinung der Herren Rabbinen Guggenheim und Schmiedl hegen, aber hat wohl Herr Dr. Guggenheim von dem Standpunkte, von dem er jetzt den SonntagsgotteSdienst betrachtet, auch den sonntäglichen Gottesdienst für die Handwerker in Wien betrachtet?