Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 43 (17.10.1853)
- Date
- 1853-10-17
- Page
- Seite 541 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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541 mentarS von Jbn Bunet (Bidrafchi'S VaterS), der Scholien von dem Kritiker I. Emden und, was noch wichtiger ist, eines reichen Sprachschatzes, der ihn befähigt, die Fremdwörter zu übersetzen und zu erläutern. Es liegen uns schon mehrere Druckbogen vor, die uns von der Gediegenheit dieser Arbeit überzeugen. Nächst dem korrekten Text ist der Kommentar nrinv rcn» vollständig abgedruckt, der in allen späteren Ausgaben bekanntlich sehr verstümmelt wurde. Vom Herausgeber ist noch ein sachlicher und sprachlicher Kommentar beigegeben, in jenem wird auf die Parallelstellen mit ihren Varianten hingewiesen und die vorgenannten handschriftlichen Kommentare zur Erklärung benutzt, in diesem die vorkommenden lateinischen und griechischen Wörter in ihren Schrifrcharakteren abgedruckt und erläutert. Die bedeutenden Druckkosten machen eö nothwendig, daß dieses Werk Heftweise erscheint, wodurch ein schneller Absatz erzielt und somit der Druck befördert wird. Hoffen wir, daß es dem Herausgeber gelinge, diese schwierige Arbeit ohne Unterbrechung vollenden zu können. — Bon H. Schütz, Religionslehrer zu Cleve, wird hier gedruckt: „Die Worte des Bundes," eine Erbauungsschrift für Schule und Haus, aus den gediegensten Religionsschriften gesammelt. Preußen. Minden, 6. Oktober. (Privatmitth.) In unsrer dem Materialismus so sehr huldigenden Zeit, wo der Jndifferentismus auf religiösem Gebiete leider immer mehr überhand nimmt, ist es eine erfreuliche Erscheinung, Thatsachen zur größern Kunde bringen zu können, welche Zeugniß geben, daß das Interesse an Juden und Judenthum doch noch nicht überall geschwunden ist, wenigstens sich auch hier und dort in den schönsten Zügen und Handlungen bethätigr. In unserm Nachbarftädtchen HauSberga, wo die kleine Gemeinde bislang kein eigenes Gotteshaus besaß, sondern ihren Gottesdienst in einem kleinen Saale verrichtete, erbaute ein Mitglied derselben, Herr M. Michelsohn, auf seine alleinige Kosten eine Synagoge, welche am Freitag den 3V. v. MtS. von dem hiesigen Prediger Herrn Edler eingeweiht und der Gemeinde zur Benutzung übergeben wurde. In einer gediegenen Rede hob Herr Edler das Verdienst des Erbauers in würdiger Weise hervor und stellte seinen Eifer für den heiligen Glauben der Vater als leuchtendes Beispiel auf. Der Abendgottesdienst bildere den Schluß der religiösen Feier und versammelten sich später fast alle Anwesende, Einheimische und Fremde, bei einem gemüthlichen Mahle, welches Herr Michelsohn ihnen bereitet hatte. Magdeburg, 6. Oktober. Verhandlungen des königl. Schwurgerichtshoses. Vor Beginn der heutigen Verhandlung wurde durch das Gesuch eines Geschworenen mosaischen Glaubens, ihn für die einlretenden jüdischen hohen Festlage zu diSpensiren, eine Debatte und Entscheidung über die Frage hervorgerufen: ob in solchem Falle ein Recht aus Dispensation anzuerkennen sei. Bon dem SraaiSanwalle wurde unter Berufung auf die Bestimmung der-.BerfassungSurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 im Art. 12.: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösenBekenntnisse.Den bürgerlich enund staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen" auSgeführt, daß die Frage zu verneinen sei, weil ein Jude, gleichwie er einerseils durch den ersten Theil dieser Bestimmung der Verfassungsurkunde berechtigt werde, seines Glaubensbekenntnisses ungeachtet Geschworner zu sein, andrerseits durch den zweiten Theil derselben auch verpflichtet werde, den Beruf als Geschworener ohne Rücksicht auf sein Glaubensbekenntniß zu erfüllen. Der Gerichtshof trat dieser Ansicht durchaus bei, bewilligte aber in dem vorliegenden speziellen Falle aus Rücksichten der Billigkeit dem Geschwornen Urlaub für einen der jüdischen Festrage, den 12. Oktober (Versöhnungsfest.) Posen, 6. Oktober. (Privatmitth.) Wenn auch einige der wichtigen Fest- und Fasttage bei Vielen der Juden an Feierlichkeit verlieren, so bleiben doch die beiden Feste & und rn ewig neu und ewig frisch. Ein unwiderstehlicher Drang zieht den Menschen in dieser Zeit nach dem Gotteshause, und gleichviel welche Gesinnungen er hegt, sein Herz wird von der feierlichen Andacht tief ergriffen und die EiSrinde schmilzt durch den warmen Hauch GorteS, dessen Heiligkeit da thront. Aber wohin hier ziehen, wenn die innere göttliche Stimme uns nach den Zelten Jakobs ruft?! — Nur zwei Bethäuser, die Alt- und